Ab dem 1. August müssen Wohnungen, die im höchsten Ranking (Rang 1) landen wollen, viele Bedingungen erfüllen. Hierzu gehört die Vorgabe, dass der Investor in jeder Wohnung eine Küche und eine Klimaanlage einbauen und fertigstellen muss.
Vor Kurzem hat die Regierung das Dekret 95/2024/ND-CP erlassen, das eine Reihe von Artikeln des Wohnungsgesetzes mit Wirkung vom 1. August 2024 detailliert darlegt.
Dementsprechend werden Wohnungen in Artikel 83 des Dekrets anhand von 13 obligatorischen Kriterien in drei Klassen eingeteilt. Zu diesen Kriterien gehören Standort, Lage; Annehmlichkeiten vor Ort; Parkplatz; Flur, Halle; Aufzug; Stromversorgung; Wohnung; Betriebsmanagementdienste…
Luxuswohnungsprojekte müssen alle 13 Kriterien des Dekrets 95 erfüllen, um als Wohnungen der Klasse 1 eingestuft zu werden. Foto: Le Toan |
Beim Kriterium „Wohnung“ (Kriterium 7) wird die Wohnung am höchsten bewertet, wenn der Investor die Klimaanlage und die Küche in der Wohnung installiert und fertigstellt. Dies sind zwei Kriterien, die bei Wohnungen der Klasse 2 und 3 nicht vorkommen.
In einem kurzen Gespräch mit Reportern der Investment Newspaper erklärte Herr Chien Nguyen (Mitglied der Marktforschungseinheit SPE.R und auch Makler), dass viele Luxus-Apartmentprojekte in Da Nang derzeit nicht über die Grundausstattung wie Klimaanlage, Küche oder Dunstabzugshaube verfügen.
„Viele Projekte bieten Wohnungen für bis zu 70 Millionen VND/m² an, die bei der Übergabe jedoch komplett leer stehen. Viele Wohnungen, die nur 20 Millionen VND/m² kosten, verfügen hingegen standardmäßig über Klimaanlagen und Küchen. Hoffentlich werden die Rechte der Hauskäufer mit der Umsetzung des Dekrets besser geschützt“, erzählte Herr Chien Nguyen eine wahre Begebenheit.
Die einzige Gemeinsamkeit aller 3 Wohnungskategorien in den Wohnungskriterien besteht darin, dass sie das Verhältnis der Anzahl der Wohnungen mit einer Nutzfläche von weniger als 45 m² im Vergleich zur Gesamtzahl der Wohnungen einhalten müssen.
Neben den oben genannten Kriterien müssen Wohnungen der Klasse 1 auch viele weitere Anforderungen erfüllen, die für die Klassen 2 und 3 nicht gelten. Beispielsweise muss bei den Standortkriterien das Projekt die Entfernung zu medizinischen Einrichtungen, Parks oder Unterhaltungsgebieten gewährleisten.
Im Hinblick auf die Ausstattung vor Ort muss die Wohnung der höchsten Klasse über einen Swimmingpool und einen Bildungs-, medizinischen oder sportlichen Dienstleistungsbereich verfügen. Darüber hinaus müssen bei Projekten auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Stellplätze im Untergeschoss nach Stellplatzkriterien vorgesehen werden.
Oder analog zu den Kriterien für Digitalisierung und Smart Housing: Wohnungen der Klasse 1 müssen mit intelligenten Beleuchtungs- und Wassersystemen ausgestattet sein, neben sieben weiteren Anforderungen. Im Gegensatz dazu muss das Projekt bei Wohnungen der Klasse 3 lediglich ein Kriterium hinsichtlich der Anbindung an die Internetinfrastruktur erfüllen.
Unter diesem Link können Leser alle Kriterien für die Wohnungsklassifizierung im Dekret 95/2024/ND-CP einsehen.
Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/dieu-kien-de-chung-cu-duoc-xep-hang-cao-nhat-d221511.html
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