Die weitere Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % wird die Geschäftsentwicklung ankurbeln. Welche Lösungen werden den Gesamtumsatz im Einzelhandel und den Umsatz mit Verbraucherdienstleistungen im zweiten Halbjahr 2024 steigern? |
Am 30. Juni erließ die Regierung das Dekret Nr. 72/2024/ND-CP, das die Politik zur Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) gemäß Resolution Nr. 142/2024/QH15 vom 29. Juni 2024 der Nationalversammlung festlegt.
Zu den Branchen, die nicht von der Mehrwertsteuerermäßigung betroffen sind, zählt auch das Immobiliengeschäft. |
In dem Dekret heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Gruppen von Waren und Dienstleistungen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Wirkung vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gesenkt wird.
Die Sektoren, die nicht für eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommen, sind: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Kokerei, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte; Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen.
Die Mehrwertsteuerermäßigung wird für jede Art von Waren und Dienstleistungen einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet.
Sofern Waren und Dienstleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen oder nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes mit 5 % Umsatzsteuer belegt sind, finden die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes Anwendung und es erfolgt keine Ermäßigung der Umsatzsteuer.
Unternehmen, die die Umsatzsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, sind berechtigt, auf Waren und Dienstleistungen, die zur Umsatzsteuerermäßigung berechtigt sind, einen Umsatzsteuersatz von 8 % anzuwenden. Unternehmer (einschließlich privater Unternehmer und Einzelunternehmen), die die Umsatzsteuer nach der Prozentsatzmethode auf der Grundlage ihrer Einnahmen berechnen, haben bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, für die der ermäßigten Umsatzsteuerpflicht unterliegt, Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Umsatzsteuer um 20 %.
Zuvor hatte die Nationalversammlung am 29. Juni für die Verabschiedung der Resolution der 7. Sitzung gestimmt. Demnach stimmte die Nationalversammlung zu, die Geltungsdauer der 8%igen Mehrwertsteuer, einer Ermäßigung von 2% gegenüber dem aktuellen Satz, bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Eine Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % wird den Menschen helfen, bei ihren Ausgaben und Lebenshaltungskosten Geld zu sparen. Sie hat eine psychologische Wirkung und trägt dazu bei, die Nachfrage anzukurbeln und den Konsum zu steigern.
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Quelle: https://congthuong.vn/diem-ten-cac-linh-vuc-khong-duoc-giam-2-thue-vat-329351.html
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