Die weitere Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % wird die Geschäftsentwicklung ankurbeln. Welche Lösungen werden den Gesamtumsatz im Einzelhandel und den Umsatz mit Verbraucherdienstleistungen im zweiten Halbjahr 2024 steigern? |
Am 30. Juni erließ die Regierung das Dekret Nr. 72/2024/ND-CP, das die Politik zur Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) gemäß Resolution Nr. 142/2024/QH15 vom 29. Juni 2024 der Nationalversammlung festlegt.
Zu den Branchen, die nicht von der Mehrwertsteuerermäßigung betroffen sind, zählt auch das Immobiliengeschäft. |
In dem Dekret heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Gruppen von Waren und Dienstleistungen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Wirkung vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gesenkt wird.
Die Sektoren, die nicht für die Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommen, sind: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ohne Mineralprodukte), einschließlich Kohlebergbau, Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte; Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen.
Die Mehrwertsteuerermäßigung wird für jede Art von Waren und Dienstleistungen einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet.
Falls Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes mit 5 % Mehrwertsteuer belegt sind, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Ermäßigung gewährt. Mehrwertsteuer
Unternehmen, die die Umsatzsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, sind berechtigt, auf Waren und Dienstleistungen, die zur Umsatzsteuerermäßigung berechtigt sind, einen Umsatzsteuersatz von 8 % anzuwenden. Unternehmer (einschließlich Gewerbetreibender und Einzelunternehmer), die die Umsatzsteuer nach der Prozentsatzmethode vom Umsatz berechnen, haben bei der Rechnungsstellung Anspruch auf eine Ermäßigung von 20 % des Prozentsatzes für die Berechnung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen mit ermäßigter Umsatzsteuer.
Zuvor hatte die Nationalversammlung am 29. Juni für die Verabschiedung der Resolution der 7. Sitzung gestimmt. Demnach stimmte die Nationalversammlung zu, die Geltungsdauer der 8%igen Mehrwertsteuer, eine Ermäßigung von 2% gegenüber dem aktuellen Satz, bis Ende dieses Jahres zu verlängern. Eine Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % wird den Menschen helfen, bei ihren Ausgaben und Lebenshaltungskosten Geld zu sparen. Sie hat eine psychologische Wirkung und trägt dazu bei, die Nachfrage anzukurbeln und den Konsum zu steigern.
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Quelle: https://congthuong.vn/diem-ten-cac-linh-vuc-khong-duoc-giam-2-thue-vat-329351.html
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