Am 19. Juli erließ das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Entscheidung zur Festlegung der Mindestpunktzahl zur Sicherstellung der Inputqualität (Mindestpunktzahl) für Gesundheitsstudenten mit Praxiszertifikat auf Universitätsniveau und für Studenten der pädagogischen Ausbildung. Universitätsabschluss, Hochschulabschluss in Frühpädagogik.
Die Mindestzugangsnote für das Medizinstudium beträgt dementsprechend 22,5 Punkte. Zahnmedizin: 22,5 Punkte. Traditionelle Medizin und Pharmazie haben beide 21 Punkte. Die Mindestpunktzahl für die Studienschwerpunkte Hebammenkunde, Medizinisch-technische Laboratoriumslehre, Zahnprothetik-Technik, Medizinische Bildgebungstechnik, Krankenpflege, Rehabilitationstechnik und Präventivmedizin beträgt 19 Punkte.
Für die lehramtsbezogenen Studiengänge liegt die Zulassungsschwelle bei 19 Punkten. Für die Fächer Sport, Musikpädagogik und Kunstpädagogik beträgt die zu erreichende Punktzahl für die Kombination der 3 kulturwissenschaftlichen Fächer 18 Punkte. Andere Zulassungskombinationen werden nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Die Zulassungsschwelle für den College-Studiengang Frühpädagogik beträgt 17 Punkte für die Zulassungskombination aus 3 Kulturfächern. Weitere Zulassungskombinationen werden nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Gemäß der Zulassungsordnung werden die Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsstudiengänge und Studiengänge im Gesundheitsbereich mit Praxiszertifikat jährlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung für die reguläre Zulassung zur Ausbildung auf Grundlage der Abiturergebnisse bekannt gegeben.
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Quelle: https://nld.com.vn/diem-san-xet-tuyen-doi-voi-nganh-y-khoa-la-225-diem-19624071915424562.htm
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