Über die Begrenzung der Landzuteilung:
a) Für Gemeinschaftswohnland: Den Gemeinschaften ethnischer Minderheiten wird Gemeinschaftswohnland mit einer Mindestfläche von 100 m² und einer Höchstfläche von nicht mehr als 2.000 m² zugeteilt.
b) Für Wohngrundstücke: Für Personen, die Unterstützung gemäß den Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 16 des Bodengesetzes erhalten, gilt eine maximale Landzuteilungsgrenze, die die in Absatz 1, Artikel 8 des Beschlusses Nr. 28/2024/QD-UBND vom 19. Oktober 2024 des Volkskomitees der Provinz festgelegte Landzuteilungsgrenze nicht überschreitet.
c) Für landwirtschaftliche Flächen: Personen, die Unterstützung gemäß den Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 16 des Landgesetzes erhalten, steht eine maximale Grenze für die Zuteilung landwirtschaftlicher Flächen zu, die die Grenze für die Zuteilung landwirtschaftlicher Flächen gemäß den Bestimmungen von Artikel 176 des Landgesetzes nicht überschreiten darf.
d) Für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die nicht als Wohngrundstücke für Produktion und Gewerbe genutzt werden: Je nach tatsächlicher Situation, Gepflogenheiten und örtlichen Grundstücksfonds entscheidet das Volkskomitee des Bezirks in jedem Einzelfall über die Verpachtung von Grundstücken an Einzelpersonen, um die Landförderungspolitik gemäß den Bestimmungen dieser Resolution umzusetzen.
Informationen zu Supportinhalten:
a) Für Gemeinschaftsland: Ethnischen Minderheiten, die nicht über Land für Gemeinschaftsaktivitäten verfügen, werden Landfonds zugeteilt, die den Sitten, Gebräuchen und der Kultur der jeweiligen ethnischen Gruppe und des jeweiligen Ortes entsprechen. Außerdem werden sie bei den Kosten für Vermessungen und die Erstellung von Katasteraufzeichnungen sowie bei den Gebühren für die Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten voll unterstützt.
b) Für Wohngrundstücke: Zusätzlich zu der Richtlinie zur Befreiung und Ermäßigung von Landnutzungsgebühren gemäß Absatz 1, Artikel 18, Absatz 1, Artikel 19 des Regierungserlasses Nr. 103/2024/ND-CP vom 30. Juli 2024 werden Personen, die Unterstützung für Wohngrundstücke gemäß dieser Entschließung erhalten, bei allen Kosten für Vermessungen, die Erstellung von Katasteraufzeichnungen und Gebühren für die Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte und Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten unterstützt.
C. Für landwirtschaftliche Flächen: Personen, denen im Rahmen der Umsetzung der Landförderungspolitik gemäß dieser Entschließung landwirtschaftliche Flächen zugeteilt werden, werden bei allen Kosten für die Vermessung, die Erstellung von Katasteraufzeichnungen und Gebühren für die Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten unterstützt.
D. Für nicht landwirtschaftliche Grundstücke, die nicht als Wohngrundstücke für Produktion und Gewerbe genutzt werden: Zusätzlich zu der Richtlinie zur Befreiung und Reduzierung der Grundrente gemäß den Artikeln 39 und 40 des Regierungserlasses Nr. 103/2024/ND-CP vom 30. Juli 2024 werden Einzelpersonen, die für nicht landwirtschaftliche Grundstücke, die nicht als Wohngrundstücke für Produktion und Gewerbe genutzt werden, gemäß dieser Entschließung unterstützt, bei allen Kosten für Vermessung und Erstellung von Katasteraufzeichnungen sowie bei den Gebühren und Kosten für die Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte und Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten unterstützt.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/de-xuat-chinh-sach-ho-tro-ve-dat-dai-doi-voi-dong-bao-dan-toc-thieu-so-3144840.html
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