In Artikel 3, Klausel 6 des Baugesetzes von 2014 und im Rundschreiben 01/2021/TT-BXD heißt es: „ Die Baugrenze ist die Grenzlinie, die den Bau des Hauptgebäudes auf dem Grundstück erlaubt .“
Aus der obigen Definition der Baugrenzen ist ersichtlich, dass es sich bei Land außerhalb der Baugrenzen um die Landfläche außerhalb der Grenzlinie handelt, die den Bau des Hauptgebäudes auf dem Grundstück ermöglicht.
Darüber hinaus heißt es in Abschnitt 1.4.23 der Nationalen technischen Vorschriften zur Bauplanung QCVN 01:2021/BXD, die vom Bauministerium mit Rundschreiben 01/2021/TT-BXD herausgegeben wurden, dass die Hauptbaugrenze die Grenzlinie ist, die den Bau des Hauptgebäudes auf dem Grundstück erlaubt.
Aus den obigen Definitionen der Baugrenzen ist somit ersichtlich, dass es sich bei Land außerhalb der Baugrenzen um die Landfläche außerhalb der Grenzlinie handelt, die den Bau des Hauptgebäudes auf dem Grundstück ermöglicht.
Es ist nicht gestattet, außerhalb der Baugrenze Häuser oder Gebäude zu errichten.
Abschnitt 2.6.7 QCVN 01:2021/BXD Die vom Bauministerium mit Rundschreiben 01/2021/TT-BXD erlassene nationale technische Verordnung zur Bauplanung legt architektonische Details von Arbeiten neben Straßen fest, darunter die folgenden 2 Fälle:
Fall 1: Grundstück mit Baugrenze fällt mit Grundstück mit roter Grenzlinie zusammen. Beim Bauen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:
- Den Verkehr auf der Fahrbahn nicht behindern.
- Sorgen Sie für Sicherheit und Komfort beim Spazierengehen auf dem Bürgersteig.
- das Grünflächensystem sowie die ober- und unterirdischen technischen Infrastrukturarbeiten auf der Straße werden nicht beeinträchtigt.
- Für ein einheitliches Landschaftsbild auf der Straße bzw. jedem Straßenabschnitt sorgen.
- Sicherstellen der Einhaltung der Brandschutz- und Brandbekämpfungsvorschriften sowie der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen.
Fall 2: Grundstücke innerhalb der Baugrenze im Bauabstand (Grundstücke innerhalb des Bauabstands sind der Raum zwischen der roten Linie und der Baugrenze) zwingen den Bauherrn dazu:
- Stellen Sie sicher, dass kein Teil oder architektonisches Detail des Projekts die rote Linie überschreitet.
- Für ein einheitliches Landschaftsbild auf der Straße bzw. jedem Straßenabschnitt sorgen.
- Sicherstellen der Einhaltung der Brandschutz- und Brandbekämpfungsvorschriften sowie des Betriebs der Feuerlöscheinrichtungen.
Darüber hinaus zählt gemäß Klausel 4, Artikel 12 des Baugesetzes von 2014 auch die Verletzung von Baugrenzen zu den verbotenen Handlungen beim Bau.
Obwohl es also für Grundstücke mit Baugrenzen Regelungen hinsichtlich des Grundstücksabstands außerhalb der Baugrenze gibt, ist es den Menschen trotzdem nicht gestattet, außerhalb der Baugrenze Häuser oder Gebäude zu bauen.
BAO HUNG
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