Liste der 140 Kandidaten, die von der Abiturprüfung 2023 befreit sind. (Illustrationsfoto) |
Liste der Kandidaten, die im Jahr 2023 von der Abiturprüfung befreit sind
Am 25. Mai 2023 erließ das Ministerium für Bildung und Ausbildung die offizielle Mitteilung 2487/BGDĐT-QLCL zur Befreiung von der High-School-Abschlussprüfung 2023.
Konkret nahmen an der Auswahlprüfung für die Nationalmannschaft für die Internationalen Olympischen Spiele 2023 140 Schüler der 12. Klasse teil, darunter:
- 35 Schüler nahmen an der Matheprüfung teil
- 27 Schüler nahmen an der Physikprüfung teil
- 25 Schüler nahmen an der Chemieprüfung teil
- 28 Schüler nahmen an der Biologieprüfung teil
- 25 Studierende nahmen an der IT-Prüfung teil
Dementsprechend fordert das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Abteilungen für Bildung und Ausbildung, die Universitäten und die Universitäten mit spezialisierten Gymnasien auf, diese Schüler gemäß den Bestimmungen von Klausel 1, Artikel 36 der zusammen mit dem Rundschreiben 15/2020/TT-BGDDT (geändert im Rundschreiben 05/2021/TT-BGDDT und Rundschreiben 06/2023/TT-BGDDT) erlassenen Verordnungen von der Abiturprüfung 2023 zu befreien.
Fälle, in denen die Abiturprüfung im Jahr 2023 nicht bestanden wurde
Gemäß der Verordnung sind folgende Fälle von allen Prüfungen der Abiturprüfung befreit:
(1) Personen, die zur Teilnahme an der Auswahlprüfung der Nationalmannschaft für die Internationalen Olympischen oder Regionalen Olympischen Kulturfächer einberufen werden, sind von allen Prüfungen der Abiturprüfung befreit, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einberufung ins 2. Semester Klasse 12;
- Die 12. Klasse weist ein gutes Verhalten und gute akademische Leistungen auf;
- Name auf der Ausnahmeliste des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
(2) Mannschaftsmitglieder, die an internationalen oder regionalen olympischen Wettbewerben in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Kultur und Kunst teilnehmen, sind von allen Prüfungen der Abiturprüfung befreit, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einberufung ins 2. Semester Klasse 12;
- Das Verhalten und die akademischen Leistungen in der 12. Klasse werden als durchschnittlich oder besser eingestuft;
- Lassen Sie sich im offiziellen Schreiben zur Beantragung der Prüfungsbefreiung und zur Bestätigung der Teilnahme an der Ausbildung und Prüfung gemäß den Bestimmungen der Auswahlstelle vor dem Abiturtermin an das Ministerium für Bildung und Ausbildung eintragen.
(3) Menschen mit extrem schweren Behinderungen und Menschen mit schweren Behinderungen gemäß Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 3 des Dekrets 28/2012/ND-CP; Widerstandskämpfer, die mit giftigen Chemikalien infiziert sind und deren Arbeitsfähigkeit um 61 % oder mehr reduziert ist; Kinder von Widerstandskämpfern, die mit giftigen Chemikalien infiziert sind und deren Arbeitsfähigkeit um 61 % oder mehr reduziert ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Für Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des allgemeinbildenden Bildungsprogramms studieren: Abschluss des High-School-Programms; die in Abschnitt 2, Artikel 12 der mit dem Rundschreiben 15/2020/TT-BGDDT erlassenen Vorschriften festgelegten Bedingungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllen; über eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Behinderung verfügen;
- Für Menschen mit Behinderungen, die das allgemeine Bildungsprogramm nicht erfüllen: Der Direktor der High School, an der sie sich zum Lernen anmelden, muss die Ergebnisse der Umsetzung des jährlichen persönlichen Bildungsplans auf High-School-Ebene bestätigen; über eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Behinderung verfügen;
- Für Widerstandskämpfer und Kinder von Widerstandskämpfern, die mit giftigen Chemikalien infiziert sind: Komplettes High-School-Programm; die in Abschnitt 2, Artikel 12 der mit dem Rundschreiben 15/2020/TT-BGDDT erlassenen Vorschriften festgelegten Bedingungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllen; Besitzen Sie eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde über eine chemische Vergiftung und eine Minderung der Arbeitsfähigkeit von 61 % oder mehr.
(Artikel 36 der mit dem Rundschreiben 15/2020/TT-BGDDT erlassenen Verordnung)
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