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Wo kann ich mich für ein elektronisches Identitätskonto registrieren?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế11/06/2023

Wo können sich vietnamesische Staatsbürger und Ausländer für elektronische Identifikationskonten registrieren? Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel. [Anzeige_1]
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Wo kann ich mich für ein elektronisches Identitätskonto registrieren? (Quelle: TVPL)

1. Wo kann ich mich für ein elektronisches Identifikationskonto registrieren?

1.1. Wo können vietnamesische Bürger ein elektronisches Identifikationskonto registrieren?

- Für elektronische Identifikationskonten der Stufe 1: Vietnamesische Bürger registrieren sich zu Hause über die VNeID-Anwendung für elektronische Identifikationskonten der Stufe 1.

- Für elektronische Identifikationskonten der Stufe 2:

+ Wenn vietnamesische Bürger bereits einen Personalausweis mit eingebettetem Chip besitzen, müssen sie sich bei der Polizeidienststelle der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt oder an dem Ort, an dem die Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises durchgeführt werden, für ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 registrieren.

+ Wenn vietnamesische Bürger keinen Personalausweis mit eingebettetem Chip besitzen, müssen sie sich gleichzeitig mit dem Erhalt des Personalausweises mit eingebettetem Chip bei der Stelle, bei der sie einen Personalausweis beantragen, für ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 registrieren.

(Artikel 14 des Dekrets 59/2022/ND-CP)

1.2. Wo registrieren sich Ausländer für ein elektronisches Identifikationskonto?

- Für elektronische Identifikationskonten der Stufe 1: Ausländer registrieren sich im Inland über die VNeID-Anwendung für elektronische Identifikationskonten der Stufe 1.

- Für elektronische Identifikationskonten der Stufe 2: Ausländer registrieren sich für elektronische Identifikationskonten der Stufe 2 bei der Einwanderungsbehörde, die dem Ministerium für öffentliche Sicherheit oder der öffentlichen Sicherheit auf Provinzebene untersteht.

(Artikel 15 des Dekrets 59/2022/ND-CP)

2. Frist für die Ausstellung eines elektronischen Identifizierungskontos

Ab dem Datum des Eingangs eines vollständigen und gültigen Antrags ist die Behörde für öffentliche Sicherheit dafür verantwortlich, die Ausstellung eines elektronischen Identifikationskontos innerhalb der folgenden Frist zu veranlassen:

- Für vietnamesische Staatsbürger:

Für vietnamesische Staatsbürger, die bereits einen Bürgerausweis mit eingebettetem Chip besitzen: Nicht mehr als 1 Arbeitstag für die Ausstellung eines elektronischen Identifikationskontos der Stufe 1, nicht mehr als 3 Arbeitstage für die Ausstellung eines elektronischen Identifikationskontos der Stufe 2.

Für vietnamesische Staatsbürger ohne Chip-Personalausweis: Nicht mehr als 7 Werktage.

- Für Ausländer:

+ Nicht mehr als 1 Arbeitstag für Fälle der Gewährung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 1;

+ Nicht mehr als 3 Arbeitstage für Fälle der Gewährung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 mit Informationen zu Porträtfotos und Fingerabdrücken in der Nationalen Datenbank zur Einwanderung;

+ Nicht mehr als 7 Arbeitstage für die Ausstellung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2, aber es gibt keine Informationen zu Porträtfotos und Fingerabdrücken in der Nationalen Datenbank zur Einwanderung.

- Für Organisationen:

+ Nicht mehr als 1 Arbeitstag, falls die zu überprüfenden Informationen über die Organisation bereits in der nationalen Datenbank oder einer spezialisierten Datenbank vorhanden sind.

+ Nicht länger als 15 Tage in Fällen, in denen die zu authentifizierungspflichtigen Informationen über die Organisation nicht in der nationalen Datenbank oder einer spezialisierten Datenbank vorhanden sind.

(Artikel 17 des Dekrets 59/2022/ND-CP)

3. Elektronisches Identifikationskonto aktivieren

Der Inhaber der elektronischen Identität muss das elektronische Identitätskonto in der VNelD-Anwendung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Benachrichtigung über das Ergebnis der Ausstellung des elektronischen Identitätskontos aktivieren.

Wenn das elektronische Identifizierungskonto nach sieben Tagen nicht aktiviert wurde, muss sich der Inhaber der elektronischen Identität über die Telefonzentrale an die Agentur für die Verwaltung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung wenden, um Anfragen zur elektronischen Identifizierung und Authentifizierung zur Aktivierung des Kontos entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

(Artikel 18 des Dekrets 59/2022/ND-CP)


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