Mehrwertsteuersenkungspolitik im Jahr 2022
Am 28. Januar 2022 erließ die Regierung das Dekret 15/2022/ND-CP über Steuerbefreiungs- und -ermäßigungsrichtlinien gemäß der Resolution 43/2022/QH15 über Steuer- und Geldpolitik zur Unterstützung des sozioökonomischen Erholungs- und Entwicklungsprogramms.
Demnach wird die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, auf 8 % gesenkt, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen:
- Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten finden Sie im Anhang I des Dekrets 15/2022.
- Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten in Anhang II, herausgegeben mit Dekret 15/2022/ND-CP.
- Informationstechnologie gemäß dem Informationstechnologiegesetz. Einzelheiten in Anhang III, herausgegeben mit Dekret 15/2022/ND-CP.
Die in Absatz 1, Artikel 1 des Dekrets 15/2022/ND-CP angegebene Mehrwertsteuersenkung für alle Arten von Waren und Dienstleistungen wird einheitlich auf die Phasen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäfte angewendet.
Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung.
Für Kohleprodukte in Anhang I, herausgegeben mit Dekret 15/2022/ND-CP, gilt in anderen Phasen als der Förderung und dem Verkauf keine Mehrwertsteuerermäßigung.
Falls die in den Anhängen I, II und III aufgeführten Waren und Dienstleistungen, die zusammen mit dem Dekret 15/2022/ND-CP erlassen wurden, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.
Die oben genannte Richtlinie zur Mehrwertsteuersenkung gilt vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
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