Gemäß Artikel 562 des Zivilgesetzbuchs von 2015 ist ein Ermächtigungsvertrag ein Dokument, in dem die Vereinbarung zwischen dem Ermächtigenden und dem Bevollmächtigten festgehalten wird, wonach der Ermächtigende dem Bevollmächtigten Aufgaben überträgt, die dieser im Rahmen der Ermächtigung und für eine bestimmte Dauer der Ermächtigung in seinem Namen ausführen soll. Eine Vergütung muss der Ermächtigende nur dann zahlen, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht oder das Gesetz dies vorsieht.
Unter einer Vollmacht kann somit der Akt verstanden werden, durch den sich eine natürliche oder juristische Person dazu bereit erklärt, eine andere natürliche oder juristische Person zu vertreten und in deren Namen zivilrechtliche Geschäfte innerhalb eines von beiden Parteien vereinbarten Umfangs und für einen vereinbarten Zeitraum durchzuführen.
In Fällen, in denen Eltern ihren Kindern die Vollmacht erteilen, ein Testament zu errichten, ist jedoch Absatz 1, Artikel 48 des Notargesetzes von 2014 anzuwenden.
Insbesondere wenn der Erblasser ein schriftliches Testament errichten möchte, das notariell beglaubigt oder beurkundet werden muss, muss er die notarielle Beglaubigung selbst beantragen. Dies bedeutet, dass Sie niemanden bevollmächtigen können, in Ihrem Namen die notarielle Beglaubigung Ihres Testaments zu beantragen.
Eltern sind nicht befugt, ihre Kinder zu bevollmächtigen, in ihrem Namen ein Testament zu errichten.
Darüber hinaus kann der Erblasser gemäß Artikel 639 des Zivilgesetzbuches von 2015 einen Notar bitten, zur Errichtung des Testaments direkt an seinen Wohnort zu kommen. Das Verfahren zur Testamentserrichtung am Wohnsitz des Erblassers ähnelt dem Verfahren zur Testamentserrichtung bei einem Notar gemäß Artikel 636 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wenn die Eltern arm sind und nicht reisen können, können sie daher einen Notar bitten, zu ihnen nach Hause zu kommen, um ein gesetzeskonformes Testament zu erstellen.
Der Erblasser kann sein Kind daher nicht dazu bevollmächtigen, in seinem Namen ein Testament zu errichten und es notariell zu beglaubigen, sondern muss dies selbst tun.
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Quelle: https://vtcnews.vn/cha-me-co-duoc-uy-quyen-cho-con-lap-di-chuc-thay-ar906620.html
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