Das Inspektionsteam zur Umsetzung der Vorschriften zu zusätzlichem Unterricht und Lernen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (MOET) wird die Inspektion vom 20. Februar bis 20. März 2025 durchführen.
Am Nachmittag des 21. Februar hieß es in einer Information des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, dass das Ministerium gerade eine Entscheidung zur Einrichtung eines Inspektionsteams erlassen habe, um das Rundschreiben Nr. 29/2024/TT-BGDDT zur Regelung von zusätzlichem Lehren und Lernen umzusetzen.
Das Inspektionsteam ist verantwortlich für die Inspektion der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Regelung von zusätzlichem Unterricht und Lernen gemäß der Anweisung des Premierministers im offiziellen Depeschen Nr. 10/CD-TTg vom 7. Februar 2025. Vorschriften zur Inspektionsarbeit des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, erlassen zusammen mit dem Beschluss Nr. 1489/QD-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 24. Mai 2023 und anderen relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Der Prüfzeitraum erstreckt sich vom 20. Februar bis 20. März 2025.
Das Rundschreiben 29/2024/TT-BGDĐT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung tritt am 14. Februar in Kraft. Die neuen Regelungen zum zusätzlichen Lehr- und Lernangebot in diesem Rundschreiben finden eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Lehrern, Eltern und Schülern.
Dies ist das erste Mal, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung ein Rundschreiben herausgegeben hat, in dem drei Fälle klar festgelegt sind, in denen zusätzlicher Unterricht und Lernen nicht erlaubt sind, und zwar: Grundschüler (ausgenommen Unterricht in den Bereichen Kunst, Sport und Lebenskompetenzen); Lehrern, die an Schulen unterrichten, ist es nicht gestattet, gegen Bezahlung von Schülern, die sie regulär unterrichten, zusätzlichen Unterricht außerhalb der Schule zu geben; Lehrkräften an öffentlichen Schulen ist eine Mitwirkung bei der Leitung und Durchführung des außerschulischen Unterrichts nicht gestattet, sie können jedoch am außerschulischen Unterricht teilnehmen.
Zudem hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung erstmals außerschulische Lehr- und Lernaktivitäten in die Liste der bedingten Geschäftsaktivitäten aufgenommen.
Demnach müssen Organisationen oder Einzelpersonen, die außerschulischen Zusatzunterricht organisieren und dafür Geld bei den Schülern sammeln, ihr Gewerbe gemäß den Vorschriften anmelden.
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Quelle: https://daidoanket.vn/bo-gddt-kiem-tra-viec-thuc-hien-quy-dinh-ve-day-them-hoc-them-10300328.html
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