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Der Immobiliensektor ist besorgt wegen der Regelung, die künftig keine Kredite zum Kauf von Eigenheimen mehr zulässt.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên29/01/2024

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Herr Le Hoang Chau, Vorsitzender der Immobilienvereinigung von Ho-Chi-Minh-Stadt, sagte, dass er und die Immobilienunternehmen neben den positiven und hervorragenden Regelungen des Rundschreibens 22 große Bedenken hinsichtlich der Regelungen in Punkt a, Klausel 11, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 41 (geändert und ergänzt in Klausel 1, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 22) hätten. Gemäß dieser Regelung dürfen Banken bei immobilienbesicherten Krediten für den Kauf von Eigenheimen, einschließlich Gewerbeimmobilien, Privatpersonen nur noch Kredite für den Kauf von fertiggestellten und übergebenen, also verfügbaren Eigenheimen gewähren.

Somit gestattet Rundschreiben Nr. 22 den Banken nicht, Privatpersonen Kredite für den Kauf unfertiger Gewerbeimmobilien zur Übergabe zu gewähren (d. h. für künftige Gewerbeimmobilien), die durch die Immobilie selbst besichert (mit einer Hypothek belastet) sind. Daher müssen Privatpersonen, die einen Kredit für den Kauf einer künftigen gewerblichen Immobilie aufnehmen möchten, andere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen oder diese durch andere Vermögenswerte absichern.

Bất động sản lo sốt vó vì quy định không cho vay tiền mua nhà ở hình thành trong tương lai- Ảnh 1.

Die Regelung, dass künftige Wohnimmobilien nicht als Kredit für den Hauskauf verwendet werden dürfen, wird den Immobilienmarkt erschweren.

Wenn diese Regelung nicht umgehend geändert wird, kann dies zu schlimmen Folgen führen, Schwierigkeiten verursachen und den normalen Betrieb des Immobilienmarktes behindern, was sich sowohl kurzfristig als auch langfristig negativ auf den Erholungs- und Entwicklungsprozess des Immobilienmarktes auswirken wird.

Denn wenn eine Privatperson ein zukünftig gewerblich genutztes Haus kauft und die Immobilie als zukünftig gewerblich genutztes Haus mit einer Hypothek belastet, handelt es sich gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches von 2015 um ein legales zivilrechtliches Geschäft. Bei dem gesicherten Vermögen kann es sich um bestehendes oder zukünftig gebildetes Vermögen handeln. Als Sicherheit können daher künftige Gewerbeimmobilien dienen. Daher ist die obige Regelung nicht geeignet, vereinbar oder vereinbar mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches 2015.

Daher ist die oben genannte Regelung der Staatsbank nicht geeignet, vereinbar und steht im Einklang mit den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes 2014, des Wohnungsbaugesetzes 2023, des Immobilienwirtschaftsgesetzes 2014, des Immobilienwirtschaftsgesetzes 2023, des Investitionsgesetzes 2020 und des Kreditinstitutsgesetzes 2024.

Auf der Grundlage von Untersuchungen, einem Vergleich der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der praktischen Situation wird vorgeschlagen, Klausel 11, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 41 (geändert und ergänzt in Klausel 1, Artikel 1 des Rundschreibens 22) dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass Vorschriften hinzugefügt werden, die es Kreditinstituten gestatten, Privatpersonen Kredite für den Kauf künftiger gewerblich genutzter Wohnungen zu gewähren, die durch das jeweilige Gebäude selbst besichert (mit einer Hypothek belastet) sind. Dies gilt sowohl für den Kauf gewerblicher Wohnungen als auch für den Kauf fertiggestellter Sozialwohnungen zur Übergabe im Rahmen eines Hauskaufvertrags („verfügbare“ Wohnungen) und für den Kauf gewerblicher Wohnungen oder den Kauf künftiger Sozialwohnungen, die durch das jeweilige Gebäude selbst besichert (mit einer Hypothek belastet) sind.


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