Artikel 3 der Resolution 171/2024/QH15 legt fest, dass es Immobilienunternehmen gestattet ist, die Übertragung von Landnutzungsrechten zu erhalten oder den Nutzungszweck eines, mehrerer oder aller Arten von Grundstücken (landwirtschaftliche Flächen, nicht landwirtschaftliche Flächen außer Wohngrundstücken, Wohngrundstücke und andere Grundstücke auf demselben Grundstück im Falle einer Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten) zu ändern, um gewerbliche Wohnungsbauprojekte durch eine Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten umzusetzen oder Landnutzungsrechte zu besitzen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Umfang der Landfläche und des Grundstücks, auf dem das Projekt umgesetzt wird, steht im Einklang mit der Landnutzungsplanung auf Bezirksebene oder der Bauplanung, der Stadtplanung; Der Umfang des Grundstücks und der Parzelle für die Projektumsetzung steht im Einklang mit dem genehmigten örtlichen Wohnungsbauprogramm und -plan.
Quelle: https://baobinhphuoc.com.vn/news/4/170972/bat-dau-thi-diem-thuc-hien-du-an-nha-o-thuong-mai-thong-qua-thoa-thuan
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