Kann mein Bruder mir sein Haus steuerfrei verkaufen?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin13/06/2023

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Bezüglich der Einkommensteuer sieht Artikel 4 des Einkommensteuergesetzes eine Reihe von Fällen der Steuerbefreiung vor. Insbesondere Fälle von Einkünften aus Immobilienübertragungen zwischen Ehemann und Ehefrau; biologischer Vater, biologische Mutter und biologisches Kind; Pflegevater, Pflegemutter mit Pflegekind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großeltern mit Enkelkindern; Großeltern mit Enkelkindern; Brüder und Schwestern miteinander...

Bezüglich der Registrierungsgebühren sieht Klausel 10, Artikel 10 des Dekrets 10/2022/ND-CP eine Befreiung von den Registrierungsgebühren für Häuser und Grundstücke vor, die als Erbschaft oder als Schenkung zwischen Mann und Frau erhalten werden; biologischer Vater, biologische Mutter und biologisches Kind; Pflegevater, Pflegemutter mit Pflegekind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großeltern mit Enkelkindern; Großeltern mit Enkelkindern; Brüder und Schwestern, denen von den zuständigen staatlichen Stellen Zertifikate für Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte ausgestellt wurden, sind von der Zahlung der Registrierungsgebühren befreit.

Wenn also ein älterer Bruder Immobilien an seinen jüngeren Bruder überträgt (kauft oder verkauft), ist er von der Einkommensteuer befreit, die Registrierungsgebühr bleibt jedoch bestehen. Nur bei der Vererbung oder Schenkung von Immobilien unter Geschwistern oder zwischen Personen im oben beschriebenen Sinne sind die Eintragungsgebühren befreit.

Minh Hoa (t/h)


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