Können Sie mir sagen, welche Anforderungen an den Brandschutz und die Brandbekämpfung in Wohnungen gelten? - Leser Thanh Thai
Welche Anforderungen an den Brandschutz und die Brandbekämpfung gibt es in Wohnungen? |
1. Was ist eine Wohnung?
Gemäß Absatz 3, Artikel 3 des Wohnungsgesetzes von 2014 ist ein Mehrfamilienhaus ein Gebäude mit zwei oder mehr Stockwerken, vielen Wohnungen, gemeinsamen Gehwegen und Treppen, Privateigentum, Gemeineigentum und einem System von Infrastrukturanlagen zur gemeinsamen Nutzung durch Haushalte, Einzelpersonen und Organisationen, einschließlich Mehrfamilienhäusern, die zu Wohnzwecken gebaut wurden, und Mehrfamilienhäusern, die für gemischte Nutzung zu Wohn- und Geschäftszwecken gebaut wurden.
2. Welche Anforderungen an den Brandschutz und die Brandbekämpfung gibt es in Wohnungen?
Gemäß Absatz 2, Artikel 4 des Dekrets 136/2020/ND-CP unterliegen Mehrfamilienhäuser einem Brandschutz- und Brandbekämpfungsmanagement.
Demnach müssen Mehrfamilienhäuser folgende Brandschutzanforderungen an die Ausstattung erfüllen:
* Für Mehrfamilienhäuser mit 5 oder mehr Stockwerken oder mit einem Volumen von 5.000 m3 oder mehr:
(i) Es gibt Vorschriften, Verbotsschilder, Warnschilder, Diagramme oder Schilder, die auf Brandschutz und Brandbekämpfung sowie Fluchtwege hinweisen, die den Vorschriften und Normen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung entsprechen oder vom Ministerium für öffentliche Sicherheit vorgeschrieben sind.
(ii) Vorhandensein einer Brandschutz- und Brandbekämpfungstruppe in der Anlage, die auf die Art der Anlage spezialisiert ist, in Brandschutz und Brandbekämpfung geschult ist und so organisiert ist, dass sie zur Brandbekämpfung bereit ist, um die vorgeschriebenen Anforderungen an die Brandbekämpfung vor Ort zu erfüllen, mit Ausnahme des in Punkt g, Klausel 3, Artikel 31 des Dekrets 136/2020/ND-CP genannten Falls;
(iii) über einen von einer zuständigen Behörde genehmigten Brandbekämpfungsplan verfügen;
(iv) Elektrische Systeme, Blitzschutz, Antistatiksysteme, elektrische Geräte, Feuer- und Wärmeerzeugungsgeräte sowie die Verwendung von Feuer- und Wärmequellen müssen die Brandschutz- und Brandbekämpfungssicherheit gemäß den Brandschutz- und Brandbekämpfungsvorschriften und -normen oder gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit gewährleisten.
(v) Es sind Verkehrs-, Wasserversorgungs- und Kommunikationssysteme für die Brandbekämpfung vorhanden, ein Datenbankverwaltungssystem für Brandschutz, Brandbekämpfung und Vorfallmeldung, ein Feueralarm-, Feuerbekämpfungs-, Brandschutz-, Rauchschutz- und Fluchtsystem, andere Brandschutz- und Feuerlöschgeräte sowie Rettungsgeräte, deren Quantität und Qualität den Brandschutz- und -bekämpfungsstandards oder -vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entsprechen;
(vi) Besitzen Sie ein Zertifikat über die Entwurfsgenehmigung und ein Dokument zur Entwurfsgenehmigung (sofern vorhanden) sowie ein Dokument zur Genehmigung der Ergebnisse der Abnahme von Brandschutz und Brandbekämpfung durch die Brandschutz- und Brandbekämpfungspolizeibehörde für Projekte und Arbeiten in der Liste in Anhang V, herausgegeben mit Dekret 136/2020/ND-CP.
Ausgenommen hiervon sind Verteidigungsanlagen, die für militärische Zwecke betrieben werden, sowie Kraftfahrzeuge mit besonderen Anforderungen an die Gewährleistung der Brandschutz- und Kampfsicherheit, die von Verteidigungsanlagen speziell für militärische Zwecke hergestellt oder umgebaut werden.
* Für Wohnungen unter 5 Etagen und mit einem Volumen von weniger als 5.000 m3
- die in den Punkten (i), (iii) und (iv) genannten Bedingungen; Falls die Anlage auf der in Anhang V des Dekrets 136/2020/ND-CP angegebenen Liste steht, muss sie über eine Konstruktionsgenehmigungsbescheinigung und ein Konstruktionsgenehmigungsdokument (sofern vorhanden) sowie ein Dokument zur Genehmigung der Ergebnisse der Abnahme der Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen verfügen.
- Es sind Verkehrssysteme, Wasserversorgung, Kommunikationssysteme für die Brandbekämpfung, Feueralarmsysteme, Brandbekämpfungs-, Brandschutz-, Rauchschutz-, Flucht- und sonstige Brandschutz- und -bekämpfungsausrüstung sowie Rettungsausrüstung vorhanden, die in Menge und Qualität den technischen Normen und Vorschriften zur Brandschutz- und -bekämpfung oder den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entsprechen;
- Für die Brandverhütung und Brandbekämpfung bestehen Regelungen und Zuständigkeits- und Aufgabenverteilungen. Das Personal für Brandschutz und Brandbekämpfung muss gemäß den Bestimmungen in Artikel 33 des Dekrets 136/2020/ND-CP in seinen Fähigkeiten zur Brandschutz und Brandbekämpfung geschult und gefördert werden.
(Artikel 5 des Dekrets 136/2020/ND-CP)
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