Fragen und Antworten zum Rohstoffhandel (Nr. 59): Zwangsversteigerung im Rohstoffhandel Fragen und Antworten zum Rohstoffhandel (Nr. 61): Umgang mit Verstößen von Mitgliedern |
In der vorherigen Ausgabe erwähnte die Zeitung „Industry and Trade Newspaper“ die Grundsätze für den Umgang mit Verstößen von Mitgliedern an der Vietnam Commodity Exchange (MXV). Zu den derzeit an der MXV angewandten Formen des Umgangs mit Verstößen von Mitgliedern gehören: schriftliche Mahnungen, Verwarnungen, teilweise/vollständige Aussetzung der Aktivitäten, Beendigung der Mitgliedschaft usw. In der Fortsetzung der heutigen Frage-und-Antwort-Ausgabe wird die Zeitung „Industry and Trade Newspaper“ diese Formen des Umgangs mit Verstößen im Detail erläutern.
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Umgang mit Verstößen durch schriftliche Abmahnung
Verstöße gegen folgende Regelungen werden mit schriftlichen Verwarnungen geahndet:
Schriftliche Mahnungen bei nicht vollständiger und rechtzeitiger Erfüllung der von MXV geforderten finanziellen Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Verpflichtungen:
Gebühren zahlen: Jahresgebühr; Datenbanknutzungsgebühr; Gebühr für die Datenfreigabe;
Hinterlegen Sie eine Kaution für die Mitgliedschaft;
Zahlungsrisikounterstützung einreichen; Das Zahlungsrisiko-Unterstützungsdarlehen wird ausgegeben; Auf das Darlehen anfallende Zinsen;
Verstoß gegen die Fristen zur Gebührenabfrage und zum Gebührenvergleich mit MXV.
Umgang mit Verstößen durch Verwarnung
Verstöße gegen folgende Regelungen werden mit Verwarnungen geahndet:
1. Verspätete Zahlung der Jahresgebühr um mehr als 3 Werktage ab Fälligkeitsdatum.
2. Verspätete Zahlung der Datenbanknutzungsgebühr mehr als 3 Werktage nach dem Zahlungstermin der Gebühr.
3. Verspätete Zahlung der Datenfreigabegebühr mehr als 3 Werktage nach dem Zahlungstermin der Gebühr.
4. Verspätete Zahlung der Mitgliedschaftsgarantiekaution um mehr als 3 Werktage nach der Frist gemäß den Vorschriften von MXV.
5. Zahlungsverzug bei der Risikounterstützung; geliehene Zahlungsrisikozulage; Zinsen, die gemäß den MXV-Bestimmungen über 3 Tage ab Fälligkeitsdatum auf den Darlehensbetrag anfallen.
6. Verstoß gegen die Vorschriften zur Frist für die Überprüfung und Abstimmung der Gebühren mit MXV, der mehr als 3 Arbeitstage nach Ablauf der Frist für die Überprüfung und Abstimmung der Gebühren beträgt.
7. Nichterfüllung anderer von MXV geforderter finanzieller Verpflichtungen innerhalb von 3 Werktagen ab der von MXV vorgeschriebenen Frist zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen.
8. Mitglieder, die bereits einmal mit einer Verwarnung diszipliniert wurden (bei Verstößen, die mit einer Verwarnung diszipliniert wurden), aber innerhalb des gleichen Kalenderjahres erneut Verstöße begehen.
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Quelle
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