Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gibt es Vorschriften für Fälle, in denen Autos vorübergehend zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
1. In welchen Fällen kann ein Auto vorübergehend zugelassen werden?
Konkret regelt Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Fälle, in denen Autos vorübergehend zugelassen werden:
(1) Fahrzeuge, die exportiert, importiert oder hergestellt, montiert und vom Werk zum Hafenlager oder vom Hafenlager, Werk, Fahrzeughändler zum Ort der Fahrzeugzulassung oder zu anderen Händlern und Lagerhäusern transportiert werden.
(2) Für Fahrzeuge, die wieder in das Land exportiert werden oder deren Eigentumsübertragung erfolgt, gelten Rückrufverfahren.
(3) Fahrzeuge, die in begrenzten Bereichen verkehren (Fahrzeuge, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen).
(4) Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, einschließlich Fahrzeuge mit Rechtslenkung (Rückwärtslenkung), die für einen begrenzten Zeitraum zum Transit, zur vorübergehenden Einfuhr und zur Wiederausfuhr nach Vietnam einreisen, um an Konferenzen, Messen, Ausstellungen, Sportunterricht, Sport und Tourismus teilzunehmen; außer in Fällen, in denen Fahrzeuge gemäß internationalen Verträgen, denen Vietnam beigetreten ist, keine vorübergehenden Nummernschilder benötigen.
(5) Vorübergehend importierte, wieder exportierte oder in Vietnam hergestellte oder montierte Fahrzeuge werden auf öffentlichen Straßen getestet.
(6) Fahrzeuge, die im Einsatz für Konferenzen der Partei und des Staates eingesetzt werden.
2. Gültigkeitsdauer der vorläufigen Zulassungsbescheinigung für PKW
Die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Zulassungsbescheinigung für Pkw gemäß Artikel 22 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA beträgt:
- In den in Absatz 1 (1) und (2) Absatz 1 genannten Fällen:
Die vorläufige Zulassungsbescheinigung ist 15 Tage gültig; kann einmalig um maximal 15 Tage verlängert werden. Bei der Verlängerung meldet der Fahrzeughalter die vorläufige Fahrzeugzulassung im Bürgerserviceportal oder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle an.
- Für die in Absatz 1 (3), (4), (5) und (6) genannten Fälle:
Vorläufige Fahrzeugzulassungsbescheinigungen werden für den von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeit zugelassenen Zeitraum ausgestellt.
- Kurzzeitig zugelassene Fahrzeuge dürfen gemäß der in der Kurzzeitzulassungsbescheinigung angegebenen Dauer, Strecke und Einsatzumfang am Verkehr teilnehmen.
3. Temporäre Fahrzeugzulassungsakte für PKW
Vorläufige Fahrzeugzulassungsdokumente für Autos gemäß Artikel 20 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten wie folgt:
- Fahrzeugschein.
- Dokumente des Fahrzeughalters gemäß Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
- Fahrzeugpapiere, darunter eines der folgenden Dokumente:
+ Elektronische Daten oder eine Kopie des Fahrzeugursprungsdokuments gemäß Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA oder eine Kopie der Rechnung oder des Lagerlieferscheins (im in Klausel 1, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebenen Fall);
+ Vorhandener Fahrzeugschein; Falls das Fahrzeug nicht zugelassen ist, muss ein Ursprungszeugnis gemäß Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorliegen (im Fall gemäß Klausel 3, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA);
+ Verkehrsgenehmigung der zuständigen Behörde mit Fahrzeugliste und Kopie der Fahrzeugzulassung des Heimatlandes (im in Abschnitt 4, Artikel 19, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fall);
+ Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug die technische Sicherheit und Umweltschutzqualität gewährleistet und vom vietnamesischen Register für die Prüfung auf öffentlichen Straßen zugelassen ist (im in Abschnitt 5, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fall);
+ Dokument der zuständigen Behörde, mit dem der Antrag auf vorübergehende Fahrzeugzulassung genehmigt wurde, mit beigefügter Fahrzeugliste (im in Abschnitt 6, Artikel 19, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fall).
- Falls der Fahrzeughalter ein Rückrufverfahren durchführt, um das Fahrzeug wieder in das Land zu exportieren oder den Besitz des Fahrzeugs zu übertragen, wird ihm zusammen mit den Rückrufdokumenten eine vorübergehende Fahrzeugzulassung ausgestellt (falls der Fahrzeughalter dies beantragt), ohne dass er über einen vorübergehenden Fahrzeugzulassungsbeleg verfügen muss.
4. Verfahren zur vorübergehenden Fahrzeugzulassung für Autos
Die Verfahren für die vorübergehende Fahrzeugzulassung von Autos gemäß Artikel 21 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind wie folgt:
- Implementierung von Online-Behördendiensten während des gesamten Prozesses für die in Absatz 1, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fälle
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung und fügen eine Kopie der Verkaufsrechnung oder des Lagerlieferscheins auf dem Bürgerservice-Portal bei;
+ Nach Prüfung der gültigen Unterlagen fordert die Kfz-Zulassungsstelle den Fahrzeughalter auf, die Gebühr gemäß den Vorschriften zu entrichten; Fahrzeughalter erhalten Authentifizierungsergebnisse und können auf dem öffentlichen Serviceportal vorläufige Fahrzeugzulassungsbescheinigungen ausdrucken.
- Durchführung öffentlicher Dienstleistungen teilweise online (mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 21 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)
+ Fahrzeughalter melden die Fahrzeugzulassung im öffentlichen Dienstleistungsportal an; Geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungscode an und reichen Sie vorläufige Fahrzeugzulassungsdokumente ein, wie in Artikel 20 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben. Falls dies über das öffentliche Serviceportal nicht möglich ist, kann der Fahrzeughalter die Erklärung auch direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle an einem für ihn günstigen Ort abgeben;
+ Nach Erhalt und Prüfung der gültigen Dokumente erhebt die Kfz-Zulassungsstelle Gebühren und stellt den Fahrzeughaltern vorschriftsmäßig vorläufige Zulassungsbescheinigungen und vorläufige Nummernschilder aus.
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