Demnach dürfen Fahrzeuge zur Umweltsanierung sowie Fahrzeuge, die Baumaterialien und losen Abfall transportieren, rund um die Uhr auf allen Straßen fahren, mit Ausnahme der gesetzlich verbotenen Straßen und der Straßen und Straßenabschnitte, auf denen Schilder angebracht sind, die den Betrieb der Fahrzeugart verbieten oder einschränken. Dabei müssen die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz gewährleistet sein. Beachten Sie gleichzeitig die Vorschriften zum Anhalten und Parken von Fahrzeugen gemäß Artikel 18 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit 2024.
Bei geschäftlichen Aktivitäten im Straßenverkehr in städtischen Gebieten müssen die Vorschriften zu geschäftlichen Aktivitäten im Straßenverkehr in Artikel 56 des Straßenverkehrsgesetzes von 2024 und andere relevante gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Interne Transportaktivitäten in städtischen Gebieten werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 56 des Straßenverkehrsgesetzes von 2024 und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
Darüber hinaus müssen Straßentransportaktivitäten in städtischen Gebieten den Verkehrssicherheitsvorschriften gemäß dem Gesetz über Verkehrsordnung und -sicherheit 2024 und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. In regelmäßigen Abständen, und zwar vor dem 10. eines jeden Monats, müssen Organisationen und Einzelpersonen, die in städtischen Gebieten im Straßentransportgeschäft tätig sind, dem Verkehrsministerium und den Volkskomitees der Bezirke und Städte, in denen sich Fahrzeuge befinden, die im Straßentransportgeschäft tätig sind, ihre Aktivitäten des Vormonats melden.
Beschluss Nr. 53 legt außerdem fest, dass der Prozentsatz (%) der Fahrzeuge von Verkehrsunternehmen, die an der Nutzung öffentlicher Personenbeförderungsrouten mit Bussen teilnehmen, wobei Routen und Straßenabschnitte in städtischen Gebieten sichergestellt sein müssen, dass sie über Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen gemäß den nationalen technischen Vorschriften für städtische Personenkraftwagen verfügen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang und Nutzung haben.
Dieser Beschluss gilt nicht für Fahrzeuge zur Umweltsanierung, für Fahrzeuge, die Baumaterialien und losen Abfall in Notsituationen wie Naturkatastrophen, Stürmen und Überschwemmungen transportieren oder auf Anforderung der zuständigen Behörden Notfallreinigungsdienste durchführen. Gilt nicht für vorrangige Fahrzeuge gemäß Artikel 27 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit 2024 …
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Quelle: https://baoquangnam.vn/xe-cho-vat-lieu-xay-dung-phai-dam-bao-ve-sinh-moi-truong-3146755.html
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