Ab dem 1. Januar 2026 gelten für importierte, hergestellte und montierte vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor offiziell Nullemissionsstandards.
Gemäß der Entscheidung Nr. 19/2024/QD-TTg des Premierministers vom 15. November 2024, die den Fahrplan für die Anwendung von Emissionsstandards auf importierte, hergestellte und montierte Kraftfahrzeuge festlegt, wird ab dem 1. Januar 2026 der Emissionsstandard (TCKT) von 0 offiziell auf vierrädrige Personenkraftwagen mit Motoren und vierrädrige Lastkraftwagen mit Motoren angewendet, die importiert, hergestellt und montiert werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für importierte, hergestellte und montierte vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor offiziell Null-Emissionsstandards (illustratives Foto).
Zur Begründung dieser Regelung sagte das Verkehrsministerium , dass vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotoren bisher nicht im Straßenverkehrsgesetz von 2008 geregelt waren. Diese Fahrzeugtypen sind in einem engen Bereich im Einsatz und werden unter der Leitung der Regierung und des Premierministers getestet.
Bisher wurde im Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit 2024 festgelegt, dass dieser Fahrzeugtyp zu den Kraftfahrzeugtypen zählt. So könnten sich in der kommenden Zeit vierrädrige motorisierte Personen- und Lastkraftwagen entwickeln.
Aufgrund der besonderen Beschaffenheit und der technischen Anforderungen dieses Fahrzeugtyps ist es nicht angebracht, für die Prüfung und Zertifizierung dasselbe TCKT-Niveau wie für Autos anzuwenden. Werden jedoch niedrige TCKT-Werte angewandt, besteht die Gefahr, dass die Technologie veraltet ist, der Kraftstoffverbrauch zunimmt und die Umweltverschmutzung nach Vietnam überschwemmt.
Um diesem Risiko vorzubeugen und die Politik von Partei und Staat zur Umstellung des Verkehrs auf grüne Energie umzusetzen, hat der Premierminister beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 einen Null-Emissionssteuersatz auf diese Fahrzeugtypen anzuwenden, mit dem Ziel, den Übergang auf die Nutzung von Strom und grüner Energie ohne Schadstoffausstoß auszurichten.
Ein vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein motorisiertes Straßenfahrzeug mit einem Motor, einem Fahrgastaufbau, zwei Achsen und mindestens vier Rädern. Die Fahrzeuge dürfen bauartbedingt nicht mehr als 30 km/h schnell sein und verfügen über nicht mehr als 15 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz).
Ein vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug mit zwei Achsen, vier Rädern und dem auf einem gemeinsamen Fahrgestell montierten Motor und der Ladefläche (ähnlich einem LKW mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg).
Dadurch wird ein Beitrag zum Ziel geleistet, die Treibhausgasemissionen im Transportwesen bis 2050 auf Netto-Null-Emissionen zu reduzieren, wie es Vietnam auf der 26. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP26) zugesagt hat.
Ebenso gilt für hergestellte, montierte und importierte Dreiradmotorräder ein Plan, ab dem 1. Januar 2026 einen TCKT-Satz von 0 anzuwenden. Das Verkehrsministerium teilte mit, dass gemäß den Bestimmungen der Regierungsresolution Nr. 05/2008/NQ-CP vom 4. Februar 2008 für neue Motorräder und Dreiradmotorräder keine Fahrerlaubnis erteilt wird, mit Ausnahme von Dreiradmotorfahrzeugen für Behinderte.
Daher sehen die Bestimmungen im Fahrplan zur Anwendung des TCKT-Satzes von 2008 bis heute keine Anwendung des TCKT-Satzes für Motorräder und Dreiräder vor. Außerdem wurde dieser Fahrzeugtyp von 2008 bis heute weder geprüft noch zertifiziert noch für den Verkehr zugelassen.
Das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit von 2024 sieht keine Verbote oder Beschränkungen für Motorräder und dreirädrige Motorräder vor; Absatz 1, Artikel 34 des Gesetzes legt fest, dass Motorräder und Dreiräder zu den Kraftfahrzeugtypen zählen. Daher ist es wahrscheinlich, dass dieser Fahrzeugtyp nach Ablauf der Gültigkeit der Resolution Nr. 05/2008/NQ-CP wieder in Verkehr gebracht und weiterentwickelt werden darf.
Um dem Risiko veralteter Technologie und Umweltverschmutzung vorzubeugen, beschloss der Premierminister , wie bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen auch auf dreirädrige Motorräder und Dreirad-Motorräder ab dem 1. Januar 2026 einen TCKT-Satz von 0 % anzuwenden.
Der Beschluss 19/2024/QD-TTg behält weiterhin einige Regelungen zum Fahrplan für die Anwendung der TCKT-Sätze für bestimmte Fahrzeugtypen bei. Beispiel: Für neu importierte Autos sowie hergestellte und montierte Autos gilt ab dem 1. Januar 2025 weiterhin TCKT Level 5.
Für neu importierte Zweiräder sowie hergestellte und montierte Motorräder gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027 weiterhin TCKT Level 2; Wenden Sie TCKT Level 4 ab dem 1. Juli 2027 an.
Für neu importierte Zweiräder sowie hergestellte und montierte Motorräder gelten vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 weiterhin die Emissionsstandards der Stufe 3. Wenden Sie TCKT Level 4 ab dem 1. Juli 2026 an.
Für importierte Gebrauchtwagen gilt ab dem 1. Januar 2025 weiterhin TCKT Level 4.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-2026-ap-muc-khi-thai-bang-0-voi-xe-4-banh-nhap-khau-san-xuat-lap-rap-192241122224314286.htm
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