Bei Methode 3 (Methodencode 100): Berücksichtigen Sie die Ergebnisse der Abiturprüfung 2024.
Zulassungsvoraussetzungen: Bewerber/-innen, die das Abitur im Jahr 2024 und vor 2023 ablegen.
Zulassungsgrundsätze: Die Zulassung erfolgt für jedes Hauptfach und jeden Ausbildungsgang in absteigender Reihenfolge, bis alle Quoten erfüllt sind, und zwar auf Grundlage der Gesamtpunktzahl der 3 Fächer (einschließlich des Hauptfachs multipliziert mit dem Koeffizienten 2 (sofern vorhanden) der eingetragenen Zulassungskombination und der Prioritätspunkte.
Bei Methode 4 (Methodencode 200): Berücksichtigen Sie Schulzeugnisse
Zulassungsvoraussetzungen: Bewerber, die die Oberschule im Jahr 2024 und vor 2023 abschließen.
Zulassungsgrundsätze: Die Zulassung erfolgt hauptfachbezogen in absteigender Reihenfolge, bis die Quote auf Grundlage der Gesamtpunktzahl der 12. Klasse mit Fächern der Fächergruppe gemäß der Bestimmungen des jeweiligen Hauptfachs erfüllt ist.
Für den Bereich Informatik erwägt die Fakultät, je nach Methode zehn zusätzliche Quoten zu rekrutieren. Die Mindestpunktzahl für die Zulassung beträgt bei Berücksichtigung der Abiturnoten 18 Punkte. Bei der Methode der Berücksichtigung der Abiturzeugnisse beträgt die Mindestzulassungspunktzahl 24.
Die Mindestpunktzahl für die Zulassung wird im Folgenden aufgeführt:
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Quelle: https://laodong.vn/giao-duc/tu-18-diem-co-them-co-hoi-do-nganh-khoa-hoc-may-tinh-1387492.ldo
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