Obwohl eine rote Ampel einem Fahrzeug signalisiert, anzuhalten, kann es in einigen Sonderfällen vorkommen, dass das Fahrzeug weiterfährt.
Laut Verordnung gibt es insgesamt fünf Sonderfälle, in denen Personen und Fahrzeuge, die eine rote Ampel überfahren, nicht bestraft werden.
Nach der Erlaubnis des Verkehrsleiters zur Weiterfahrt
Artikel 11 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 legt fest, dass Verkehrsteilnehmer den Anweisungen eines Verkehrsleiters Folge leisten müssen, wenn dieser im Einsatz ist.
Gleichzeitig schreibt der Standard QCVN 41:2019/BGTVT des Verkehrsministeriums vor, dass bei der gleichzeitigen Anordnung verschiedener Signalformen wie Ampeln, Schildern, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrskontrolleuren im selben Bereich die Verkehrsteilnehmer zunächst der Anweisung der Verkehrskontrolleurin Priorität einräumen müssen.
Gibt der Verkehrsleiter also das Signal zur Weiterfahrt, können die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt fortsetzen, ohne durch eine rote Ampel unterbrochen zu werden.
Ampeln und Schilder ermöglichen die Weiterfahrt.
Bei Vorfahrtsignalen oder Zusatzzeichen ist es Verkehrsteilnehmern auch bei Rot gestattet, rechts abzubiegen, links abzubiegen oder geradeaus zu fahren.
- Die Vorfahrtsampel (bei Ampeln eingebaut) schaltet auf Grün, Fahrzeuge können in Pfeilrichtung links oder rechts abbiegen.
- Ein unter dem Ampelmast angebrachtes Unterschild ermöglicht Fahrzeugen, bei Rot links abzubiegen, rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren.
Zu beachten ist, dass aus anderen Richtungen kommende Fahrzeuge mit Fahrerlaubnis sowie Fußgänger, die die Straße überqueren, Vorfahrt gewähren müssen.
Straße mit Gitterlinien
Laut QCVN 41:2019/BGTVT bestehen die gitterartigen Linien aus ineinander verwobenen Linien, die auf der innersten Fahrspur der Straße angeordnet sind. Diese Linie dient dazu, Fahrer darauf hinzuweisen, dass sie ihre Fahrzeuge nicht innerhalb der von der Linie markierten Straßenoberfläche anhalten dürfen, um Verkehrsstaus zu vermeiden.
In diesem Linienbereich dürfen Fahrzeuge nicht anhalten und parken, sondern müssen weiterfahren.
Vorrangiges Fahrzeug im Dienst
Gemäß Artikel 22 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 unterliegen vorrangig verkehrende Fahrzeuge keiner Geschwindigkeitsbeschränkung und dürfen auch bei Rot an der Ampel weiterfahren.
Zu den vorrangigen Fahrzeugen gehören: Feuerwehrautos im Einsatz; Militärfahrzeuge, Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz, von Polizeifahrzeugen angeführte Konvois; Krankenwagen im Notfalldienst; Deichschutzfahrzeuge, Fahrzeuge im Katastrophenfall-, Seucheneinsatz oder Fahrzeuge im gesetzlich vorgeschriebenen Notdiensteinsatz.
Überfahren einer roten Ampel in einigen besonderen Situationen
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsübertretungen werden Rotlichtverstöße in folgenden Fällen nicht bestraft: Überfahren einer roten Ampel im Notfall; Überfahren einer roten Ampel aus Selbstverteidigung; Überfahren einer roten Ampel aufgrund eines unerwarteten oder unvermeidbaren Ereignisses.
Darüber hinaus werden Verstöße gegen die Ordnungswidrigkeitsregeln nicht bestraft, wenn sie nicht über die erforderliche Verwaltungskompetenz verfügen oder wenn die Verstöße nicht alt genug sind, um gemäß den Vorschriften mit Verwaltungsstrafen belegt zu werden.
BAO LINH (vtc.vn)
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