Steuerliche Anreize für die Automobilzulieferindustrie bis 31. Dezember 2027 fortführen

Việt NamViệt Nam17/02/2025

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Die Regierung erließ am 10. Februar 2025 das Dekret Nr. 21/2025 zur Änderung und Ergänzung von Artikel 9 des Dekrets Nr. 26/2023/ND-CP zu Exportzollplänen, präferenziellen Importzollplänen, Warenlisten und absoluten Steuersätzen, Mischsteuern und Einfuhrsteuern außerhalb von Zollkontingenten.

Dementsprechend gilt für Rohstoffe, Zubehör und Komponenten, die für die Produktion, Verarbeitung (Montage) von vorrangigen Unterstützungsprodukten für die Entwicklung der Automobilherstellungs- und -montageindustrie (als Produkte der Automobilunterstützungsindustrie bezeichnet) nicht im Inland produziert werden können, ein ermäßigter Einfuhrsteuersatz von 0 % bis zum 31. Dezember 2027 (festgelegt im Dekret 26/2023/ND-CP bis zum 31. Dezember 2024).

Dekret Nr. 21 legt fest, dass Zollanmelder bei der Zollanmeldung die Steuern auf importierte Rohstoffe, Lieferungen und Komponenten gemäß dem normalen Einfuhrsteuersatz oder dem bevorzugten Einfuhrsteuersatz oder dem speziellen bevorzugten Einfuhrsteuersatz wie vorgeschrieben deklarieren und berechnen müssen und den Steuersatz von 0 % noch nicht anwenden dürfen.


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Quelle: https://baoquangnam.vn/tiep-tuc-uu-dai-thue-cong-nghiep-ho-tro-o-to-den-31-12-2027-3149075.html

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