Gehälter und Zulagen für entlassene Kader aufgrund von Bezirks- und Gemeindefusionen und vorzeitiger Pensionierung

VietNamNetVietNamNet03/06/2023

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Am 3. Juni unterzeichnete und erließ Premierminister Pham Minh Chinh das Dekret 29 zur Regelung der Personalstraffung. Darin sind die Gehalts- und Zulagenregelungen für Personen, die vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten, sowie für Beamte und Angestellte, die aufgrund von Bezirks- und Gemeindefusionen entlassen werden, klar geregelt.

5 Fälle von vorzeitiger Pensionierung

Erstens sind die Personen, die von der Personalreduzierung betroffen sind, 2-5 Jahre jünger als das vorgeschriebene Rentenalter und haben 20 Jahre oder länger pflichtversichert, davon 15 Jahre in schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen, gefährlichen Jobs oder 15 Jahre oder länger in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet. Neben der Rente haben sie Anspruch auf weitere Leistungen.

Viele neue Regelungen für Frührentner. Foto: NLĐ

D.h. kein Rentenkürzung wegen vorzeitiger Pensionierung; für jedes Jahr der Vorruhestandsregelung einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern erhalten; Erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von fünf Monatsdurchschnittsgehältern während der ersten 20 Jahre Ihrer Beschäftigung bei voller Zahlung der obligatorischen Sozialversicherung. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe eines halben Monatsgehalts gewährt.

Zweitens haben die Subjekte des Personalabbaus, deren Alter 2 bis 5 Jahre unter dem Renteneintrittsalter liegt und die 20 oder mehr Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben, Anspruch auf eine Rente gemäß den Vorschriften und erhalten für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern.

In diesen Fällen kommt es auch nicht zu einer Kürzung des Rentenbezugs wegen der vorzeitigen Pensionierung; Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von fünf durchschnittlichen Monatsgehältern während der ersten 20 Jahre einer Beschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht und ab dem 21. Jahr für jedes Beschäftigungsjahr mit Sozialversicherungspflicht einen Zuschuss in Höhe von einem halben Monatsgehalt.

Drittens haben Personen, deren Alter zwei Jahre unter dem Renteneintrittsalter liegt und die 20 Jahre oder länger Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben, davon 15 Jahre in schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen, gefährlichen Berufen oder 15 Jahre in Bereichen mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, Anspruch auf Rentenleistungen gemäß den Vorschriften und es wird ihnen wegen der vorzeitigen Pensionierung kein Rentenbezug abgezogen.

Viertens haben die vom Personalabbau Betroffenen, deren Alter mindestens zwei Jahre unter dem Mindestrentenalter liegt und die 20 oder mehr Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben, Anspruch auf Rentenleistungen gemäß den Vorschriften und es kommt aufgrund der vorzeitigen Pensionierung nicht zu Rentenkürzungen.

Fünftens sind weibliche Kader und Beamtinnen auf Kommunalebene vom Personalabbau betroffen, die 2-5 Jahre jünger als das Rentenalter sind und 15 bis weniger als 20 Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie haben neben der Rentenregelung auch Anspruch auf andere Regelungen.

Konkret kommt es aufgrund der vorzeitigen Pensionierung nicht zu einer Kürzung des Pensionsbetrages; erhalten einen Zuschuss in Höhe von fünf Durchschnittsgehältern und drei Durchschnittsgehältern für jedes Jahr der Vorruhestandsregelung.

Kein Rentenkürzung, mehr Vorteile genießen

Darüber hinaus regelt das Dekret auch klar die Vorruhestandsregelung für Kader und Beamte auf Gemeindeebene, die aufgrund der Umstrukturierung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene überflüssig geworden sind, deren Alter fünf bis zehn Jahre unter dem Renteneintrittsalter liegt und die mindestens 20 Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben. Diese haben neben der vorgeschriebenen Rentenregelung auch Anspruch auf andere Regelungen.

Konkret kommt es aufgrund der vorzeitigen Pensionierung nicht zu einer Kürzung des Pensionsbetrages; erhalten für jedes Jahr der Vorruhestandsregelung einen Zuschuss in Höhe von 1,5 durchschnittlichen Monatsgehältern sowie eine Reihe weiterer Leistungen.

Der Personalabbau betrifft weibliche Kader und Beamtinnen auf Kommunalebene, die aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf Kommunalebene überflüssig geworden sind, 5-10 Jahre jünger als das Rentenalter sind und 15 bis weniger als 20 Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie haben neben dem vorgeschriebenen Rentensystem auch Anspruch auf andere Systeme.

D.h. kein Rentenkürzung wegen vorzeitiger Pensionierung; Genießen Sie eine Zulage von 5 Monatsdurchschnittsgehältern und weitere Leistungen gemäß den Bestimmungen.

Gegenstand der Personalbereinigung sind Kader, Beamte und öffentliche Angestellte auf Bezirks- und Gemeindeebene, die aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten überflüssig geworden sind und zwischen dem Zeitpunkt der Umstrukturierungsentscheidung der zuständigen Behörde und vor dem Ende des Umstrukturierungsfahrplans in den Ruhestand gegangen sind. Zusätzlich zu einer der oben genannten Maßnahmen erhalten sie auch andere Zulagen.

Kader, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Entscheidung durch die zuständige Behörde Urlaub nehmen, erhalten für jeden Urlaubsmonat vor Ablauf der Frist einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres aktuellen Monatsgehalts.

Wenn Sie nach 12 Monaten in den Ruhestand gehen, erhalten Sie für jeden Monat des Ruhestands vor Ablauf Ihrer Amtszeit eine Leistung in Höhe von 1/4 Ihres aktuellen Gehalts …

Beamte und öffentliche Angestellte erhalten für jeden Urlaubsmonat vor Ablauf des Zeitplans zur Lösung des Problems der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres aktuellen Monatsgehalts, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Entscheidung der zuständigen Behörde Urlaub nehmen.

Wenn Sie nach 12 Monaten kündigen, erhalten Sie für jeden Monat der Kündigung vor Ende des Einigungsprozesses einen Zuschuss in Höhe von 1/4 Ihres aktuellen Gehalts …


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