Die Wahrheit über die Erhebung einer 10%igen E-Commerce-Steuer

Người Lao ĐộngNgười Lao Động09/01/2025

(NLDO) – Informationen über eine 10-prozentige Besteuerung von E-Commerce-Transaktionen verbreiten sich in den sozialen Netzwerken und erregen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.


Thực hư thông báo

Die Steuerbehörden bestätigen, dass die Angabe, dass auf alle Transaktionen mit dem Inhalt KAUFEN – VERKAUFEN eine Steuer von 10 % erhoben wird, falsch ist.

Am 9. Januar erschien in den sozialen Medien ein Hinweis mit folgendem Inhalt: „Ab dem 1. Januar 2025 haben Steuerbehörden das Recht, auf alle persönlichen Konten zuzugreifen, um E-Commerce-Transaktionen einzuziehen. Konkret werden alle Transaktionen mit dem Inhalt KAUFEN – VERKAUFEN mit 10 % des überwiesenen Betrags besteuert.“

Wer E-Commerce also über Livestreams und Social-Networking-Plattformen wie Facebook, TikTok, YouTube... betreibt, weist den Käufer darauf hin, dass er bei der Zahlung per Banküberweisung zur Bestätigung lediglich „NAME... Überweisung“ schreiben soll.

Gleichzeitig sollten sich Einzelpersonen, die im E-Commerce tätig sind, darüber im Klaren sein, dass der Verkäufer im Falle einer Zahlung per Banküberweisung durch den Käufer, deren Inhalt gegen die oben genannten Bestimmungen verstößt, berechtigt ist, 10 % des Gesamtüberweisungswerts zur Abführung an die Steuerbehörde einzuziehen.

Beispiel: Nguyen Van A überweist Geld oder A überweist Geld. Erfassen Sie keine Informationen wie Einzahlung, Kauf, Geldüberweisung, Schuldentilgung usw.

Diese Informationen verwirren und beunruhigen Online-Geschäftsleute äußerst.

In einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Nguoi Dong bestätigte Nguyen Tien Dung, stellvertretender Direktor der Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt, jedoch, dass die in den sozialen Netzwerken verbreitete Information, dass auf E-Commerce-Transaktionen eine Steuer von 10 % erhoben werde, falsch sei.

„Die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt bereitet die Veröffentlichung offizieller Informationen zu den Steuersätzen im Zusammenhang mit E-Commerce vor, damit die Menschen diese kennen und umsetzen können“, fügte Herr Dung hinzu.

Gemäß der geltenden Regelung beträgt der Steuersatz für E-Commerce-Unternehmen 1,5 % des Umsatzes, einschließlich 1 % Mehrwertsteuer und 0,5 % Einkommensteuer. Diese Steuersätze gelten für Verkäufer im E-Commerce. Käufer von Waren und Dienstleistungen müssen keine zusätzliche Steuer zahlen, da die Mehrwertsteuer von 1 % bereits vom Verkäufer zum Warenpreis hinzugerechnet wurde.

Bei Online-Verkäufern, die keine Steuern deklariert und bezahlt haben, ermitteln die Steuerbehörden stets die Einnahmen, um Steuern einzuziehen und Geldbußen für verspätete Steuerzahlungen zu verhängen.

Daten der Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt zeigen, dass die Behörde im Jahr 2024 Prominente, Inhaltsersteller (wie YouTuber, TikToker, KOCs, KOLs) und Einzelpersonen, die Produkte per Livestream auf sozialen Plattformen wie Facebook, TikTok, YouTube usw. verkaufen, überprüft hat, um die Einhaltung der Steuergesetze zu kontrollieren. Dabei hat die Steuerbehörde mehr als 14.500 Organisationen und Einzelpersonen mit Steuerrückständen und Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 286 Milliarden VND belegt.

Die Generaldirektion für Steuern gab außerdem an, dass derzeit landesweit 76.428 Personen E-Commerce-Geschäfte betreiben. Im Zuge der Inspektion und Überprüfung wurden über 30.019 Personen wegen Verstößen geahndet und Steuerstrafen in Höhe von 1,225 Milliarden VND eingetrieben.


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Quelle: https://nld.com.vn/thuc-hu-thong-bao-thu-thue-thuong-mai-dien-tu-10-dang-lan-truyen-tren-mang-xa-hoi-19625010911225252.htm

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