* Falls dem Steuerpflichtigen eine Steuernummer zugeteilt wurde und sich seine Angaben nach der Umstellung geändert haben:
Umsetzungsverfahren: Steuerzahler müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Ausstellungsdatum der Niederlassungs- und Betriebslizenz oder Niederlassungsentscheidung oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde gemäß Artikel 36 des Steuerverwaltungsgesetzes, Artikel 10 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC, Amtliches Schreiben Nr. 4735/TCT-KK vom 22. Oktober 2024 zur Überprüfung von Informationen Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierungsinformationen bei der direkt verwaltenden Steuerbehörde durchführen, um die Umsetzung der Gewährung von Organisationsidentifikationskonten sicherzustellen.
Das Profil umfasst:
1. Erklärung zur Anpassung und Ergänzung der Steuerregistrierungsinformationen, Formular Nr. 08-MST, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC;
2. Kopie der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung bzw. des Errichtungsbeschlusses oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde.
Beispiel: Aus der „Generaldirektion für Steuern“ wird nach der Umstrukturierung die „Abteilung für Steuern“, aus der „Generaldirektion für Zoll“ wird nach der Umstrukturierung die „Abteilung für Zoll“, anschließend führen die Einheiten Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierungsinformationen bei der Agentur für die Verwaltung der direkten Steuern durch.

* Falls der Steuerpflichtige nach einer Umstrukturierung neu gegründet wird
- Umsetzungsverfahren: Steuerzahler müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen die Steuerregistrierungsverfahren bei der Steuerbehörde am Sitz der Organisation durchführen, wie in den Artikeln 31, 32 und 33 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC vorgeschrieben.
- Zu den Dokumenten zur Steuerregistrierung gehören:
1. Steuerregistrierungserklärungsformular Nr. 01-DK-TCT (für unabhängige Einheiten) oder Formular Nr. 02-DK-TCT (für abhängige Einheiten), herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC;
2. Kopie der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung bzw. des Errichtungsbeschlusses oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde;
3. Andere relevante Dokumente gemäß Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC.
* Falls der Steuerzahler nach der Umstrukturierung seine Geschäftstätigkeit einstellt
- Umsetzungsverfahren: Steuerzahler müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Dokuments zur Beendigung der Vorgänge gemäß Artikel 39 des Steuerverwaltungsgesetzes Nr. 38/2019/QH14 und Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC Verfahren zur Beendigung der Gültigkeit von Steuercodes bei der direkt verwaltenden Steuerbehörde durchführen.
- Der Antrag auf Beendigung der Gültigkeit der Abgabenordnung enthält:
1. Dokument zur Beantragung der Beendigung der Gültigkeit des Steuercodes, Formular Nr. 24/DK-TCT, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC.
2. Andere relevante Dokumente, die in Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC genannt werden.
Hinweis: Steuerzahler müssen ihren Steuerpflichten (Steuerabrechnung bis zur Einstellung des Betriebs innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Ereignisses für die Art der abzurechnenden Steuer) nachkommen und ihren Rechnungspflichten nachkommen, bevor der Steuercode gemäß Artikel 15 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC aufgehoben wird.
Beispiele: Das „Staatliche Komitee für Kapitalverwaltung bei Unternehmen“ und das „Nationale Komitee für Finanzaufsicht“ stellen nach einer Umstrukturierung ihre Tätigkeit ein und führen anschließend bei der Behörde für die Verwaltung der direkten Steuern Verfahren zur Aufhebung der Gültigkeit der Steuercodes durch.
* Im Falle einer organisatorischen Fusion
- Durchführungsverfahren:
Fall 1: Steuerzahler sind fusionierte Organisationen, die gemäß den Bestimmungen in Artikel 39 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Dokuments zur Beendigung des Betriebs ein Verfahren zur Beendigung der Gültigkeit von Steuercodes bei der direkt verwaltenden Steuerbehörde durchführen.
Der Antrag auf Beendigung der Gültigkeit der Abgabenordnung enthält:
1. Dokument zur Beantragung der Beendigung der Gültigkeit des Steuercodes, Formular Nr. 24/DK-TCT, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC.
2. Andere relevante Dokumente, die in Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC genannt werden.
Hinweis: Steuerzahler müssen ihren Steuerpflichten (Steuerabrechnung bis zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Ereignisses für die Art der abzurechnenden Steuer) nachkommen und ihren Rechnungspflichten (sofern vorhanden) nachkommen, bevor der Steuercode gemäß Artikel 15 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC aufgehoben wird.
Fall 2: Steuerzahler, bei denen es sich um eingetragene Organisationen handelt, müssen gemäß den Artikeln 31, 32 und 33 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 7 des Rundschreibens 86/2024/TT-BTC innerhalb von 10 Arbeitstagen die Steuerregistrierung bei der Steuerbehörde am Sitz der Organisation durchführen.
Das Dossier umfasst: 1. Steuerregistrierungserklärungsformular Nr. 01-DK-TCT, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC; 2. Kopie der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung bzw. des Errichtungsbeschlusses oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde; 3. Andere relevante Dokumente gemäß Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC.
Beispiel: Die Gründung des „Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt“ auf der Grundlage der Zusammenlegung des „Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ und des „Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt“ führt zu folgenden Maßnahmen:
+ Das nach der Umstrukturierung eingerichtete „Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt“ muss die Steuerregistrierung bei der Steuerbehörde am Sitz des Steuerzahlers durchführen.
+ „Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“, „Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt“: Führen Sie Verfahren zur Beendigung von Steuercodes bei der direkten Steuerbehörde durch.
* Im Falle einer organisatorischen Fusion
Steuerpflichtige Organisationen, die von der Fusion profitieren, behalten ihre Steuernummern, während die Steuernummern von Steuerpflichtigen, die fusionierte Organisationen sind, gelöscht werden.
Fall 1: Die fusionierte Organisation muss innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Dokuments zur Beendigung des Betriebs bei der Behörde für direkte Steuern gemäß den Bestimmungen von Artikel 39 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC Verfahren zur Beendigung der Gültigkeit des Steuercodes durchführen;
Der Antrag auf Beendigung der Gültigkeit der Abgabenordnung enthält:
1. Dokument zur Beantragung der Beendigung der Gültigkeit des Steuercodes, Formular Nr. 24/DK-TCT, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC.
2. Andere relevante Dokumente, die in Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC genannt werden.
Hinweis: Steuerzahler müssen ihren Steuerpflichten (Steuerabrechnung bis zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Ereignisses für die Art der abzurechnenden Steuer) nachkommen und ihren Rechnungspflichten (sofern vorhanden) nachkommen, bevor der Steuercode gemäß Artikel 15 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC aufgehoben wird.
Fall 2: Wenn sich bei der Organisation, die die Fusion erhält, Änderungen bei den Steuerregistrierungsinformationen ergeben (wie etwa Änderungen des Namens, der Hauptgeschäftsadresse, des Leiters der Organisation usw.), muss sie innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab dem Ausstellungsdatum der Niederlassungs- und Betriebslizenz oder der Niederlassungsentscheidung oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde gemäß Artikel 36 des Gesetzes über die Steuerverwaltung, Punkt b, Klausel 3, Artikel 20 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC, offizielles Schreiben Nr. 4735/TCT-KK vom 22. Oktober 2024 zur Überprüfung von Informationen Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierungsinformationen bei der direkt verwaltenden Steuerbehörde durchführen.

Das Profil umfasst:
1. Erklärung zur Anpassung und Ergänzung der Steuerregistrierungsinformationen, Formular Nr. 08-MST, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC;
2. Kopie des Beschlusses über die Unternehmensfusion oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde;
3. Kopie der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung bzw. des Errichtungsbeschlusses oder eines gleichwertigen Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde.
Beispiel: Im Falle einer Zusammenlegung der „Schule für die Ausbildung und Förderung von Kadern im Bereich natürliche Ressourcen und Umwelt“ mit der „Universität für natürliche Ressourcen und Umwelt“ gilt:
+ Die „Universität für natürliche Ressourcen und Umwelt“ behält die ausgestellte Steuernummer bei und führt Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierungsinformationen bei der direkten Steuerbehörde durch (falls Änderungen auftreten).
+ Die „Schule zur Ausbildung und Förderung von Naturressourcen- und Umweltbeauftragten“ führt Verfahren zur Aufhebung der Gültigkeit der Abgabenordnung bei der Steuerbehörde durch.
Quelle: https://baonghean.vn/thu-tuc-ve-thue-doi-voi-cac-to-chuc-co-quan-nha-nuoc-sau-sap-xep-10294196.html
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