In Absatz 1, Artikel 23 des Personalausweisgesetzes 2023 werden die Reihenfolge und das Verfahren für die Ausstellung von Personalausweisen an Personen ab 14 Jahren wie folgt festgelegt:

Der Empfänger prüft und vergleicht die Informationen der Person, die einen Ausweis benötigt, aus der nationalen Bevölkerungsdatenbank, der nationalen Datenbank und einer speziellen Datenbank, um die Person, die den Ausweis benötigt, genau zu identifizieren. Ausweis

Der Empfänger erfasst Identifikationsdaten und biometrische Informationen wie Gesichtsfoto, Fingerabdrücke und Iris der Person, die einen Ausweis benötigt.

Die Person, die einen Ausweis benötigt, prüft und unterschreibt den Ausweisbeleg.

Der Empfänger vereinbart einen Termin zur Rückgabe des Ausweises.

Geben Sie den Personalausweis an der im Ernennungsschreiben genannten Stelle ab. Falls die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden muss, die Rückgabe des Personalausweises an einem anderen Ort verlangt, wird die Personalausweisverwaltungsagentur den Personalausweis an den gewünschten Ort zurückgeben und die Person muss die Zustellgebühr entrichten.

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Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat die infrastrukturellen, technischen und technologischen Voraussetzungen geschaffen, um die Entgegennahme von Anträgen und die Ausstellung von Ausweisen an die Bürger sicherzustellen. Foto: Ministerium für öffentliche Sicherheit

Darüber hinaus können Personen unter 14 Jahren oder gesetzliche Vertreter von Personen unter 14 Jahren bei der Identitätsmanagementstelle die Ausstellung eines Personalausweises beantragen. Das Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises an eine Person unter 14 Jahren ist wie folgt:

Die Verfahren zur Ausstellung von Personalausweisen für Personen unter 6 Jahren werden von gesetzlichen Vertretern über das öffentliche Serviceportal oder die nationale Identifikationsanwendung durchgeführt.

Falls eine Person unter 6 Jahren ihre Geburt nicht registriert hat, führt der gesetzliche Vertreter das Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises über die mit der Geburtenregistrierung verbundenen Verfahren auf dem öffentlichen Dienstleistungsportal, der nationalen Identifikationsanwendung oder direkt beim Identitätsmanagement durch. Agentur. Die Identitätsbehörde erfasst keine Identitäts- und biometrischen Daten von Personen unter 6 Jahren.

Personen im Alter von 6 bis unter 14 Jahren gehen mit ihrem gesetzlichen Vertreter zur Identitätsverwaltungsagentur, um Identitätsinformationen und biometrische Daten gemäß den Vorschriften zu erfassen. Der gesetzliche Vertreter einer Person im Alter von 6 bis unter 14 Jahren führt in deren Namen das Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises durch.

Gemäß dem Gesetz zur Identifizierung muss ein gesetzlicher Vertreter eine Person bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens unterstützen, wenn sie ihre Geschäftsfähigkeit verliert oder Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung oder Verhaltenskontrolle hat. Im Falle einer Ablehnung der Ausstellung eines Personalausweises muss die Personalausweisverwaltung eine schriftliche Stellungnahme unter Angabe der Gründe abgeben.

Das Gesetz zur Identifizierung schreibt vor, dass die Identifizierungsverwaltungsbehörde innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum des Eingangs eines vollständigen Antrags gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes einen Ausweis ausstellen, ändern oder neu ausstellen muss.

Vorschriften über die Durchführung von Verfahren zur Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Personalausweisen

Im Identifizierungsgesetz von 2023 ist Folgendes klar festgelegt: Die Identifizierungsverwaltungsagentur ist der Bezirks-, Kreis-, Orts- und Stadtpolizei der Provinz, der Stadt der zentral verwalteten Stadt oder die Identifizierungsverwaltungsagentur der Provinzpolizei der Innenstadt, in der der Bürger wohnt.

Die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit für Fälle, über die der Leiter der Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entscheidet.

Bei Bedarf organisiert die Ausweisverwaltungsbehörde die Verfahren zur Ausstellung von Ausweisen bei der Gemeinde, im Bezirk, in der Stadt, bei der Behörde, der Einheit oder am Wohnsitz des Bürgers.