1. Wann werden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen entzogen?
Gemäß Artikel 23 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA werden in den folgenden Fällen die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild eingezogen:
1. Das Fahrzeug ist defekt und unbrauchbar oder aus objektiven Gründen zerstört.
2. Fahrzeuge, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und die laut Gesetz nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
3. Das Fahrzeug wurde gestohlen, unterschlagen und kann nicht gefunden werden, oder das Fahrzeug wurde verlassen. Der Fahrzeughalter beantragt die Sperrung der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens.
4. Steuerfrei importierte Fahrzeuge oder vorübergehend importierte Fahrzeuge ausländischer Behörden, Organisationen und Einzelpersonen zur Wiederausfuhr, Eigentumsübertragung oder Verschrottung.
5. Fahrzeuge, die gemäß den Regierungsvorschriften in Wirtschaftszonen zugelassen sind, wenn sie wieder nach Vietnam exportiert oder transferiert werden.
6. Verfahren zur Fahrzeugregistrierung, -übertragung und -bewegung.
7. Fahrzeugmotor und -rahmen wurden entfernt, um die Zulassung für ein anderes Fahrzeug zu ermöglichen.
8. Fahrzeuge, die zwar zugelassen wurden, bei denen jedoch gefälschte Fahrzeugunterlagen festgestellt wurden, oder Fahrzeuge, bei denen die zuständigen Behörden zu dem Schluss gekommen sind, dass die Motor- oder Fahrgestellnummer ausgeschnitten, geschweißt, nachgestanzt, gelöscht oder das Kennzeichen falsch ausgestellt wurde.
2. Wie lange dauert die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung und einer Kennzeichenentziehung?
Konkret legt Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Frist für die Bearbeitung der Ausstellung von Bescheinigungen über den Widerruf der Fahrzeugzulassung und der Nummernschilder wie folgt fest:
- Im Falle der Durchführung des gesamten Online-Behördendienstes auf dem Portal des Behördendienstes:
Nachdem der Verfahrensdurchführer die vorläufige Zulassung des Fahrzeugs erklärt oder den Entzug der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens erklärt hat; Zahlen Sie die vorgeschriebene Gebühr (für die vorübergehende Fahrzeugzulassung). Die Fahrzeugzulassungsbehörde überprüft die Dokumente auf ihre Gültigkeit und gibt die Ergebnisse der Abwicklung des Verwaltungsverfahrens innerhalb von 8 Arbeitsstunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Dokumente vom öffentlichen Serviceportal zurück.
- Bei der Durchführung teilweiser Online-öffentlicher Dienste: 1 Arbeitstag (bei vorübergehender Fahrzeugzulassung); nicht mehr als 2 Werktage ab dem Datum des Eingangs der vollständigen und gültigen Dokumente (im Falle der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichenentzugs).
Hinweis: Die Zeit bis zur Rückgabe der Ergebnisse wird ab dem Datum des Eingangs vollständiger und gültiger Dokumente berechnet, und das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem hat vom öffentlichen Serviceportal das Bestätigungsergebnis über die vollständige Zahlung der Fahrzeugregistrierungsgebühr erhalten.
3. Verfahren zur Entziehung der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens
Die Verfahren zum Widerruf von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern sind in Artikel 25 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt festgelegt:
- Implementieren Sie während des gesamten Prozesses Online-Dienste für die Behörden, für die Fälle 1, 2, 3, Punkt 1:
+ Fahrzeughalter geben die Fahrzeugzulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerserviceportal ab und reichen die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Kennzeichen per Post bei der Fahrzeugzulassungsstelle ein;
+ Nach Erhalt und Prüfung der gültigen Unterlagen übermittelt die Kfz-Zulassungsbehörde dem Fahrzeughalter die Ergebnisse der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens auf dem Bürgerserviceportal.
- Implementierung teilweiser Online-Öffentlichkeitsdienste für die verbleibenden Fälle des Abschnitts 1:
+ Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerserviceportal ab; Geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode ein und reichen Sie den Rückrufantrag gemäß Artikel 24 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein. Erhalt eines Terminpapiers zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse;
+ Nach Erhalt und Prüfung der gültigen Unterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Zulassungsbescheinigung und eine Kennzeichenentziehung aus; 01 Kopie an den Fahrzeughalter zurückgegeben; 01 Kopie der Fahrzeugunterlagen.
Bei einem Widerruf nach 4, 5, 6, 7 in Abschnitt 1 muss auf der Bescheinigung über den Widerruf der Zulassung und des Kennzeichens eine Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer angebracht sein und das Siegel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer angebracht sein.
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