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Verfahren zum Ändern der Lackfarbe von Motorrädern und Autos.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế04/12/2023


Welche Schritte sind nötig, um die Lackfarbe eines Motorrads oder Autos zu ändern? Welche Strafen drohen bei einer unbefugten Lackänderung? Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Thủ tục thay đổi màu sơn xe máy, xe ô tô

1. Verfahren zum Ändern der Lackfarbe von Motorrädern und Autos.

Klausel 1, Artikel 16 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Fälle für die Ausstellung/den Austausch von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen wie folgt fest:

Artikel 16. Fälle der Ersetzung oder Neuausstellung

1. Fälle für den Austausch von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Kennzeichen: Modifizierte Fahrzeuge; Fahrzeuge mit geänderter Lackfarbe; Fahrzeuge, die zuvor mit weißen Kennzeichen mit schwarzen Buchstaben und Zahlen zugelassen waren und auf gelbe Kennzeichen mit schwarzen Buchstaben und Zahlen umgestellt wurden (Fahrzeuge, die für den gewerblichen Personenverkehr genutzt werden) und umgekehrt; Erneuerung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen; Änderungen der Halterdaten (Name des Halters, Personenkennziffer, Adresse); beschädigte, verblasste oder zerrissene Fahrzeugzulassungsbescheinigungen; beschädigte, verblasste oder zerbrochene Kennzeichen; oder der Halter muss die alte Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das alte Kennzeichen durch neue ersetzen, wie in diesem Rundschreiben festgelegt.

...

Wenn man die Lackfarbe eines Fahrzeugs ändern möchte, muss man daher auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern lassen. Das Verfahren zur Änderung der Lackfarbe eines Motorrads oder Autos ist also dasselbe wie das Verfahren zur Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

2. Verfahren zur Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen (Fahrzeugzulassungskarten)

2.1. Erforderliche Dokumente für die Änderung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)

Für die Änderung einer Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Fahrzeugzulassungskarte) werden folgende Dokumente benötigt:

- Fahrzeugzulassungsformular.

- Fahrzeughalterdokumente gemäß Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.

- Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Kfz-Zulassungskarte).

(Abschnitte 1, 2 und 3 des Artikels 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA)

2.2. Verfahren zum Austausch der Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Fahrzeugzulassungskarte)

Schritt 1: Der Fahrzeughalter füllt das Fahrzeugzulassungsformular aus.

Der Fahrzeughalter meldet sich im öffentlichen Serviceportal an und ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Angaben im Fahrzeugregistrierungsformular vollständig anzugeben, digital zu unterschreiben oder mit seinem vollständigen Namen zu unterschreiben und ein Siegel anzubringen (wenn es sich um eine Behörde oder Organisation handelt).

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter vom öffentlichen Serviceportal per SMS oder E-Mail einen Online-Antragscode für die Fahrzeugzulassung sowie einen Termin für die Bearbeitung des Antrags, um das Zulassungsverfahren abzuschließen. Der Fahrzeughalter gibt den Antragscode an die Zulassungsbehörde weiter, damit diese das Zulassungsverfahren wie vorgeschrieben abschließen kann. Kann das Verfahren nicht über das öffentliche Serviceportal abgeschlossen werden, muss der Fahrzeughalter das Antragsformular für die Fahrzeugzulassung direkt bei der Zulassungsbehörde ausfüllen.

Schritt 2: Reichen Sie Ihre Bewerbung ein

Der Fahrzeughalter muss, wie in Schritt 1 geplant, direkt zur Fahrzeugzulassungsstelle gehen, den Antrag einreichen und die Gebühren bezahlen.

Hinweis: Im Falle einer Änderung der Lackfarbe des Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug der Zulassungsbehörde zur Inspektion vorführen.

Schritt 3: Bearbeitung des Antrags

Nach Prüfung der Gültigkeit der Fahrzeugdokumente stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde gemäß den Vorschriften eine neue Fahrzeugzulassungsbescheinigung aus.

Fahrzeughalter können die Ergebnisse ihrer Fahrzeugzulassung bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder über die öffentlichen Postdienste abrufen.

Rechtsgrundlage: Klausel 2, Artikel 6 und Klausel 2, Artikel 18 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA

3. Welche Strafe droht für das Ändern der Autolackfarbe ohne Genehmigung?

- Für Motorräder und Roller

Für Einzelpersonen, die Motorräder, Mopeds und ähnliche Fahrzeuge besitzen, wird eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND verhängt, für Organisationen, die die Lackfarbe des Fahrzeugs willkürlich und nicht in Übereinstimmung mit der Fahrzeugzulassungsbescheinigung ändern, eine Geldstrafe von 200.000 bis 400.000 VND.

- Für Autos:

Für die willkürliche Änderung der Lackfarbe von Kraftfahrzeugen, Traktoren, Spezialmotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen in eine andere Farbe als die im Fahrzeugschein eingetragene wird eine Geldstrafe von 2.000.000 bis 4.000.000 VND gegen Einzelpersonen und eine Geldstrafe von 4.000.000 bis 8.000.000 VND gegen Organisationen verhängt.

Darüber hinaus müssen die Besitzer von Motorrädern, Mopeds und Autos die in ihrer Fahrzeugzulassungsbescheinigung eingetragene Lackfarbe gemäß den Vorschriften wiederherstellen.

Rechtsgrundlage: Klausel 1, Punkt m, Klausel 7, Artikel 30 des Dekrets 100/2019/ND-CP, in der durch das Dekret 100/2019/ND-CP geänderten Fassung.



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