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Stimmt es, dass man sein Fahrzeug dort anmelden muss, wo man seinen Wohnsitz hat?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin17/11/2023

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Insbesondere gilt gemäß Absatz 2, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Regelung der Ausstellung und des Widerrufs von Zulassungen und Nummernschildern für Kraftfahrzeuge, dass Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, ihre Fahrzeuge grundsätzlich bei der Fahrzeugzulassungsbehörde an diesem Ort anmelden müssen, mit Ausnahme des in Absatz 14, Artikel 3 dieses Rundschreibens genannten Falls.

Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt außerdem Folgendes für die Fahrzeugzulassungsstelle fest:

1- Die Verkehrspolizeibehörde registriert Fahrzeuge des Ministeriums für öffentliche Sicherheit; Fahrzeuge von Agenturen und Organisationen, die in Anhang Nr. 01 dieses Rundschreibens aufgeführt sind; Fahrzeuge diplomatischer Missionen, Vertretungen internationaler Organisationen in Vietnam und Fahrzeuge von Ausländern, die in diesen Vertretungen arbeiten.

2- Die Verkehrspolizeibehörde registriert die folgenden Fahrzeugtypen (mit Ausnahme der in (1) oben genannten Fahrzeugtypen):

+ Personenkraftwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Sattelauflieger und Fahrzeuge mit ähnlichem Aufbau wie Personenkraftwagen (nachfolgend „Personenkraftwagen“ genannt) von Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in Bezirken oder Städten unter zentral verwalteten Städten; Stadt, Bezirk, Ort der Provinz, in der die Verkehrspolizeibehörde ihren Hauptsitz hat;

+ Autokennzeichen bei Auktion gewonnen; Erstmalige Fahrzeugzulassung für Fahrzeuge beschlagnahmten Ursprungs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Motorräder mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr von lokalen Organisationen und Einzelpersonen;

+ Auto; Motorräder, Motorräder (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit ähnlicher Struktur wie Motorräder (nachfolgend „Motorräder“ genannt) von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen, einschließlich der örtlichen Konsularagenturen.

3- Die Bezirks-, Stadt- und Großstadtpolizei der Provinzen sowie die zentral verwalteten Städte (Bezirkspolizei) registrieren die folgenden Fahrzeugtypen: Autos; Motorräder inländischer Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz und Wohnsitz am Ort (ausgenommen die in (1), (2) und (4) genannten Fahrzeugtypen).

4. Die Gemeinde-, Bezirks- und Stadtpolizei (im Folgenden „Gemeindepolizei“) führt die Fahrzeugregistrierung (mit Ausnahme der in Absatz (1) und (2) genannten Fälle) wie folgt durch:

+ Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke und Städte zentral verwalteter Städte registriert Motorräder einheimischer Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz vor Ort.

+ Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke, Städte und Gemeinden der Provinz (mit Ausnahme der Polizei auf Gemeindeebene, in der die Verkehrspolizeibehörde sowie die Bezirks-, Stadt- und Gemeindepolizei ihren Hauptsitz haben) mit einer Neuzulassungszahl von 150 Fahrzeugen/Jahr oder mehr (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) muss Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort registrieren.

5- Für besondere Gebiete entscheidet der Direktor der Provinzpolizeibehörde auf Grundlage der tatsächlichen Situation hinsichtlich der Anzahl der registrierten Fahrzeuge, der Art des Gebiets und der geografischen Entfernung in Abstimmung mit der Verkehrspolizeibehörde wie folgt über die Fahrzeugregistrierung:

+ Bei Gemeinden mit weniger als 150 Neuzulassungen von Motorrädern pro Jahr wird die Gemeindepolizei die Fahrzeuge direkt registrieren oder die mit der Fahrzeugregistrierung betraute Kreis-, Stadt- oder Gemeindepolizei mit der Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern beauftragen;

+ In Gemeinden, deren Fahrzeuganzahl die Registrierungskapazität der Gemeindepolizei übersteigt, können neben der Gemeindepolizei, die die Fahrzeuge direkt registriert, auch die mit der Fahrzeugregistrierung betrauten Bezirks-, Stadt- und Stadtpolizeien sowie die Polizeien auf benachbarter Gemeindeebene damit beauftragt werden, die Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern für inländische Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz in der Region zu unterstützen.

Gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA können Bürger ab dem 15. August 2023 Fahrzeuge an ihrem vorübergehenden Wohnsitz anmelden.

Wenn Sie beispielsweise eine Haushaltsregistrierung in Hanoi haben, aber in Ho-Chi-Minh-Stadt leben und arbeiten, müssen Sie sich für einen vorübergehenden Aufenthalt in Ho-Chi-Minh-Stadt registrieren. Dann können Sie ein Auto kaufen und es direkt in Ho-Chi-Minh-Stadt anmelden.

Minh Hoa (t/h)


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