Beseitigung von Finanzierungsengpässen zur Umsetzung des Nationalen Zielprogramms
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Nguyen Tao, stellte die Frage: „Derzeit umfasst das Nationale Zielprogramm für Neubauprojekte im ländlichen Raum sechs spezialisierte Programme, für die die Zentralregierung jedoch kein Kapital bereitgestellt hat. Dies erschwert den Kommunen die Ausarbeitung und Einreichung von Plänen bei den zuständigen Behörden. Darüber hinaus weist die Umsetzung der nationalen Zielprogramme in der aktuellen Periode Unklarheiten in spezifischen Politikbereichen auf, beispielsweise: Im Rahmen der Komponente Armutsbekämpfung im Nationalen Zielprogramm für nachhaltige Armutsbekämpfung wird in Radiosender in armen Bezirken und Gemeinden mit besonderen Schwierigkeiten investiert. Tatsächlich reichen die Mittel aus dem Zentralhaushalt jedoch nicht aus, um in dieses Radiosystem zu investieren, während das Nationale Zielprogramm für Neubauprojekte im ländlichen Raum keine Investitionen in Radiosender in Gemeinden mit besonderen Schwierigkeiten oder in armen Bezirken vorsieht. Dadurch kommt es zu Überschneidungen und Doppelungen in Umfang, Zielen und Inhalt, was wiederum zeigt, dass die Integration von Aufgaben und Ressourcen zur Umsetzung der drei Kapitalquellen des Nationalen Zielprogramms noch immer mit zahlreichen Engpässen behaftet ist.“ Schlagen Sie vor, dass der Premierminister die zuständigen Ministerien und Zweigstellen anweist, dringend zu prüfen und sofortige Lösungen zu finden, damit die Gemeinden eine Grundlage für die Umsetzung haben.“
Zu diesem Thema antwortete der Premierminister wie folgt:
1. Bezüglich der Kapitalzuweisung zur Umsetzung von 6 Spezialprogrammen im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für den Neubau im ländlichen Raum:
Zur Unterstützung der Umsetzung von sechs Spezialprogrammen im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für neue ländliche Entwicklung hat der Premierminister im mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan, im Investitionsplan und im Staatshaushaltsvoranschlag für 2023 Mittel aus dem Zentralhaushalt bereitgestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat die Kommunen angewiesen, die im Jahr 2023 zugewiesenen Mittel aus dem Zentralhaushalt für die Umsetzung dieser Spezialprogramme einzusetzen.
Aus diesem Grund hat die Zentralregierung Mittel aus dem Zentralhaushalt bereitgestellt, um die Kommunen bei der Umsetzung spezialisierter Programme im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für den Neubau ländlicher Bauten gemäß den Vorschriften zu unterstützen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, Pläne und Kostenvoranschläge proaktiv zu entwickeln, zu genehmigen und zuzuweisen, um den Umsetzungsfortschritt und die Auszahlung des Programmkapitals rasch zu beschleunigen.
2. Bezüglich der Investitionen in Funksysteme im Rahmen der Nationalen Zielprogramme zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und zum ländlichen Neubau:
Bei der Zuweisung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt in den Jahren 2022 und 2023 der beiden Nationalen Zielprogramme zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und neuen ländlichen Entwicklung zur Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung von Investitionen in Funksysteme (einschließlich neuer Ausrüstung, Modernisierung und Reparatur) gibt es keine Überschneidungen oder Doppelungen hinsichtlich Umfang und Umsetzungsgegenständen. Speziell:
- Das Budget des Nationalen Zielprogramms zur nachhaltigen Armutsbekämpfung stellt ausreichende Mittel bereit, um 1.547 Gemeinden mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, Inselgemeinden und Inselbezirke bei der Investition in und Reparatur kommunaler Radiosender im Zeitraum 2021–2025 zu unterstützen. Die Zuteilung der Mittel aus dem zentralen Haushalt erfolgt jährlich, um für den Fünfjahreszeitraum ein ausreichendes Unterstützungsniveau gemäß den Grundsätzen, Kriterien, Niveaus und Kapitalzuteilungszielen des Programms sicherzustellen.
- Mittel aus dem Nationalen Zielprogramm für neue ländliche Entwicklung unterstützen Neuinvestitionen und Reparaturen von Gemeinderadiostationen in den verbleibenden Gemeinden (zusätzlich zu den besonders benachteiligten Gemeinden, die Unterstützung aus dem oben erwähnten Nationalen Zielprogramm für nachhaltige Armutsbekämpfung erhalten haben).
3. Zur Integration von Aufgaben und Ressourcen zur Umsetzung von drei nationalen Zielprogrammen:
Der Grundsatz der Integration von Kapitalquellen bei der Umsetzung nationaler Zielprogramme ist in Artikel 10 des Regierungserlasses Nr. 27/2022/ND-CP vom 19. April 2022 festgelegt, der den Verwaltungsmechanismus und die Organisation der Umsetzung nationaler Zielprogramme regelt. Ausgehend von den praktischen Gegebenheiten liegt es in der Verantwortung der Kommunen, Ressourcen aus anderen Programmen und Projekten proaktiv zu integrieren, um nationale Zielprogramme vor Ort umzusetzen./.
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