ANTD.VN – Ab dem 1. Januar 2025 wird die Ausreise von Einzelpersonen/Geschäftsinhabern mit Steuerschulden von 10 Millionen VND oder mehr, die länger als 120 Tage überfällig sind, vorübergehend ausgesetzt.
Dies ist der Vorschlag, den das Finanzministerium gerade im Verordnungsentwurf zur näheren Ausgestaltung von Klausel 9, Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln dieser neun Gesetze gemacht hat. Konkret geht es um Änderungen der Steuerschuldschwelle und der Schuldfrist für Fälle einer vorübergehenden Aussetzung des Wegzugs.
Nach dem Vorschlag des Finanzministeriums wird die Maßnahme der Steuervollstreckung in Form einer vorübergehenden Aussetzung der Ausreise auf folgende Personen angewendet: Geschäftsleute und Eigentümer gewerblicher Haushalte mit Steuerschulden von 10 Millionen VND oder mehr, die länger als 120 Tage überfällig sind, werden vorübergehend von der Ausreise ausgeschlossen.
Bei Unternehmen/Genossenschaften/Genossenschaftsverbänden, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung unterliegen und deren Steuerschulden 100 Millionen VND oder mehr seit mehr als 120 Tagen überfällig sind, wird dem gesetzlichen Vertreter vorübergehend die Ausreise aus dem Land untersagt.
Gleichzeitig wird die vorübergehende Aussetzung der Wegzüge sofort auf Steuerschuldner angewendet, bei denen es sich um Einzelpersonen/Geschäftsinhaber oder gesetzliche Vertreter von Unternehmen/Genossenschaften/Genossenschaftsverbänden handelt, die an der registrierten Adresse nicht mehr tätig sind.
Für Privatpersonen und Geschäftsinhaber mit Steuerschulden von 10 Millionen VND oder mehr wird die Ausreise aus dem Land vorübergehend ausgesetzt. |
Die Steuerbehörde benachrichtigt den Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege über die vorübergehende Aussetzung der Wegreise.
Kann die Mitteilung nicht elektronisch übermittelt werden oder ist der Steuerschuldner nicht mehr an der gemeldeten Adresse tätig, wird eine Mitteilung auf der Internetseite der Steuerbehörde veröffentlicht.
Wenn der Steuerzahler 30 Tage nach der Benachrichtigung über die Anwendung der Maßnahmen zur vorübergehenden Ausreisesperre seinen Steuerzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, sendet die Steuerbehörde ein Dokument über die vorübergehende Ausreisesperre zur Umsetzung an die Einwanderungsbehörde.
Das Finanzministerium schlug vor, dass das Dekret ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Bisher galten gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz vorübergehende Aussetzungsmaßnahmen nur für natürliche Personen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen waren. Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern gab es in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 21.366 Fälle von vorübergehenden Aussetzungen der Ausreise aus dem Land, die von den Steuerbehörden angekündigt wurden; Im Durchschnitt kommt es monatlich zu 2.374 Fällen einer vorübergehenden Aussetzung der Ausreise wegen Steuerschulden.
Von Anfang 2023 bis Ende September 2024 erließ die Steuerbehörde 23.747 Mitteilungen über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise mit einer Steuerschuld von 50,665 Milliarden VND und zog von 2.873 Steuerzahlern, deren Ausreise vorübergehend ausgesetzt wurde, 1.844 Milliarden VND ein.
Das Finanzministerium ist jedoch der Ansicht, dass diese Durchsetzungsmaßnahme auf Einzelpersonen, Geschäftsinhaber und gesetzliche Vertreter von Unternehmen/Genossenschaften/Genossenschaftsverbänden angewendet werden sollte. Daher wurden diese Subjekte durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der oben genannten neun Gesetze in die Liste der Subjekte aufgenommen, für die bei Steuerrückständen eine vorübergehende Aussetzung der Ausreise gilt.
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/tam-hoan-xuat-canh-ca-nhan-chu-ho-kinh-doanh-no-thue-qua-han-tu-10-trieu-dong-post597963.antd
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