Meine Eltern und mein Bruder starben plötzlich bei einem Verkehrsunfall und hinterließen kein Testament. Jetzt besteht meine Familie nur noch aus mir und meinem jüngsten Bruder. Meine Schwester und ich haben von unseren Eltern Besitz geerbt, darunter ein Haus, ein Auto, Aktien und eine Kapitaleinlage in ein kleines Unternehmen. Mein Bruder war alleinstehend und hinterließ nach seinem Tod eine Wohnung.
Wie erben meine beiden Schwestern die oben genannten Vermögenswerte? Welches Vermögen unterliegt der Einkommensteuer? Wie ist das Verfahren zum Erhalt einer Erbschaft?
Leser Bich Hong.
Beratender Anwalt
Rechtsanwalt Tran Van Gioi (Anwaltskammer Ho-Chi-Minh-Stadt) wies darauf hin, dass Erbschaften gemäß Artikel 612 des Zivilgesetzbuches wie folgt geregelt seien: „Das Erbe umfasst das persönliche Eigentum des Verstorbenen und den gemeinsamen Eigentumsanteil des Verstorbenen mit anderen.“
Die Erbteilung kann in einer von zwei Formen erfolgen: Aufteilung nach Testament oder nach Gesetz. Da Ihre Eltern und Ihr Bruder kein Testament hinterlassen haben, wird das Vermögen gemäß dem Gesetz aufgeteilt.
Rechtsanwalt Tran Van Gioi
Gemäß Artikel 651 des Zivilgesetzbuches werden die gesetzlichen Erben in folgender Reihenfolge bestimmt:
Zu den Erben erster Ordnung zählen: Ehefrau, Ehemann, leibliche Eltern, Adoptiveltern, leibliche Kinder und Adoptivkinder des Verstorbenen.
Zur zweiten Erbenordnung gehören: Großeltern väterlicherseits, Großeltern mütterlicherseits, Geschwister des Verstorbenen; Enkelkinder des Verstorbenen, deren Verstorbener der Großvater väterlicherseits, die Großmutter väterlicherseits, der Großvater mütterlicherseits, die Großmutter mütterlicherseits ist ...
Erben gleichen Ranges erhalten gleiche Anteile am Erbe. Erben der nächsten Erblinie sind nur dann erbberechtigt, wenn in der vorherigen Erblinie durch Tod, fehlendes Erbrecht, Enterbung oder Verweigerung der Erbannahme niemand vorhanden ist.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen sind Sie und Ihre Schwester die Erben erster Linie Ihrer Eltern und die Erben zweiter Linie Ihres Bruders.
Der Nachlass Ihrer Eltern wird gleichmäßig unter den Erben erster Ordnung (den leiblichen Eltern, Adoptiveltern, leiblichen Kindern und Adoptivkindern Ihrer Eltern) aufgeteilt. Sollten diese Miterben zum Zeitpunkt des Erbfalleröffnungstermins nicht mehr leben, wird das gesamte Erbe unter Ihren beiden Schwestern aufgeteilt.
Da Ihr Bruder weder Frau noch Kinder hat, wird das Erbe gleichmäßig unter den Erben zweiter Linie aufgeteilt. Wenn Großeltern und Großeltern mütterlicherseits Freund Lebt er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr, wird die Wohnung seines Bruders zwischen Ihnen und Ihrer Schwester aufgeteilt.
Über die Einkommensteuer
Gemäß Punkt d, Satz 1, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 111/2013 des Finanzministeriums sind Einkünfte aus Erbschaften wie folgt von der Steuer befreit:
„Einkünfte aus Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien (einschließlich Häusern und künftigen Bauarbeiten) zwischen: Ehemann und Ehefrau; leiblichen Eltern und leiblichen Kindern; Adoptiveltern und Adoptivkindern; Schwiegereltern und Schwiegertöchtern; Schwiegereltern und Schwiegersöhnen; Großeltern und Enkelkindern; Geschwistern“.
Daher sind Sie und Ihre Schwester laut Rechtsanwalt Gioi für das Haus Ihrer Eltern und die Wohnung Ihres Bruders von der Einkommensteuer befreit. Fahrzeuge, Aktien und Kapitaleinlagen in Unternehmen sind von dieser Steuer nicht befreit.
Erbschaftsverfahren
Da das Haus zum Erbe gehört, sollte Ihre Schwester zum Notar gehen, wo sich die Immobilie befindet, um das Verfahren zur Erklärung des Erbes auf eine von zwei Arten abzuschließen: Erstellen Sie ein Dokument, in dem Sie das Erbe erklären, oder erstellen Sie ein Dokument, in dem Sie der Aufteilung des Erbes zustimmen. (Artikel 57 und 58 des Notargesetzes).
Anschließend gehen Sie und Ihre Schwester zum Grundbuchamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Immobilie befindet (bei Häusern und Wohnungen), zur Verkehrspolizeibehörde des Ortes, an dem Sie und Ihre Schwester ihren ständigen Wohnsitz haben (bei Fahrzeugen) und zu dem Unternehmen, an dem Ihre Eltern Anteile oder Kapitaleinlagen besitzen, um die Formalitäten zur Registrierung der Eigentumsübertragung abzuschließen.
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