Das Verkehrsministerium bittet um Kommentare zu einem Änderungs- und Ergänzungsentwurf zu einem Artikel des Rundschreibens Nr. 10/2018 zur Regelung des Flugpersonals. Ausbildung, Coaching und Prüfung von Flugpersonal.
Der bemerkenswerte Punkt im Entwurf des neuen Rundschreibens sind die Regelungen zum Ausbildungsprogramm für Berechtigungen und zur Umschulung von Fluglotsen.
Die Fluglotsenqualifizierung und die Umschulung werden für Positionen mit und ohne Fluglotsen getrennt (Abbildung).
Insbesondere beim Ausbildungsprogramm für Fluglotsenqualifikationen sieht der neue Entwurf statt nur allgemeiner Regelungen für Fernlotsen eine gezielte Trennung zwischen dem Programm für Fernlotsen ohne ATS-Aufsicht (Air Traffic Supervision) und dem für Fernlotsen mit Flugverkehrsaufsicht vor.
Eine Berechtigung ist ein Nachweis über die fachliche Eignung eines Luftverkehrsmitarbeiters, der die Voraussetzungen zur Ausübung der Aufgaben gemäß der in der Luftverkehrsmitarbeiterlizenz genannten Berufsbezeichnung erfüllt.
Das Schulungsprogramm zur Übertragung der Berechtigung klassifiziert Fluglotsen außerdem gezielt von Flugverkehrskontrollpositionen in Positionen für die unbeaufsichtigte Anflugkontrolle oder von Fluglotsen von Flugverkehrskontrollpositionen in Positionen für die unbeaufsichtigte Fernkontrolle.
Im Entwurf heißt es, dass Mitarbeiter, die von der Flugsicherung in die Anflugkontrolle der Flugverkehrsüberwachung wechseln, an einem Schulungsprogramm teilnehmen müssen, das Folgendes umfasst: Theoretische und praktische Schulung, gefolgt von Wiederholung und Prüfung; Kein Praktikum am Arbeitsort aufgrund aktueller mangelnder Praktikumsumgebung; Keine Einstufung als unbeaufsichtigter Anflugkontrollpilot erforderlich.
Setzen Sie die Ausbildung zum/zur Flugsicherungsanfluglots/in fort und nehmen Sie anschließend an der Prüfung für diese Position teil.
Mitarbeiter, die von der Flugsicherung zur Fernüberwachung des Flugverkehrs wechseln, müssen an einem Schulungsprogramm teilnehmen, das Folgendes umfasst: Theoretische und praktische Schulung, anschließend Wiederholung und Prüfung; Keine Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) aufgrund des derzeitigen Mangels an Praktikumsmöglichkeiten; Ohne Luftverkehrsüberwachung ist keine Langstrecken-Gebietskontrollberechtigung erforderlich.
Anschließend erfolgt die Weiterbildung zur Umschulung in die Position der Fernflugsicherung und anschließend die Teilnahme an der Prüfung für diese Position.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/sua-quy-dinh-ve-dao-tao-huan-luyen-nhan-vien-hang-khong-1922502021051429.htm
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