Das Verkehrsministerium bittet um Kommentare zu einem Änderungs- und Ergänzungsentwurf zu einem Artikel des Rundschreibens Nr. 10/2018 zur Regelung des Flugpersonals. Ausbildung, Coaching und Prüfung von Luftfahrtpersonal.
Der bemerkenswerte Punkt im Entwurf des neuen Rundschreibens sind die Regelungen in Bezug auf das Ausbildungsprogramm für Berechtigungen und die Ausbildung zur Berechtigungenumwandlung für Fluglotsen.
Insbesondere mit dem Ausbildungsprogramm für Fluglotsenqualifikationen, statt nur allgemeiner Regelungen für Fernlotsen, trennt der neue Entwurf speziell das Programm für unbeaufsichtigte Fernlotsen. ATS (Air Traffic Control) oder mit Flugsicherung .
Eine Berechtigung ist ein Nachweis über die fachliche Eignung eines Luftverkehrsmitarbeiters, der die Voraussetzungen zur Ausübung der Aufgaben gemäß der in der Luftverkehrsmitarbeiterlizenz genannten Berufsbezeichnung erfüllt.
Das Trainingsprogramm zur Übertragung der Berechtigung klassifiziert außerdem speziell Fluglotsen von Flugverkehrskontrollpositionen zu unbeaufsichtigten Anflugkontrollpositionen oder Fluglotsen von Flugverkehrskontrollpositionen. Speichern Sie Positionen zur Fernsteuerung ohne Flugverkehrskontrolle.
Im Entwurf heißt es, dass Mitarbeiter, die von der Flugsicherung in die Flugverkehrsüberwachungsanflugkontrolle wechseln, an einem Schulungsprogramm teilnehmen müssen, das Folgendes umfasst: Theoretische und praktische Ausbildung, anschließend Wiederholung und Prüfung. Kontrolle; Kein Praktikum am Arbeitsort aufgrund aktuell fehlender Praktikumsumgebung; Keine Berechtigung zur unbeaufsichtigten Anflugkontrolle erforderlich.
Setzen Sie Ihre Ausbildung zum/r Flugsicherungsanflug- und -überwachungsbeauftragten fort und nehmen Sie anschließend an der Prüfung für diese Position teil.
Personal, das von der Flugsicherung in die Fern-Flugsicherung und -überwachung wechselt, muss an einem Schulungsprogramm teilnehmen, das Folgendes umfasst: Theoretische und praktische Schulung, gefolgt von Wiederholung und Prüfung; Keine Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT), da derzeit keine Praktikumsmöglichkeit besteht; Ohne Luftverkehrsüberwachung ist keine Langstrecken-Gebietskontrollberechtigung erforderlich.
Anschließend erfolgt die Weiterbildung zum/r Fernfluglots/in und die anschließende Teilnahme an der Prüfung für diese Stelle.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/sua-quy-dinh-ve-dao-tao-huan-luyen-nhan-vien-hang-khong-1922502021051429.htm
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