Hat ein Rotes Buch ohne Grundstücksplan Auswirkungen auf das Nutzungsrecht?

VTC NewsVTC News29/12/2023

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Punkt c, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 23/2014/TT-BTNMT auf dem Zertifikatsformular, dementsprechend wird der Grundstücksplan auf Seite 3 des roten Buches aufgezeichnet. Gleichzeitig wird in Absatz 1, Artikel 12 dieses Rundschreibens festgelegt, dass der Grundstücksplan im Roten Buch im Einzelnen wie folgt dargestellt wird:

- Der Grundstücksplan im roten Buch zeigt folgende Informationen:

+ Grundstücksform und Länge der Grundstücksränder.

+ Grundstücksnummer oder Name des an das Grundstück angrenzenden Gebäudes in Nord-Süd-Richtung.

+ Grenzen und Planungsleitlinien; Grenze, Grenzmarkierungen des Sicherheitskorridors für Bauarbeiten auf dem Grundstück.

+ Falls ein Grundstück aus mehreren Grundstücken unterschiedlicher Entstehung und Nutzungsdauer zusammengelegt ist oder einen Teil des Grundstücks privat von einer Person und einen Teil gemeinschaftlich von mehreren Personen genutzt wird, wird die Grenze zwischen diesen verschiedenen Grundstücksteilen angezeigt. .

+ Gehört bei einem Mehrfamilienhaus die gemeinschaftlich genutzte Fläche der Wohnungseigentümer zu einem Teil der Grundstücksfläche, so ist die Grenze dieser gemeinschaftlich genutzten Fläche im Roten Buch deutlich sichtbar anzugeben.

- Fälle, in denen der Grundstücksplan nicht im Grundbuch aufgeführt ist:

+ Grundstücke für den Bau von Bauwerken entlang der Strecke, wie z. B. Verkehrsstraßen, Wasserleitungen usw., von BOT-Bauinvestitionsorganisationen.

+ Ausgabe 01 des gemeinsamen Roten Buches für viele landwirtschaftliche Grundstücke.

Somit wird die Rote Liste der Grundstücke, mit Ausnahme von Bauland entlang der Trasse, auf Seite 3 des Roten Buches angezeigt und für viele landwirtschaftliche Grundstücke wird eine gemeinsame Rote Liste herausgegeben.

Ein Rotes Buch ohne Grundstücksplan berührt das Nutzungsrecht des Grundstücksnutzers nicht und wird gemäß den Vorschriften nicht widerrufen.

Ein Rotes Buch ohne Grundstücksplan berührt das Nutzungsrecht des Grundstücksnutzers nicht und wird gemäß den Vorschriften nicht widerrufen.

Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 12 des Rundschreibens Nr. 23/2014/TT-BTNMT kann das Fehlen der Angabe des Grundstücksplans im Grundbuch in folgenden Fällen vorliegen: Grundstück für den Bau von Arbeiten entlang der Linie oder Ausgabe eines gemeinsamen Roten Buches für viele landwirtschaftliche Parzellen. In diesem Fall ist es laut Gesetz nicht erforderlich, den Grundstücksplan im Roten Buch darzustellen. Die Leute müssen sich also keine Sorgen machen, wenn sich ihr Rotes Buch in diesem Fall befindet.

Neben den beiden oben genannten Fällen gibt es jedoch noch weitere Gründe, warum im Roten Buch kein Grundstücksplan angezeigt wird, und zwar die folgenden:

- Aufgrund von Versäumnissen der zuständigen Behörde: Gemäß den oben genannten Vorschriften muss das Rote Buch einen Grundstücksplan enthalten. Das Fehlen eines Grundstücksplans kann auf Versäumnisse der zuständigen Behörde zurückzuführen sein. In diesem Fall muss sich der Grundstücksnutzer an die Zweigstelle des Grundbuchamts wenden, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet, um die Angaben zum Grundstücksplan im Roten Buch zu ergänzen.

- Aufgrund unzureichender Angaben zum Grundstück: In einigen zwischen dem 15. August 2006 und dem 10. Dezember 2009 ausgestellten Urkunden sind die Angaben im Roten Buch nicht vollständig erfasst.

Nach geltendem Recht werden in Fällen, in denen Landnutzer nicht die vorgeschriebenen vollständigen Informationen bereitstellen, zwar immer noch rote Bücher ausgegeben, diese enthalten jedoch nur Informationen zu Katasterkarten. Andere nicht bereitgestellte Informationen werden nicht angezeigt.

- Für vor dem 1. Dezember 2004 ausgestellte Red Books: Für vor diesem Zeitpunkt ausgestellte Red Books sind auf dem ausgestellten Red Book-Formular keine Angaben zur Größe und Aufteilung des Grundstücks erforderlich. Daher gibt es vor diesem Zeitpunkt ausgestellte Grundstückszertifikate ohne Grundstückspläne.

Ein Rotes Buch ohne Grundstücksplan hat daher keinen Einfluss auf die Nutzungsrechte des Grundstücksnutzers und wird gemäß den Vorschriften nicht widerrufen. Darüber hinaus können Landnutzer das Rote Buch auch einsehen, indem sie am Ausgabeort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Verfahren zur Überprüfung des Roten Buches durchführen.

BAO HUNG


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