Können Sie mir sagen, welche Gebühren bei der Ummeldung eines Altmotorrads anfallen? Was wird für die Fahrzeugzulassung benötigt? - Leser Nhat Tan
1. Welche Gebühren fallen bei der Ummeldung eines Altmotorrads an?
1.1. Anmeldegebühr
Gemäß Artikel 6 des Dekrets 10/2022/ND-CP bilden der Berechnungspreis der Registrierungsgebühr und der Erhebungssatz der Registrierungsgebühr (%) die Grundlage für die Berechnung der Registrierungsgebühren.
Anmeldegebühr = Anmeldegebühren-Berechnungspreis x Anmeldegebühren-Erhebungssatz (%) |
(1) Preis für die Berechnung der Registrierungsgebühr = Neuer Vermögenswert x Verbleibender Qualitätsprozentsatz
Darin:
- Der neue Vermögenswert wird gemäß den Anweisungen in Abschnitt 2, Artikel 7, Dekret 10/2022/ND-CP und Abschnitt 2, Artikel 3, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC ermittelt.
Bei Autos und Motorrädern, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bestimmt sich der Preis nach dem Zulassungsgebühren-Berechnungspreis des entsprechenden, in der Preisliste aufgeführten Fahrzeugtyps. Dabei wird als gleichwertiger Fahrzeugtyp ein Auto oder Motorrad gleicher Herkunft, gleicher Marke, gleichen Arbeitsvolumens oder Hubraums und gleicher zulässiger Personenzahl (einschließlich Fahrer) bestimmt, und der Fahrzeugtyp weist Merkmale auf, die dem Fahrzeugtyp des bereits in der Preisliste aufgeführten Autos oder Motorrads entsprechen.
Sind in der Preisliste viele gleichartige Fahrzeugtypen aufgeführt, wird die Steuerbehörde den Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr nach dem Grundsatz festlegen, den höchsten Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr heranzuziehen. Falls der entsprechende Fahrzeugtyp nicht ermittelt werden kann, stützt sich die Steuerbehörde bei der Berechnung des Preises für die Zulassungsgebühr auf die in Absatz 2, Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP angegebene Datenbank.
- Der verbleibende Qualitätsfaktor (%) des eingetragenen Eigentums wird wie folgt bestimmt:
Verweildauer | Prozentsatz (%) der verbleibenden Qualität des registrierten Eigentums |
Neue Vermögenswerte | 100 % |
In 1 Jahr | 90 % |
Von 1 bis 3 Jahren | 70 % |
Von 3 bis 6 Jahren | 50 % |
Von 6 bis 10 Jahren | 30 % |
Über 10 Jahre | 20 % |
Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts wird vom Herstellungsjahr bis zum Jahr der Anmeldung der Zulassungsgebühr berechnet. Kann das Herstellungsjahr nicht ermittelt werden, wird die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts vom Jahr der Inbetriebnahme bis zum Jahr der Registrierungsgebührenerklärung berechnet.
(Klausel 3, Artikel 3, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC)
(2) Satz der Registrierungsgebühr (%)
Für Motorräder, die die Zulassungsgebühr zum zweiten oder öfter bezahlen, wird ein Steuersatz von 1 % erhoben.
Falls der Grundstückseigentümer die Anmeldegebühr für Motorräder in Höhe von 2 % angegeben und bezahlt und sie dann an eine Organisation oder Einzelperson in dem in Punkt a, Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens 13/2022/TT-BTC genannten Gebiet überwiesen hat, beträgt die Anmeldegebühr 5 %. Falls für das Motorrad bereits eine Anmeldegebühr von 5 % bezahlt wurde, wird bei den nächsten Überweisungen eine Anmeldegebühr von 1 % bezahlt.
Der Bereich, in dem die letzte Zulassungsgebühr erklärt und bezahlt wurde, bestimmt sich nach dem „Ort des ständigen Wohnsitzes“, „Ort der ständigen Wohnsitzanmeldung“ oder „Adresse“, die in der Fahrzeugzulassung oder Zulassungsentzugsbescheinigung bzw. im Fahrzeugkennzeichen angegeben sind, und richtet sich nach der staatlichen Verwaltungsgrenze zum Zeitpunkt der Erklärung der Zulassungsgebühr.
(Punkt b, Klausel 1, Artikel 4, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC)
1.2. Gebühr für die Ausstellung und Änderung von Kfz-Zulassungs- und Kennzeichen
Konkret legt Klausel 1, Artikel 5 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC (gültig ab 22. Oktober 2023) die Gebühr für die Ausstellung und Änderung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Motorräder wie folgt fest:
Einheit: VND/Zeit/Auto
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
II | Ausstellung und Umtausch von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen | |||
1 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
B | Motorrad | 100.000 | ||
2 | Ausstellung und Umtausch einer Zulassungsbescheinigung ohne Kennzeichen | 50.000 | ||
3 | Kennzeichenvergabe | |||
B | Motorrad | 50.000 |
2. Verfahren zur Übertragung des Eigentums an alten Motorrädern
(1) Widerrufsbelehrung
- Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerservice-Portal ab; Fahrzeugscheinnummer online angeben; Reichen Sie das Widerrufsdossier gemäß Abschnitt 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten Sie einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine vorschriftsmäßige Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung aus (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Kfz-Zulassungsbehörde auf der aufgeklebten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 01 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 01 Kopie der Fahrzeugunterlagen; Bei Verlust des Fahrzeugscheines erfolgt eine Überprüfung gemäß den geltenden Vorschriften.
(2) Verfahren für die Zulassung, Überführung und Übertragung von Fahrzeugen
- Organisationen und Einzelpersonen, die den Eigentumsübergang für ein Fahrzeug erhalten, sowie Fahrzeugbesitzer (im Falle eines Umzugs des ursprünglichen Besitzers): Erklären Sie die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA; Bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungscode an und reichen Sie die in Abschnitt 2, Artikel 14, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente ein.
– Wenn das Fahrzeug nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
c) Erhalt des Terminscheins zur Ergebnisbestätigung, Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr und Erhalt des Nummernschilds (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Erhalten Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild (im Falle einer Nummernschildausgabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.
Bei der Fahrzeugzulassung auf den Erstbesitzer bleibt das Identifikationskennzeichen (5-stelliges Kennzeichen) erhalten; Falls es sich bei dem alten Nummernschild um ein 3- oder 4-stelliges Nummernschild handelt, wird es gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA in ein bestimmtes Nummernschild geändert.
(Artikel 15 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
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