In Vietnam konzentrieren sich Arbeitnehmer häufig in Großstädten wie Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt und zahlen dort Sozialversicherungsbeiträge. Können sie jedoch ihre Sozialversicherungsbeiträge sofort in einer anderen Provinz/Stadt kündigen, wenn sie hier nicht mehr arbeiten?
Gemäß den Anweisungen zum Verfahren zur Abrechnung einmaliger Sozialversicherungsleistungen im Beschluss 222/QD-BHXH im Jahr 2021 müssen Arbeitnehmer, die einmalige Versicherungszahlungen erhalten müssen, ihren Antrag bei der Sozialversicherungsagentur einreichen, in deren Bezirk sie ihren (dauerhaften oder vorübergehenden) Wohnsitz haben.
Dadurch ist es Arbeitnehmern möglich, in anderen Bundesländern sozialversichert zu sein, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes haben, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz angemeldet haben.
Um Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsleistungen zu haben, müssen Arbeitnehmer jedoch weiterhin eine der in Artikel 60 und Artikel 77 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 und in Absatz 1, Artikel 1 der Entschließung 93/2015/QH13 genannten Bedingungen erfüllen:
Erstens nach einem Jahr Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder nach einem Jahr ohne weitere Teilnahme an der freiwilligen Sozialversicherung, jedoch mit weniger als 20 Jahren Sozialversicherungsbeitrag.
Zweitens: Erreichen des Rentenalters, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben, oder Arbeitnehmerinnen, die als Gemeindebeamtinnen, Beamtinnen oder Teilzeitkräfte auf Gemeindeebene arbeiten, erreichen das Rentenalter, haben aber 15 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und nehmen nicht mehr an der freiwilligen Sozialversicherung teil.
Drittens: Gehen Sie ins Ausland, um sich dort niederzulassen.
Viertens: Leiden an lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose, einer HIV-Infektion, die sich zu AIDS entwickelt hat, und anderen vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Krankheiten.
Fünftens haben Soldaten und Polizisten, die demobilisiert oder entlassen werden oder ihren Dienst aufgeben, keinen Anspruch auf eine Rente.
Einmalige Sozialversicherungsleistungsdatei
Gemäß Artikel 109 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 umfasst die Akte für einmalige Sozialversicherungsleistungen: Original-Sozialversicherungsbuch; Antrag auf einmalige Sozialversicherungsleistungen des Arbeitnehmers (Antragsformular Nr. 14-HSB, herausgegeben mit Beschluss Nr. 166/QD-BHXH vom 31. Dezember 2019 der vietnamesischen Sozialversicherung zur Bekanntmachung des Verfahrens zur Abrechnung von Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsleistungen).
Wer sich im Ausland niederlässt, muss eine Kopie der Bescheinigung der zuständigen Behörde über den Verzicht auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit oder eine beglaubigte oder notariell beglaubigte vietnamesische Übersetzung eines der folgenden Dokumente vorlegen: Von einem ausländischen Staat ausgestellter Reisepass; Von einer zuständigen ausländischen Behörde ausgestelltes Visum, das die Einreise zum Zweck der Niederlassung im Ausland bestätigt; Dokumente, die den Antrag auf die ausländische Staatsangehörigkeit bestätigen; Bestätigungspapiere oder Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von 5 Jahren oder mehr, ausgestellt von einer zuständigen ausländischen Behörde.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie: Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose, HIV-Infektion mit AIDS muss zusätzlich eine Kopie/Zusammenfassung der Krankenakte vorliegen, aus der die Unfähigkeit zur Selbstversorgung hervorgeht; Wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, ersetzen Sie dies durch eine Beurteilung des Medical Assessment Council (GYC), die eine Verringerung der Arbeitsfähigkeit um 81 % oder mehr anzeigt und die Unfähigkeit belegt, für sich selbst zu sorgen.
Im Falle der Zahlung der Bewertungsgebühr müssen eine Rechnung und eine Quittung über die Erhebung der Bewertungsgebühr sowie die Originalliste der Bewertungsinhalte der Bewertungseinrichtung vorgelegt werden.
Originalkopie der persönlichen Erklärung zu Dienstzeit und Dienstgebiet in der Armee mit Regionalzulage (Formular Nr. 04B – HBQP, herausgegeben mit Rundschreiben 136/2020/TT-BQP vom 29. Oktober 2020) für diejenigen, die vor dem 1. Januar 2007 in einem Gebiet mit Regionalzulage in der Armee gedient haben. Im Sozialversicherungsgesetz sind die Informationen, die als Grundlage für die Berechnung der Regionalzulage verwendet werden, nicht vollständig aufgeführt.
So berechnen Sie die einmalige Sozialversicherung
Gemäß Klausel 4, Artikel 19, Rundschreiben 59/2015/TT-BLDTBXH werden einmalige Sozialversicherungsleistungen auf Grundlage der Zeit gezahlt, in der der Arbeitnehmer an der Sozialversicherung teilnimmt, und des durchschnittlichen Monatsgehalts (Mbqtl) für Sozialversicherungsbeiträge.
Die Formel zur Berechnung der einmaligen Sozialversicherungsleistung lautet: Leistung = (1,5 x Mbqtl x Sozialversicherungszeit vor 2014) + (2 x Mbqtl x Sozialversicherungszeit seit 2014)
Beachten Sie: Bei weniger als einem Beitragsjahr entspricht die Leistungshöhe dem ausgezahlten Betrag, die Höchsthöhe liegt bei zwei durchschnittlichen Monatsgehältern. Einzelversicherungsbeitragszeitraum: 1–6 Monate werden als 1/2 Jahr gezählt; 7–11 Monate werden als 1 Jahr gezählt. In der einmaligen Sozialversicherungsleistung ist der staatliche Zuschuss für freiwillige Sozialversicherungsbeiträge (außer im Falle schwerer Erkrankungen) nicht enthalten.
Das Durchschnittsgehalt der Arbeitnehmer hängt jedoch davon ab, ob der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge nach dem staatlichen Koeffizienten oder nach der Gehaltsstufe des privaten Arbeitgebers zahlt.
Für Arbeitnehmer, die nach dem staatlichen Koeffizienten sozialversichert sind, ergibt sich das durchschnittliche Gehaltsniveau nach dem staatlichen Sektor: Durchschnittliches Gehaltsniveau = Gesamtes monatliches Gehalt zur Sozialversicherung (Koeffizient x Grundgehalt) der letzten T Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben / (T x 12 Monate)
Zeit für den Einstieg in die Sozialversicherung | Anzahl der letzten Jahre zur Berechnung des durchschnittlichen Gehalts für die Sozialversicherungsbeiträge (T) |
Vor dem 1. Januar 1995 | 5 Jahre |
Vom 1.1.1995 bis 31.12.2000 | 6 Jahre |
Vom 1.1.2001 bis 31.12.2006 | 8 Jahre |
Vom 1.1.2007 bis 31.12.2015 | 10 Jahre |
Vom 1.1.2016 bis 31.12.2019 | 15 Jahre |
Vom 1.1.2020 bis 31.12.2024 | 20 Jahre |
Ab 1.1.2025 | Gesamte Dauer der Sozialversicherungsbeiträge |
Für Arbeitnehmer, die dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem unterliegen: Durchschnittsgehalt = Gesamtes sozialversicherungspflichtiges Monatsgehalt/Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Monate.
Weisheit
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