Herr Nguyen Van Dung schloss im Mai 2009 sein Studium im Fach Bibliotheks- und Informationswissenschaften ab.
Am 8. Januar 2010 wurde Herr Dung an der weiterführenden Schule eingestellt, wo er für die Bibliothek zuständig war und das Gehalt einer Hochschulbibliothek erhielt (Code 17.170).
Derzeit erhält Herr Dung einen Gehaltskoeffizienten von 3,26 (Code V.10.02.07), Bibliothekarstufe IV. Berufsbegleitend absolvierte er Weiterbildungen und schloss sein Studium mit Schwerpunkt Rechnungswesen ab.
Herr Dung fragte: „Ich habe einen Universitätsabschluss in Buchhaltung, einen Hochschulabschluss in Bibliotheksinformation, ein B-Zertifikat in Englisch, ein B-Zertifikat in Informationstechnologie und ein Zertifikat über den Berufstitel eines Bibliothekars. Bin ich gemäß Rundschreiben Nr. 02/2022/TT-BVHTTDL für eine Beförderung in die Stufe III berechtigt?“
Als Reaktion auf dieses Problem erklärte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus auf dem Regierungsportal:
In Abschnitt 2, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 02/2022/TT-BVHTTDL vom 1. Juli 2022 des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus, in dem Kodizes, Standards für Berufsbezeichnungen und Gehaltseinstufungen für spezialisiertes Bibliothekspersonal festgelegt werden, werden die Ausbildungsqualifikationsstandards für Bibliothekare der Klasse III wie folgt festgelegt:
„Sie müssen einen Hochschulabschluss oder einen höheren Abschluss im Bereich Information – Bibliothekswesen besitzen. Im Falle eines Master-Abschlusses oder eines höheren Abschlusses in einem anderen Studiengang ist ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Zertifikat über die Ausbildung in den Kenntnissen und beruflichen Fähigkeiten im Bereich Information – Bibliothekswesen erforderlich.“
In bestimmten Fällen organisiert die zuständige Behörde gemäß der Zuweisung und Dezentralisierung die Prüfung der Beförderung von Berufstiteln von Beamten (gemäß den Bestimmungen von Artikel 33 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP, geändert und ergänzt in Klausel 17, Artikel 1 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP), um die Ausbildungsstandards von Bibliothekaren der Klasse III gemäß den Vorschriften zu Standards und Bedingungen für die Registrierung zur Prüfung der Beförderung von Berufstiteln (gemäß den Bestimmungen von Artikel 32 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP, geändert und ergänzt in Klausel 16, Artikel 1 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP) zu prüfen und zu entscheiden.
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Quelle: https://laodong.vn/giao-duc/quy-dinh-xet-len-thu-vien-vien-hang-iii-tai-truong-thcs-1384119.ldo
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