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Regelungen zu Zulassungsgebühren beim Kauf und Verkauf von Motorrädern im Jahr 2024

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế16/10/2023

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Ich möchte wissen, wie hoch die Anmeldegebühr beim Kauf und Verkauf von Motorrädern im Jahr 2024 sein wird? In welchen Fällen ändert sich diese Gebühr? – Leser Minh Trung
Quy định về lệ phí trước bạ khi mua bán xe máy năm 2024

Anmeldegebühr beim Motorradkauf und -verkauf 2024: Wie hoch ist die Gebühr?

Für Fahrzeuge wie Zweiräder, Dreiräder, Motorräder und ähnliche Fahrzeuge sowie Motorräder, die zugelassen werden müssen und über Nummernschilder verfügen, die von den zuständigen staatlichen Stellen ausgestellt werden, fallen Zulassungsgebühren an, wenn Einzelpersonen und Organisationen Kauf- und Verkaufstransaktionen durchführen.

Gemäß Klausel 4, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP beträgt die Registrierungsgebühr für den Kauf und Verkauf von Motorrädern 2 %.

In einigen Fällen ändert sich diese Gebühr jedoch wie folgt:

- Motorräder von Organisationen und Einzelpersonen in zentral verwalteten Städten; Provinzstadt; Stadt, in der das Volkskomitee der Provinz seinen Hauptsitz hat: Zahlen Sie die erste Registrierungsgebühr in Höhe von 5 %.

Zentralstadt, Provinzstadt; Die Stadt, in der das Volkskomitee einer Provinz oder einer zentral verwalteten Stadt seinen Sitz hat, wird gemäß den staatlichen Verwaltungsgrenzen zum Zeitpunkt der Erklärung der Registrierungsgebühr bestimmt, einschließlich:

Eine zentral verwaltete Stadt umfasst alle Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob sie innerstädtisch oder vorstädtisch, städtisch oder ländlich liegen. Zu den Provinzstädten und -orten, in denen das Provinzvolkskomitee seinen Sitz hat, zählen alle Bezirke und Gemeinden der Stadt oder des Ortes, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt-, Innenstadt- oder Vorortgemeinden oder Vorortstädte handelt.

- Für Motorräder, die die Zulassungsgebühr zum zweiten oder öfter bezahlen, wird ein Steuersatz von 1 % erhoben.

Falls der Grundstückseigentümer die Registrierungsgebühr für das Motorrad in Höhe von 2 % angegeben und bezahlt hat und es dann an eine Organisation oder Einzelperson in dem in Punkt a dieser Klausel angegebenen Gebiet überträgt, ist eine Registrierungsgebühr in Höhe von 5 % zu entrichten.

Falls für das Motorrad die Anmeldegebühr in Höhe von 5 % bezahlt wurde, wird bei den nächsten Überweisungen die Anmeldegebühr in Höhe von 1 % bezahlt.

Der Bereich, in dem die letzte Zulassungsgebühr angemeldet und bezahlt wurde, wird anhand des in der Fahrzeugzulassung oder Zulassungssperrbescheinigung bzw. dem Fahrzeugkennzeichen angegebenen „Orts des ständigen Wohnsitzes“, „Ort der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes“ oder der „Adresse“ bestimmt und richtet sich nach der staatlichen Verwaltungsgrenze zum Zeitpunkt der Anmeldung der Zulassungsgebühr.

(Klausel 1, Artikel 4, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC)

Vorschriften zur Berechnung der Zulassungsgebühren für Motorräder gemäß Dekret 10/2022/ND-CP

Der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr für Motorräder (ausgenommen Spezialmotorräder) ist der Preis in der vom Finanzministerium herausgegebenen Entscheidung über die Preisliste für die Berechnung der Zulassungsgebühr.

Speziell:

- Der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühren für Motorräder in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren wird nach dem Grundsatz der Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem Vermögensübertragungspreis auf dem Markt zum Zeitpunkt der Erstellung der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren ermittelt.

Der Markttransferpreis der Vermögenswerte jedes Motorradtyps (bei Motorrädern hängt er vom Fahrzeugtyp ab) basiert auf den Datenbanken gemäß Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP.

- Falls ein neuer Motorradtyp auftaucht, der zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsgebührenerklärung nicht in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühr enthalten ist, legt die Steuerbehörde den Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr für jeden neu auftauchenden Motorradtyp auf Grundlage der in Absatz 2, Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP vorgeschriebenen Datenbank fest (bei Motorrädern basiert er auf dem Motorradtyp).

- Im Falle eines neuen Motorradtyps, der nicht in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühr enthalten ist, oder im Falle eines Autos oder Motorrads, das in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühr enthalten ist, der Übertragungspreis des Motorrads auf dem Markt jedoch im Vergleich zum Preis in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühr um 5 % oder mehr steigt oder fällt, erstellt die Steuerbehörde vor dem 5. Tag des letzten Monats des Quartals einen Bericht und meldet ihn dem Finanzministerium.

Das Finanzministerium erlässt vor dem 25. des letzten Monats des Quartals eine Entscheidung über die angepasste und ergänzte Preisliste zur Berechnung der Registrierungsgebühr, die ab dem ersten Tag des folgenden Quartals gilt.

Die angepasste und ergänzte Preisliste zur Berechnung der Registrierungsgebühren wird gemäß den in Punkt a dieser Klausel genannten Vorschriften zur Veröffentlichung der Preisliste zur Berechnung der Registrierungsgebühren oder auf Grundlage der durchschnittlichen Preisliste zur Berechnung der Registrierungsgebühren der örtlichen Steuerbehörden herausgegeben.

- Beim An- und Verkauf gebrauchter Motorräder ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr der Restwert des neuen Motorrads in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühr (bei Motorrädern richtet er sich nach dem Motorradtyp). Falls in der Zulassungsgebühren-Berechnungspreisliste kein Zulassungsgebühren-Berechnungspreis für neue Motorräder vorhanden ist, entspricht der Zulassungsgebühren-Berechnungspreis für gebrauchte Motorräder dem Restwert des gleichwertigen Fahrzeugmodells, für das in der Zulassungsgebühren-Berechnungspreisliste ein Zulassungsgebühren-Berechnungspreis vorhanden ist.

- Beim Kauf und Verkauf von Motorrädern auf Raten ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr der gemäß den oben genannten Bestimmungen ermittelte Einmalzahlungspreis (ohne Ratenzinsen), einschließlich Einfuhrsteuer (falls zutreffend), Sonderverbrauchssteuer (falls zutreffend) und Mehrwertsteuer (falls zutreffend).

(Klausel 3, 4, 5, Artikel 7, Dekret 10/2022/ND-CP)


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