Bereits nach 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen erhalten Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreichen, eine Rente (Foto: Son Nguyen).
Herr C. hat mit Stand Juni 2024 13 Jahre und 1 Monat Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Aus Medieninformationen weiß Herr C., dass mit Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung) (ab 1. Juli 2025) die Voraussetzung für die Dauer der Sozialversicherungsbeiträge zum Bezug einer Rente von 20 auf 15 Jahre verkürzt wird.
Herr C. fragt sich jedoch: „Gilt diese Regelung für diejenigen, die vor dem 1. Juli 2025 Sozialversicherungsbeiträge zahlen, oder nur für diejenigen, die ab dem 1. Juli 2025 neue Beiträge zahlen? Muss ich in meinem Fall 20 Jahre oder nur 15 Jahre Beiträge zahlen, um eine Rente zu erhalten?“
Die vietnamesische Sozialversicherung erklärte: „Basierend auf dem (geänderten) Sozialversicherungsgesetz, das von der 15. Nationalversammlung in ihrer 7. Sitzung verabschiedet wurde und am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, wird die Mindestzahl der Sozialversicherungsbeitragsjahre für den Bezug einer monatlichen Rente von 20 auf 15 Jahre reduziert. Das (geänderte) Sozialversicherungsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreichen und 15 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, Anspruch auf eine monatliche Rente haben.“
Gemäß dieser Einheit gelten die oben genannten Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) sozialversichert waren.
„Die Regelung der Sozialversicherungsregelungen richtet sich nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt des Erhalts der Sozialversicherungsregelungen, außer in Fällen, in denen dieses Gesetz etwas anderes vorsieht“, erklärte die vietnamesische Sozialversicherung.
Ändern Sie die Berechnung der Rentenleistungen
Aufgrund der Verkürzung der Sozialversicherungsbeitragsdauer auf 15 Jahre ist der Mindestrentensatz von 45 % gemäß Sozialversicherungsgesetz 2014 nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund legt das Sozialversicherungsgesetz (geändert) die neue Methode zur Berechnung der Rentenleistungen fest.
Dementsprechend wird die monatliche Rente der Arbeitnehmer bei Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) wie folgt berechnet.
Für Arbeitnehmerinnen beträgt die monatliche Rente 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeitragszahlung entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden 2 % hinzugerechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 75 %.
Für männliche Arbeitnehmer beträgt die monatliche Rente 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 20 Jahren Sozialversicherungsbeitragszahlung entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträge entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr wird 1 % hinzugerechnet.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/quy-dinh-dong-bhxh-15-nam-duoc-huong-luong-huu-ap-dung-cho-ai-20240713165515333.htm
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