Batterienormen für Elektromotorräder und E-Motorräder
Heutzutage erfreuen sich Elektrofahrzeuge (einschließlich Elektromotorräder und Elektroroller) aufgrund des Trends zur Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel immer größerer Beliebtheit.
Neben der Designstruktur von Elektrofahrzeugen interessieren sich die Benutzer auch sehr für die interne Technik, einschließlich der Batterie.
Inhalt gemäß der nationalen technischen Verordnung QCVN 91:2019/BGTVT zu Batterien für Elektromotorräder und Elektroroller.
QCVN 91:2019/BGTVT legt technische Anforderungen und Prüfverfahren für Batterien fest, die den Antriebsstrang von Elektromotorrädern und Elektrorollern mit Energie versorgen.
Anwendungsbereiche Diese Verordnung gilt für Betriebe, die Batterien herstellen, montieren und importieren; Produktions- und Montageanlagen für Elektromotorräder und Elektroroller sowie Organisationen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Prüfung, Inspektion und Zertifizierung der technischen Sicherheit und der Umweltschutzqualität.
Unter Standardbatterietypen versteht man:
- Versiegelte Blei-Säure-Batterie SLA (Sealed Lead Acid Battery): Ist eine Blei-Säure-Batterie mit einer selbstschützenden Struktur, die keinen freien Säuredampf entweichen lässt und während des Gebrauchs kein Hinzufügen von Wasser oder Lösung erfordert.
- Ventilgeregelte Blei-Säure-Batterie VRLA (Ventilgeregelte Blei-Säure-Batterie): Blei-Säure-Batterie mit einem Ventil, das bei steigendem Druck reguliert, hat eine hohe Wasserverlustresistenz, sodass während des Gebrauchs kein oder nur wenig Wasser oder Lösung nachgefüllt werden muss.
- Nickel-Metallhydrid-Batterie: Dieser Batterietyp hat eine positive Elektrode aus Nickelhydroxid und eine negative Elektrode aus wasserstoffbehandeltem Metall, die in eine alkalische Lösung getaucht ist.
- Lithium-Ionen-Batterie: Ist ein Batterietyp, der aus vielen in Reihe und/oder parallel geschalteten Einzelzellen besteht, mit einer negativen Elektrode aus Kohlenstoff, Graphit oder anderen Kohlenstoffmaterialien, die positive Elektrode kann eine Metalloxidverbindung aus Lithium und den Elementen Kobalt, Nickel, Mangan, Vanadium sein oder auf anderen Materialien basieren.
Weaver++, die Elektromotorradlinie von Dat Bike. |
Allgemeine technische Anforderungen an Batterien für Elektromotorräder und Elektroroller
- Batterien müssen gemäß der technischen Dokumentation des Herstellers hergestellt werden.
- Elektrodensymbole: Die positive Elektrode der Batterie muss durch ein Pluszeichen (+) symbolisiert werden, die negative Elektrode muss durch ein Minuszeichen (-) symbolisiert werden. Diese Symbole müssen deutlich und schwer zu löschen sein.
- Das Batteriegehäuse darf nicht verformt oder gerissen sein und die Komponenten müssen sicher installiert sein.
- Die Symbole auf der Batterie müssen folgende Parameter angeben: Nennspannung, Nennkapazität. Diese Symbole müssen deutlich und schwer zu löschen sein.
- Bei Hochspannungsbatterien muss die Box das in Anhang C von QCVN 91:2019/BGTVT angegebene Symbol aufweisen.
Anforderungen an die technische Dokumentation für Batterien für Elektromotorräder und Elektromotorräder
Die Registrierung der Batteriespezifikation muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Anlage, die Batterien für Elektromotorräder und Elektroroller herstellt, montiert und importiert;
- Marke;
- Anzahl der Typen;
- Designsymbol (oder Produktsymbol);
- Akku-Typ;
- Nennspannung (V);
- Nennkapazität (Ah);
- Schwellenspannung (V);
- Anschlussplan der einzelnen Geräte;
- Modellfoto;
- Ladevorgang (sofern vorhanden).
Einige Sicherheitsmerkmale bei Batterien für Elektromotorräder und Elektroroller
- Überladung: Während der Prüfung und nach Beendigung der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.2 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT 1 Stunde darf die Batterie nicht auslaufen, brennen oder explodieren; Bei Hochvoltbatterien darf es nicht zu Leckagen, Bränden, Explosionen oder Brüchen kommen.
- Tiefentladung: Während der Prüfung und nach Beendigung der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.3 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT 1 Stunde darf die Batterie nicht auslaufen, brennen oder explodieren; Bei Hochvoltbatterien darf es nicht zu Leckagen, Bränden, Explosionen oder Brüchen kommen.
- Vibrationsfestigkeit: Während der Prüfung und nach Abschluss der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.4 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT 1 Stunde, bei einzelnen Batterien und/oder einer Kombination aus 2 in Reihe geschalteten Batterien, darf die Batterie nicht auslaufen, brennen oder explodieren; Bei Hochvoltbatterien darf es nicht zu Leckagen, Bränden, Explosionen oder Brüchen kommen.
- Kurzschluss (gilt nicht für Blei-Säure-Batterien): Während der Prüfung und nach Beendigung der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.5 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT 1 Stunde darf die Batterie nicht auslaufen, brennen oder explodieren; Bei Hochvoltbatterien darf es nicht zu Leckagen, Bränden, Explosionen oder Brüchen kommen.
- Eintauchen in Wasser (gilt nicht für Blei-Säure-Batterien): Während und nach der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.6 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT darf es bei der Batterie zu keiner Entzündung, Leckage, Feuer oder Explosion kommen.
- Fallenlassen (Gilt nicht für Blei-Säure-Batterien): Während der Prüfung und nach Abschluss der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.7 Anhang A von QCVN 91:2019/BGTVT 1h darf die Batterie nicht auslaufen, brennen oder explodieren; Bei Hochvoltbatterien darf es nicht zu Leckagen, Bränden, Explosionen oder Brüchen kommen.
- Kompression (Gilt nicht für Blei-Säure-Batterien): Während und nach der Prüfung gemäß Abschnitt A.3.8 Anhang A QCVN 91:2019/BGTVT darf die Batterie keine Anzeichen von Feuer oder Explosion aufweisen.
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