Die Zusammenlegung der Kreise und Gemeinden erfolgt in den Zeiträumen 2023–2025 und 2026–2030. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung hat die Kreise und Gemeinden, die zusammengelegt werden müssen, im Detail festgelegt.
Eine Ecke der Stadt Bac Giang. |
Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Vuong Dinh Hue, hat gerade eine Resolution des Ständigen Ausschusses zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 unterzeichnet und herausgegeben. Die Resolution tritt am 19. Juli in Kraft.
Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene werden zur Fusion gezwungen.
Gemäß der neu erlassenen Resolution werden im Zeitraum 2023–2025 unter anderem folgende Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene umstrukturiert:
- Bei Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene liegen sowohl die natürliche Fläche als auch die Bevölkerungsgröße unter 70 % der in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegten Standards.
- Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene haben eine natürliche Fläche von weniger als 20 % und eine Bevölkerungsgröße von weniger als 200 % des Standards.
- Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene haben eine natürliche Fläche von weniger als 20 % und eine Bevölkerungsgröße von weniger als 300 % des Standards.
Zu den Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene, die im Zeitraum 2026–2030 einer Umstrukturierung unterliegen, gehören:
- Bei Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene liegen sowohl die natürliche Fläche als auch die Bevölkerungsgröße unter 100 % der Standards der entsprechenden Verwaltungseinheit, wie in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben.
- Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene haben eine natürliche Fläche von weniger als 30 % und eine Bevölkerungsgröße von weniger als 200 % des Standards.
- Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene haben eine natürliche Fläche von weniger als 30 % und eine Bevölkerungsgröße von weniger als 300 % des Standards.
Verwaltungseinheiten, die nicht unter die oben genannten Vorschriften fallen, werden ermutigt, sich neu zu organisieren, um die Anzahl der Verwaltungseinheiten zu verringern und ihren Umfang zu erhöhen, und unangemessene Probleme hinsichtlich der Abgrenzung der Grenzen von Verwaltungseinheiten zu lösen, die auf Änderungen der Geologie, des Geländes oder der sozioökonomischen Entwicklung zurückzuführen sind.
Nach der Regelung müssen die neu gebildeten Verwaltungseinheiten auf Kreis- und Gemeindeebene die Standards hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße erfüllen, außer im Falle der Zusammenlegung von drei oder mehr Verwaltungseinheiten derselben Ebene.
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Gliederung jeder Verwaltungseinheit müssen die Behörden und Organisationen in der neuen Verwaltungseinheit die Gliederung und Konsolidierung des Organisationsapparats abschließen.
Keine Gebühr für die Konvertierung von Dokumenten nach der Zusammenlegung von Landkreisen und Gemeinden
In Bezug auf die Anzahl der Führungskräfte, Manager, Kader und Beamten der Einheiten nach der Fusion heißt es in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung eindeutig, dass das Volkskomitee der Provinz die Überprüfung leiten und die Anordnung und Zuweisung von Aufgaben an Kader, Beamte und öffentliche Angestellte entsprechend ihrer Arbeitspositionen planen muss. Ermitteln Sie klar die Zahl der überzähligen Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten, die mit der Umsetzung der Personalstraffungen in Zusammenhang stehen.
„Die Verteilung der Anzahl von Führungskräften und Managern in neuen Agenturen und Organisationen sowie der entlassenen Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter muss einem Plan folgen, der den Besonderheiten jedes Standorts gerecht wird“, heißt es in der Resolution.
Die Provinzbehörden werden über die Liste und Anzahl der Stellen entscheiden und mit der Personalstraffung und Umstrukturierung des Kader-, Beamten- und Staatsbedienstetenteams fortfahren.
Spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Beschlusses des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Gliederung jeder Verwaltungseinheit muss die Zahl der Leiter, Manager und die Zahl der Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter in Agenturen und Organisationen in der Verwaltungseinheit nach der Gliederung den Vorschriften entsprechen.
Sonderfälle werden dem Innenministerium gemeldet und den zuständigen Behörden zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Der Ständige Ausschuss forderte, die Regelungen und Richtlinien zu Gehältern und Zulagen für Führungspositionen denjenigen vorzubehalten, die weiterhin arbeiten, aber ihre vorherigen Positionen nicht innehaben, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode (für diejenigen, die gewählte Positionen innehaben) bzw. bis zum Ende der Ernennungsperiode für Führungs- und Managementpositionen (für diejenigen, die ernannte Positionen innehaben).
Beträgt die verbleibende Wahl- bzw. Bestellungsperiode weniger als 6 Monate, wird sie für volle 6 Monate reserviert.
Nach Ablauf der Sperrfrist werden Gehalt und Positionszulagen (sofern vorhanden) entsprechend der aktuellen Position bzw. Berufsbezeichnung ausgezahlt bzw. die Ruhestandsregelung wird gemäß den Vorschriften geregelt.
Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und entlassene Mitarbeiter von Behörden und Organisationen werden aufgrund der Struktur der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene je nach Einzelfall entsprechend den Aufgabenanforderungen rekrutiert, eingestellt, mobilisiert und rotiert oder profitieren von Regelungen und Richtlinien für Rentner, Arbeitskündiger oder Stellenabbauende gemäß den Regierungsvorschriften.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung legt außerdem fest, dass Dokumente, die von den zuständigen Behörden vor der Regelung gemäß der alten Verwaltungseinheit an Einzelpersonen, Bürger und Organisationen ausgestellt wurden, weiterhin verwendet werden können, sofern sie gemäß den Vorschriften noch nicht abgelaufen sind.
Gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung dürfen Behörden und Einheiten bei der Konvertierung von Dokumenten aufgrund von Änderungen der Verwaltungsgrenzen keine Gebühren erheben.
Laut Berichten aus 63 Kommunen werden im Zeitraum 2023–2025 33 Bezirke und mehr als 1.300 Gemeinden, die „zwingend umstrukturiert werden müssen“, zusammengelegt, wobei die Zahl der Verwaltungseinheiten, die aufgrund lokaler Bedürfnisse umstrukturiert werden sollen, nicht mitgerechnet ist.
Laut Dan Tri
Kreise und Gemeinden müssen zusammengelegt, Verwaltungsgrenzen festgelegt und überzähliges Personal abgebaut werden.
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