Das Ministerium für Industrie und Handel hat das Rundschreiben Nr. 9/2023/TT-BCT vom 21. April 2023 herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 16/2014/TT-BCT vom 29. Mai 2014 und des Rundschreibens Nr. 25/2018/TT-BCT vom 12. September 2018 zur Regelung der Umsetzung der Strompreise geändert und ergänzt werden. Dieses Rundschreiben tritt am 15. Juni 2023 in Kraft und enthält im Einzelnen Folgendes:
In Klausel 2, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 9/2023/TT-BCT ändert das Ministerium für Industrie und Handel die Vorschriften zum Stromverkauf an Studenten und Arbeiter, die Häuser mieten (der Mieter ist kein Haushalt). Die Methode zur Berechnung der Strompreise für diese Gruppe ist in zwei Sonderfälle unterteilt:
Erstens: Wenn der Mieter einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr hat und einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz angemeldet hat (festgelegt anhand der Angaben zum Wohnsitz am Ort des Stromverbrauchs), unterzeichnet der Vermieter den Stromkaufvertrag direkt oder der Vertreter des Mieters (mit der Verpflichtung des Vermieters, die Stromrechnung zu bezahlen).

Zweitens: Wenn die Mietdauer weniger als 12 Monate beträgt und der Vermieter die Anzahl der Stromverbraucher nicht vollständig angeben kann, wird der Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom der Stufe 3 (von 101-200 kWh) auf die gesamte am Zähler gemessene Stromabgabe angewendet.
Gibt der Hauseigentümer die Anzahl seiner Stromverbraucher vollständig an, ist der Stromverkäufer verpflichtet, ihm ein Kontingent auf Grundlage der Wohnortdaten am Verbrauchsort zuzuweisen. Je vier Personen werden als ein Haushalt gezählt, um das Kontingent zu berechnen, das auf den Einzelhandelspreis für Haushaltsstrom angerechnet wird.
Genauer gesagt wird 1 Person als 1/4 der Norm gezählt, 2 Personen werden als 1/2 der Norm gezählt, 3 Personen werden als 3/4 der Norm gezählt, 4 Personen werden als 1 Norm gezählt.

Bei einer Änderung der Mieterzahl ist der Vermieter verpflichtet, den Stromlieferanten zu informieren und den Tarif für die Stromrechnung entsprechend anzupassen.
Der Stromverkäufer ist berechtigt, vom Stromkäufer Angaben zur Wohnung am Ort der Stromnutzung zu verlangen, um die Personenzahl zur Berechnung der Stromrechnung zu ermitteln.
Laut der Zusammenfassung der Stromsituation, die bisher an Arbeiter, Studenten und Werktätige zur Unterbringung verkauft wurde, gibt es in der Gegend von Nghe An 1.513 Mietwohnungen mit 8.965 Zimmern zur Miete. Durch Inspektion und Arbeiten haben sich 1.512 Vermieter dazu verpflichtet, ihre Stromrechnungen zum korrekten Preis einzuziehen.
Die Nghe An Electricity Company erklärte, dass die Einheit regelmäßig mit den lokalen Behörden zusammenarbeite, um die Anwendung der Strompreise an Mietstandorten zu überprüfen, Verstöße gegen die Strompreisvorschriften für Studenten und Arbeiter, die Wohnungen mieten, zu behandeln und Fälle einzuschränken, in denen Vermieter die Strompreispolitik ausnutzen, um illegale Gewinne zu erzielen.
Laut dem Leiter von Nghe An Electricity werden Vermieter, die ihren Mietern mehr für Strom als den regulierten Preis berechnen, mit einer Geldstrafe belegt, wenn dies entdeckt wird. Gemäß Klausel 15, Artikel 2 des Dekrets 17/2022/ND-CP werden Vermieter, die von ihren Mietern Stromrechnungen verlangen, die über dem regulierten Preis liegen, mit einer Geldstrafe von 20 bis 30 Millionen VND belegt.
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