Haus verkauft, wie behält man die Daueraufenthaltsanmeldung?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin08/10/2023

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Frage: Früher hatte ich ein Haus im Bezirk Thanh Xuan in Hanoi und meine ganze Familie hatte ihren ständigen Wohnsitz unter dieser Hausadresse.

Aufgrund geschäftlicher Verluste musste ich dieses Haus vor Kurzem verkaufen und in den Bezirk Ha Dong ziehen, um dort ein Haus zum Mieten zu mieten. Ich möchte jedoch meinen ständigen Wohnsitz behalten, um die zukünftige Ausbildung meiner Kinder zu ermöglichen. Aktuell ist für meine gesamte Familie die Daueraufenthaltsanmeldung zum neuen Wohnort noch nicht erfolgt.

Meine Frage ist: Wenn das Haus verkauft wurde, wie kann ich dann meine ständige Wohnsitzanmeldung am alten Ort behalten?

Antwort:

Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 24 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 (gültig ab 1. Juli 2021) wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Personen gelöscht, die in einem der folgenden Fälle sind:

a) Tod; über eine Gerichtsentscheidung verfügen, die das Verschwinden oder den Tod erklärt;

b) sich im Ausland niederlassen;

c) Es liegt eine Entscheidung zur Aufhebung der Daueraufenthaltsregistrierung gemäß Artikel 35 dieses Gesetzes vor;

d) ununterbrochene Abwesenheit vom Ort des ständigen Wohnsitzes für mindestens 12 Monate, ohne einen vorübergehenden Wohnsitz an einem anderen Wohnsitz anzumelden oder die vorübergehende Abwesenheit zu erklären, außer in Fällen der Ausreise aus dem Land, jedoch nicht zum Zwecke der Niederlassung, oder in Fällen der Verbüßung einer Gefängnisstrafe, der Ableistung einer Maßnahme der Pflichterziehung, der obligatorischen Drogenentzugsbehandlung oder der obligatorischen Besserungsanstalt;

d) von einer zuständigen Behörde die Erlaubnis erhalten hat, auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit zu verzichten, die vietnamesische Staatsangehörigkeit zu widerrufen oder die Entscheidung zur Verleihung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit widerrufen zu lassen;

e) Eine Person, die einen ständigen Wohnsitz in einer gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft angemeldet hat, die Miete, die Leihe oder den vorübergehenden Aufenthalt jedoch beendet hat und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Beendigung der Miete, der Leihe oder der vorübergehend gemieteten Unterkunft noch keinen ständigen Wohnsitz in einer neuen Unterkunft angemeldet hat, mit Ausnahme des in Punkt h dieser Klausel genannten Falls;

g) Eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz an einem legalen Wohnsitz angemeldet hat, dann aber das Eigentum an diesem Wohnsitz auf eine andere Person übertragen wurde, und die 12 Monate nach dem Datum der Eigentumsübertragung noch keinen ständigen Wohnsitz an dem neuen Wohnsitz angemeldet hat, außer in Fällen, in denen der neue Eigentümer zustimmt, die Person weiterhin zu vermieten, zu verleihen, wohnen zu lassen und die Anmeldung eines ständigen Wohnsitzes an diesem Wohnsitz zu gestatten, oder in dem in Punkt h dieser Klausel genannten Fall;

h) eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz in einer gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft angemeldet hat, die Miete, die Leihe oder den vorübergehenden Aufenthalt jedoch beendet hat, und der Vermieter, Verleiher oder vorübergehende Gastgeber sich nicht bereit erklärt hat, die Anmeldung des ständigen Wohnsitzes in dieser Unterkunft aufrechtzuerhalten; Eine Person, die an einem in ihrem Eigentum stehenden Wohnort einen ständigen Wohnsitz angemeldet hat, das Eigentum an dem Wohnort jedoch auf eine andere Person übertragen hat und nicht die Zustimmung des neuen Eigentümers zur Beibehaltung der ständigen Wohnsitzanmeldung an diesem Wohnort erhalten hat;

i) Eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz an einem Wohnsitz angemeldet hat, der durch die Entscheidung einer zuständigen staatlichen Stelle abgerissen oder beschlagnahmt wurde, oder an einem Fahrzeug, dessen Zulassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entfernt wurde.

Wenn Sie also gemäß den oben genannten Bestimmungen Ihr Haus innerhalb von 12 Monaten verkaufen, ohne am neuen Wohnort einen ständigen Wohnsitz anzumelden, wird Ihre ständige Wohnsitzanmeldung gelöscht.

Wenn Sie jedoch Ihre ständige Wohnsitzanmeldung an Ihrem alten Wohnort behalten möchten, können Sie mit Ihrem neuen Vermieter verhandeln, sodass dieser damit einverstanden ist, dass Sie Ihre ständige Wohnsitzanmeldung dort behalten.

Minh Hoa (t/h)


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