Frau Minh Hanh ist seit vier Jahren aufgrund eines Arbeitsvertrags sozialversicherungspflichtig. Als sie im vierten Monat schwanger war, fühlte sich Frau Hanh unwohl und hatte Schwierigkeiten, ihrer derzeitigen Arbeit nachzukommen, sodass sie ihren Job kündigte.
Frau Hanh ist besorgt: „Wenn ich jetzt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahle, habe ich dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, welche Verfahren muss ich befolgen und wo kann ich die Unterlagen für den Bezug von Mutterschaftsgeld einreichen?“
Arbeitnehmerinnen, die ihre Arbeit vor der Entbindung aufgeben, können weiterhin Mutterschaftsgeld beziehen (Illustration: Tung Nguyen).
Frau Chi befindet sich in der gleichen Situation wie Frau Hanh. Sozialversicherungspflichtig von Mai 2023 bis März 2024. Chis voraussichtlicher Geburtstermin ist August 2024, sie musste ihre Arbeitsstelle jedoch vorzeitig aufgeben, da die Entfernung zwischen Wohnort und Firma sehr groß war und sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr genug Kraft hatte, wie früher zur Arbeit zu gehen.
Frau Chi hat dieselbe Frage wie Hanh: „Bekomme ich mit der oben genannten Zeit der Teilnahme an der Sozialversicherung Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, wie viele Monatsgehälter werde ich erhalten?“
Laut der vietnamesischen Sozialversicherung sind die Bedingungen für den Bezug von Mutterschaftsleistungen für gebärende Arbeitnehmerinnen in Artikel 31 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 klar festgelegt.
Konkret gibt es 6 Fälle, in denen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.
Um von dieser Regelung profitieren zu können, müssen Arbeitnehmerinnen die im Einzelfall geltenden Bedingungen für die Sozialversicherungszeit vor der Entbindung erfüllen.
Voraussetzung für Arbeitnehmerinnen bei der Geburt eines Kindes ist, dass sie innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt oder Adoption eines Kindes mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Für Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen und während der Schwangerschaft auf Anordnung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung eine Auszeit von der Arbeit nehmen müssen, um sich zu erholen, gelten zwei Bedingungen.
Erstens müssen Sie mindestens 12 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Zweitens müssen Sie innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt mindestens drei Monate lang Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Darüber hinaus haben Arbeitnehmerinnen, die die oben genannten Voraussetzungen für Mutterschaftsleistungen erfüllen, aber ihren Arbeitsvertrag oder ihre Arbeitsstelle vor der Entbindung kündigen, gemäß Artikel 31 Absatz 4 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Vergleicht man die oben genannten Bestimmungen, so hat Frau Minh Hanh, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor der Entbindung sechs Monate oder länger der Sozialversicherungspflicht nachgegangen ist, weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsgeld gemäß den Vorschriften.
Falls Frau Hanh aufgrund einer Anordnung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung eine Auszeit von der Arbeit nehmen muss, um sich um ihre Schwangerschaft zu kümmern, muss sie lediglich innerhalb von 12 Monaten vor der Entbindung mindestens drei Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben.
Im Fall von Frau Chi gilt, dass sie, basierend auf dem Zeitpunkt ihrer Geburt, Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, wenn sie innerhalb der 12 Monate vor der Geburt mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes sei laut der vietnamesischen Sozialversicherung in Artikel 39 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt.
Was Mutterschaftsleistungen für Arbeitnehmerinnen bei der Geburt eines Kindes betrifft, erklärte die vietnamesische Sozialversicherung, dass diese im Einzelnen in Absatz 1, Artikel 101 des Sozialversicherungsgesetzes geregelt seien.
Wenn eine Arbeitnehmerin wie Frau Hanh und Frau Chi ihre Arbeit vor der Entbindung aufgibt, muss sie einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen und der Sozialversicherungsbehörde an ihrem Wohnort das Sozialversicherungsbuch vorlegen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/nghi-viec-truoc-khi-sinh-can-lam-gi-de-duoc-huong-thai-san-20240618122827147.htm
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