Versicherungen verkaufende Banken: Müssen Beratungsgespräche protokollieren, dürfen bei Kreditvergabe keine Angebote zum Verkauf machen

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô09/11/2023

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ANTD.VN – Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben 67/2023/TT-BTC herausgegeben, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft geregelt sind, sowie Dekret Nr. 46/2023/ND-CP, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft detailliert beschrieben wird.

Rundschreiben 67 enthält viele Neuerungen, insbesondere Verbesserungen bei den Vorschriften für Versicherungsvertreter. Dadurch soll eine gesunde und rechtsorientierte Entwicklung des Bancassurance-Kanals unterstützt werden.

Konkret ändert und ergänzt das Rundschreiben eine Reihe von Regelungen wie etwa: Erhöhung der Provisionen für Versicherungsvertreter bei Lebensversicherungen, Ratenversicherungen und gemischten Versicherungen; Gleichzeitig wird der Provisionssatz für das erste Jahr der Universalversicherung und der fondsgebundenen Versicherung geändert. Legen Sie Bonushöhen, Versicherungsvertreterbetreuung und weitere Leistungen fest, wie im Versicherungsvertretervertrag vereinbart.

Somit wurde mit Rundschreiben 67 zusammen mit dem Gesetz über das Versicherungsgeschäft und dem Dekret 46/2023/ND-CP ein Schritt hinzugefügt, um die Vorschriften für die Tätigkeit von Versicherungsagenturen zu vervollständigen und so die Agenturkanäle zu unterstützen; Einschließlich Agenten, also Kreditinstitute, die systematischer, gesünder und sicherer arbeiten.

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Unklare Beratung hat in letzter Zeit bei vielen Menschen für Verunsicherung beim Abschluss einer Anlageversicherung gesorgt.

Muss den Beratungsprozess zu anlagebezogenen Versicherungen aufzeichnen

In Rundschreiben Nr. 67 ist eindeutig festgelegt, dass Versicherungsvertreter oder Mitarbeiter der Agenturorganisation, die direkt als Versicherungsvertreter tätig sind, im Rahmen der Beratung zu Versicherungsprodukten dem Versicherungskäufer vollständige und genaue Informationen über die Versicherungsprodukte liefern müssen. Hierzu verwenden sie die von der Versicherungsgesellschaft oder einer Niederlassung einer ausländischen Nichtlebensversicherungsgesellschaft bereitgestellten Dokumente.

Für komplexe Versicherungsprodukte wie etwa anlagegebundene Versicherungsprodukte wurde mit Rundschreiben Nr. 67 eine Regelung ergänzt, die Versicherungsvertreter zur Aufzeichnung des Versicherungsberatungsvorgangs verpflichtet.

Darüber hinaus ergänzt das Rundschreiben Anforderungen an Dokumente in Versicherungsverträgen. Bei langfristigen Lebensversicherungsprodukten mit Barwert ist die Versicherungsgesellschaft dafür verantwortlich, dem Versicherungsnehmer ein Zusammenfassungsdokument in Papierform bereitzustellen und muss über die Bestätigung des Versicherungsnehmers verfügen, um dem Versicherungsnehmer den Zugang zu Informationen zu erleichtern und ihm ein besseres Verständnis des Produkts sowie seiner Rechte und Pflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags zu ermöglichen, bevor er sich für den Abschluss eines Vertrags entscheidet.

Die 21-tägige Bedenkzeit für den Versicherungsabschluss berechnet sich ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Erhalt der oben genannten Unterlagen bestätigt.

Nicht zum Verkauf vor und nach 60 Tagen nach Kreditauszahlung

Um das Recht der Kunden auf aktive Mitwirkung besser zu schützen, wurde dem Rundschreiben Nr. 67 eine Bestimmung hinzugefügt, die besagt, dass es Kreditinstituten innerhalb von 60 Tagen vor und nach 60 Tagen ab dem Datum der Auszahlung des gesamten Kredits nicht gestattet ist, Kunden zu anlagebezogenen Versicherungsverträgen zu beraten, diese vorzustellen, anzubieten oder den Abschluss solcher Verträge zu vermitteln.

Darüber hinaus enthält Rundschreiben Nr. 67 eine Reihe von Vorschriften, um die Verantwortung der Unternehmen bei der Überwachung und Kontrolle der Qualität ihrer Bancasurance-Aktivitäten weiter zu stärken. Dementsprechend müssen Versicherungsunternehmen regelmäßige Überwachungen und Kontrollen durchführen, um die Qualität der Einführungs- und Beratungstätigkeiten des Agenturpersonals in Bezug auf Versicherungsprodukte sicherzustellen. Sie müssen sich umgehend mit dem Agenturpersonal abstimmen, um Inspektionen und Prüfungen durchzuführen und Beschwerden von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Beratung durch das Agenturpersonal zu bearbeiten sowie etwaige Verstöße zu ahnden.


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