(Dan Tri) – 2025 ist ein besonderes Jahr, da der Übergang zwischen dem Sozialversicherungsgesetz von 2014 und dem Sozialversicherungsgesetz von 2024 (gültig ab 1. Juli 2025) zig Millionen Menschen betreffen wird.
Obligatorischer Sozialversicherungsbeitrag
Das Gehalt, das als Grundlage für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (SI) von Arbeitnehmern dient, die dem vom Arbeitgeber beschlossenen Gehaltssystem unterliegen, ist im Sozialversicherungsgesetz von 2014 und im Sozialversicherungsgesetz von 2024 ähnlich geregelt und umfasst Gehalt, Gehaltszulagen und andere zusätzliche Beträge, die vereinbart wurden und regelmäßig und stabil in jeder Gehaltszahlungsperiode gezahlt werden.
Daher richtet sich die Höhe der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der oben genannten Arbeitnehmergruppe nach dem vom Unternehmen gezahlten Gehalt und bleibt vom Übergang zwischen dem Sozialversicherungsgesetz 2014 und dem Sozialversicherungsgesetz 2024 unberührt.
Für Arbeitnehmer, die dem staatlich vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, kann es jedoch zu Anpassungen kommen.
Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 passt die Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmergruppen an, die das vom Staat vorgeschriebene Gehaltssystem umsetzen (Illustrationsfoto: To Linh).
Gemäß Absatz 1, Artikel 89 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 ist für Arbeitnehmer, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, das der Sozialversicherung unterliegende monatliche Gehalt das Gehalt gemäß der Gehaltsskala, der Stufe, dem militärischen Rang und den Positionszulagen, den über diesen Rahmen hinausgehenden Dienstalterszulagen und den Dienstalterszulagen (sofern vorhanden).
Im Sozialversicherungsgesetz von 2024 ist in Absatz 1, Artikel 31 das monatliche Gehalt für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern festgelegt, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen.
Dementsprechend ist für Arbeitnehmer, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, das Gehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungszahlungen verwendet wird, das Monatsgehalt entsprechend Position, Titel, Dienstgrad, Besoldungsgruppe, militärischem Dienstgrad und Positionszulagen, den Rahmen überschreitenden Dienstalterszulagen, Dienstalterszulagen und dem Gehaltsbeibehaltungsdifferenzkoeffizienten (sofern vorhanden).
Daher wird im Sozialversicherungsgesetz von 2024 die Grundlage „Monatsgehalt je nach Position und Titel“ hinzugefügt, um mit den Inhalten der Gehaltsreform im Einklang zu stehen, die die Regierung umsetzt. Bei der Einführung der neuen Gehaltsskala ist zu erwarten, dass sich das Gehalt, das als Grundlage für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für diese Arbeitnehmergruppe dient, erhöhen wird, was dazu beitragen wird, dass die Sozialversicherungsleistungen und Altersversorgungsansprüche der Arbeitnehmer in Zukunft steigen.
Die Rente wird in 2 Stufen berechnet
Für Rentner vor dem 1. Juli 2025 wird die monatliche Rente gemäß den Bestimmungen des Artikels 56 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 berechnet.
Demzufolge beläuft sich die monatliche Rente der Arbeitnehmer auf 45 % des durchschnittlichen Monatsgehalts mit Sozialversicherungsbeiträgen, was bei männlichen Arbeitnehmern 20 und bei weiblichen Arbeitnehmern 15 Sozialversicherungsbeitragsjahren entspricht. Danach werden dem Arbeitnehmer für jedes weitere Jahr weitere 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Somit berechnet sich die Rentenhöhe von Arbeitnehmern, die vor dem 1. Juli 2025 in den Ruhestand treten, nach folgender Tabelle:
Für Rentner ab dem 1. Juli 2025 wird die monatliche Rente gemäß den Bestimmungen des Artikels 66 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 berechnet.
Demnach entspricht die monatliche Rente für Arbeitnehmerinnen 45 % des den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegten Durchschnittsgehalts, was 15 Sozialversicherungsbeitragsjahren entspricht; für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, bis ein Höchstbetrag von 75 % erreicht ist;
Für männliche Arbeitnehmer entspricht die monatliche Rente 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, was 20 Sozialversicherungsbeitragsjahren entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr wird 1 % hinzugerechnet.
Somit berechnet sich die Rentenhöhe für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli 2025 in den Ruhestand treten, nach folgender Tabelle:
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/nam-2025-luong-huu-va-muc-dong-bhxh-thay-doi-nhu-the-nao-20241204192114737.htm
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