Für den Export von Instantnudeln in die EU gelten vereinfachte Kontrollverfahren.

VTC NewsVTC News12/06/2023

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Für den Export von Instantnudeln in die EU gelten erleichterte Inspektionsverfahren - 1

EU lockert Vorschriften für Instantnudeln-Importe aus Vietnam.

Die EU hat gerade die am 6. Juni 2023 unterzeichnete Verordnung (EU) 2023/1110 zur Änderung der Verordnung 2019/1973 über Notfallmaßnahmen zur Kontrolle der Lebensmittelausfuhr in die EU veröffentlicht.

Dementsprechend hat die EU vietnamesische Instantnudeln offiziell von Anhang II (Kontrolle durch Lebensmittelsicherheitszertifikate und Kontrollen an Grenzübergängen) in Anhang I mit einer Grenzkontrollhäufigkeit von 20 % verschoben.

Ab dem 27. Juni ist für den Export von Instantnudeln aus Vietnam daher kein Lebensmittelsicherheitsprüfzertifikat einer zuständigen vietnamesischen Behörde mehr erforderlich.

Auch in dieser Verordnung sind Paprika aus Vietnam weiterhin in Anhang I mit einer Kontrollhäufigkeit von 50 % am Grenzübergang aufgeführt. Okra und Drachenfrüchte verbleiben mit Inspektionshäufigkeiten von 50 % bzw. 20 % in Anhang II. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse ergeben sich somit keine Änderungen gegenüber der Regelung vor 6 Monaten.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Nur sechs Monate nachdem die EU die Notfallkontrollverordnung für vietnamesische Fadennudeln und Reisnudeln verabschiedet hatte (gültig ab 1. Januar 2022), konnte Vietnam die EU erfolgreich davon überzeugen, Fadennudeln und Reisprodukte von der Liste des Lebensmittelsicherheitsmanagements zu streichen und 18 Monate später Instantnudeln erfolgreich von Anhang II (Kontrolle per Zertifikat und an der Grenze) in Anhang I (Kontrolle an der Grenze) zu verschieben.

Dies zeugt von den großen und zeitnahen Anstrengungen des Ministeriums für Industrie und Handel bei der Kontrolle der Lebensmittelsicherheit sowie der aktiven Unterstützung von Unternehmen bei der Lösung von Schwierigkeiten.

Allerdings führt die EU weiterhin Grenzkontrollen mit einer Frequenz von 20 % durch und verlangt von Vietnam, stets eine gute Lebensmittelsicherheitskontrolle für Instantnudeln aufrechtzuerhalten.

Sollte es in den letzten sechs Monaten des Jahres 2023 zu zahlreichen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheitsvorschriften bei in die EU exportierten vietnamesischen Instantnudeln kommen, besteht der nächste Schritt für die EU darin, die Überwachung an den Grenzübergängen auf 50 % zu erhöhen und dann zu Anhang II zurückzukehren. Sollten die vietnamesischen Instantnudeln wieder in Anhang II zurückkehren (wie im Fall von Thanh Long), dürfte es weitaus schwieriger werden, die EU davon zu überzeugen, sie wieder in Anhang I aufzunehmen.

Daher wird vietnamesischen Instantnudeln-Exportunternehmen empfohlen, die Lebensmittelsicherheit kontinuierlich gut zu kontrollieren und für Instantnudeln-Exporte in die EU sogar die Anwendung freiwilliger Maßnahmen wie Selbsttests in renommierten Labors in Betracht zu ziehen.

(Quelle: Investment Zeitung)


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