Führerscheinprüfungsgebühren für alle Klassen und Führerscheinerteilungsgebühren ab 1. August 2023

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế26/07/2023

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Wie hoch sind die gesetzlichen Gebühren für die Führerscheinprüfung aller Klassen, die Führerscheinerteilungsgebühren und die Sonderzulassungsgebühren für Motorräder ab dem 1. August 2023? Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
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Führerscheinprüfungsgebühren für alle Klassen ab 1. August 2023

Gemäß Abschnitt 3 des mit Rundschreiben 37/2023/TT-BTC herausgegebenen Anhangs betragen die Prüfungsgebühren für den Führerschein für alle Klassen ab dem 1. August 2023 im Einzelnen:

(1) Für die Führerscheinprüfungen der Klassen A1, A2, A3, A4 gilt:

- Theorieprüfung: 60.000 VND/Zeit.

- Praktischer Test: 70.000 VND/Zeit.

(2) Für die Führerscheinprüfung (Klasse B1, B2, C, D, E, F):

- Theorieprüfung: 100.000 VND/Zeit.

- Praktischer Test im Bild: 350.000 VND/Zeit.

- Praktische Prüfung auf der Straße: 80.000 VND/Mal.

- Autofahrprüfung mit einer Software, die Verkehrssituationen simuliert: 100.000 VND/Zeit.

Notiz:

+ Die oben genannte Gebühr für die Führerscheinprüfung wird bundesweit einheitlich erhoben (unabhängig davon, ob sie von einer zentralen oder einer lokalen Agentur verwaltet wird).

+ Kandidaten, die die Prüfung zum Erwerb eines Führerscheins für den Straßenverkehr ablegen, müssen die für diesen Teil der Prüfung erforderliche Gebühr für die Führerscheinprüfung entrichten (berechnet nach dem Zeitpunkt der Prüfung: erste Prüfung, Wiederholungsprüfung).

Zulassungs- und Kennzeichengebühren für Spezialmotorräder (Baufahrzeuge) ab 1. August 2023

Gemäß Abschnitt 1 des mit dem Rundschreiben 37/2023/TT-BTC herausgegebenen Anhangs betragen die Zulassungs- und Nummernschildausgabegebühren für Spezialmotorräder (Baufahrzeuge) ab dem 1. August 2023 im Einzelnen:

- Erstmalige Ausstellung, vorübergehende Ausstellung, Neuausstellung und Austausch der Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild: 200.000 VND/Mal/Fahrzeug.

- Neuausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung ohne Nummernschild: 50.000 VND/Mal/Fahrzeug.

- Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit vorläufigem Nummernschild: 70.000 VND/Stück/Fahrzeug.

- Neustempelung der Fahrgestell- und Motornummern: 50.000 VND/Mal/Fahrzeug.

Führerscheingebühr ab 1. August 2023

Gemäß Abschnitt 2 des mit dem Rundschreiben 37/2023/TT-BTC herausgegebenen Anhangs betragen die Gebühren für die Erteilung von Lizenzen und Zertifikaten für den Betrieb aller Fahrzeugtypen ab dem 1. August 2023 im Einzelnen:

- Neuausstellung, Umtausch oder Umtausch von Führerscheinen (national und international): 135.000 VND/Mal

Vorschriften zur Erklärung, Erhebung und Zahlung der oben genannten Gebühren und Abgaben

Die Erklärung, Erhebung und Zahlung der oben genannten Gebühren und Kosten erfolgen gemäß den Anweisungen in Artikel 4 des Rundschreibens 37/2023/TT-BTC, und zwar wie folgt:

- Gebühren- und Abgabenzahler haben Gebühren und Abgaben gemäß den in Artikel 3 des Rundschreibens 37/2023/TT-BTC festgelegten Erhebungssätzen an Gebühren- und Abgabenerhebungsorganisationen in der in Rundschreiben 74/2022/TT-BTC festgelegten Form zu entrichten.

- In regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch am 5. Tag jeder Woche, muss das Mautunternehmen den Betrag der in der Vorwoche eingenommenen Gebühren auf das bei der Staatskasse eröffnete Konto des Mautunternehmens für ausstehende Budgetzahlungen einzahlen. Organisationen, die Gebühren und Abgaben einziehen, müssen die eingezogenen Gebühren und Abgaben an den Staatshaushalt deklarieren und abführen und die Gebühren gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 74/2022/TT-BTC begleichen.

- Gebühren- und Kostenerhebungsorganisationen zahlen den erhobenen Gebührenbetrag gemäß dem in Artikel 5 des Rundschreibens 37/2023/TT-BTC festgelegten Satz und 100 % des erhobenen Gebührenbetrags an den Staatshaushalt (Gebühren- und Kostenerhebungsorganisationen unter der Verwaltung der Zentralregierung zahlen Gebühren und Kosten an den Zentralhaushalt; Gebühren- und Kostenerhebungsorganisationen unter der Verwaltung der Kommunalverwaltung zahlen Gebühren und Kosten an den Kommunalhaushalt) gemäß den Kapiteln und Unterpunkten des Inhaltsverzeichnisses des Staatshaushalts.


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