Das dritte Fach für die Aufnahmeprüfung zur 10. Klasse kann nicht öfter als 3 Jahre in Folge gewählt werden.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên08/01/2025

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade die Vorschriften für die Zulassung zu weiterführenden Schulen und Gymnasien „finalisiert“. Darin ist festgelegt, dass das dritte Prüfungsfach aus den Fächern ausgewählt werden muss, die im allgemeinbildenden Programm der weiterführenden Schule anhand der Noten bewertet wurden. Dabei ist sicherzustellen, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.


Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade das Rundschreiben Nr. 30/TT-BGDDT vom 30. Dezember 2024 zur Bekanntgabe der Vorschriften für die Zulassung zu weiterführenden Schulen und High Schools herausgegeben. Demnach stehen für die Aufnahme in die 10. Klasse des Gymnasiums 3 Wege zur Verfügung: Aufnahmeprüfung, Aufnahmegespräch oder eine Kombination aus Aufnahmeprüfung und Aufnahmegespräch. Die Wahl der Zulassungsmethode obliegt den örtlichen Behörden.

Môn thi thứ ba vào lớp 10 không được chọn quá 3 năm liên tiếp- Ảnh 1.

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schreibt vor, dass das dritte Fach für die Aufnahmeprüfung der 10. Klasse nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt werden kann.

Was das Verfahren zur Aufnahmeprüfung für die 10. Klasse des Gymnasiums betrifft, so sieht das Rundschreiben zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und der Aussicht auf eine leichte und kostengünstige Prüfung grundsätzlich die Durchführung von drei Fächern und Prüfungen vor, und zwar: Mathematik, Literatur und ein drittes Fach oder eine dritte Prüfung, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung ausgewählt wird.

In der Regelung heißt es insbesondere: „Das dritte Prüfungsfach wird aus den im allgemeinbildenden Programm der Sekundarschule anhand der Noten bewerteten Fächern ausgewählt, wobei darauf zu achten ist, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.“

Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des I. Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.

Die dritte Prüfung ist eine Kombinationsprüfung aus mehreren Fächern, die aus den im allgemeinbildenden Programm der Sekundarschule bewerteten Fächern ausgewählt werden.

Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des I. Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.

Für Gymnasien, die dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstehen, sowie für Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute, die ihre eigenen Aufnahmeprüfungen organisieren, wird das dritte Prüfungsfach oder eine Kombinationsprüfung aus mehreren verbleibenden Fächern vom Ministerium für Bildung und Ausbildung sowie den von ihnen direkt verwalteten Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten ausgewählt.

Zur Prüfungsdauer sieht das Rundschreiben vor: Fach Literatur 120 Minuten; Mathe 90 Minuten oder 120 Minuten; Dritte Prüfung 60 Minuten oder 90 Minuten; 90- oder 120-minütiger Kombinationstest.

Die Prüfungsinhalte liegen im Rahmen des Sekundarschulunterrichts, überwiegend der 9. Klasse.

Das neue Rundschreiben ergänzt die Regelungen zur Durchführung der Aufnahmeprüfungen für die 10. Klasse, unter anderem: Allgemeine Regelungen zur Prüfungserstellung, Prüfungsaufsicht, Prüfungsbewertung und Prüfungseinsicht. Dabei wird dem Ministerium für Bildung und Ausbildung die Befugnis übertragen, die Erstellung der Prüfungsfragen, die Aufsicht, die Benotung und die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelnen zu regeln.

Dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstellte Oberschulen, Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute haben den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, der Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute zu folgen oder die Vorschriften der Abteilung für Bildung und Ausbildung am Standort der Schule einzuhalten.

Aufnahme in die Sekundarschule

Für die Aufnahme in die Sekundarstufe II werden durch das Rundschreiben neben den Primarschülern folgende Aufnahmefächer ergänzt: Schülerinnen und Schüler, die die zweite Stufe des Alphabetisierungsprogramms abgeschlossen haben und gemäß den Bestimmungen der Charta der Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Schulen das für den Eintritt in die 6. Klasse erforderliche Alter erreicht haben.

Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt über eine Prüfung. Die Zulassungskriterien werden speziell vom Ministerium für Bildung und Ausbildung festgelegt, um eine faire, objektive und transparente Zulassung zu gewährleisten, die der tatsächlichen Situation vor Ort entspricht.

Für weiterführende Schulen und allgemeinbildende Schulen mit mehreren Bildungsstufen, einschließlich weiterführender Schulen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten, werden die Zulassungskriterien direkt von der Universität, der Hochschule oder dem Forschungsinstitut verwaltet oder gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung umgesetzt, an dem sich die Schule befindet.


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Quelle: https://thanhnien.vn/mon-thi-thu-ba-vao-lop-10-khong-duoc-chon-qua-3-nam-lien-tiep-185250108081552645.htm

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