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Wenn ich während der Schwangerschaft meinen Job kündige und freiwillig sozialversichert bin, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Báo Dân tríBáo Dân trí23/05/2024

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Mutterschaftsgeld gibt es nur für Personen, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen (Illustration: Son Nguyen).

Frau Binh wird voraussichtlich im Dezember 2024 ihr Kind zur Welt bringen, aber weil sie sich Sorgen um das Ungeborene macht, hat sie beschlossen, ihre Arbeit vorzeitig aufzugeben. Sie weiß daher mit Sicherheit, dass sie in den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate lang keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Frau Binh fragte: „Wenn ich jetzt freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zahle, habe ich dann im Dezember Anspruch auf Mutterschaftsgeld?“

Herr Diep war von 2017 bis 2021 sozialversicherungspflichtig. Danach kündigte Diep seine Stelle und begann von April 2023 bis heute, freiwillig sozialversichert zu sein. Die Frau von Herrn Diep ist schwanger und der Geburtstermin ist für Juni 2024 geplant.

Herr Diep fragte: „Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Mutterschaftsgeld für einen Ehemann, dessen Frau ein Kind zur Welt bringt?“

Laut der vietnamesischen Sozialversicherung sind die Bedingungen für den Bezug von Mutterschaftsleistungen in den Klauseln 1 und 2, Artikel 31 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt.

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Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen erklärte die vietnamesische Sozialversicherung, dass es sich im Fall von Frau Binh um eine freiwillige Sozialversicherungsteilnehmerin handele und sie daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen habe.

„Um Mutterschaftsleistungen zu erhalten, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt mindestens sechs Monate lang der obligatorischen Sozialversicherung beitreten“, erklärte die vietnamesische Sozialversicherung.

Was das Mutterschaftsgeld für männliche Arbeitnehmer bei der Geburt eines Kindes durch ihre Ehefrauen betrifft, erklärte die vietnamesische Sozialversicherung, dass dies in Absatz 2, Artikel 34 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt sei.

Demnach haben männliche Arbeitnehmer, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bei der Geburt ihrer Frauen Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub, um Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen.

Falls die Frau einen Kaiserschnitt benötigt oder vor der 32. Woche entbindet, hat sie Anspruch auf 7 Arbeitstage Mutterschaftsurlaub.

Bei Zwillingen stehen der Ehefrau 10 freie Arbeitstage zu, ab Drillingen stehen für jedes weitere Kind 3 freie Arbeitstage zu.

Falls die Frau Zwillinge oder mehr zur Welt bringt und sich einer Operation unterziehen muss, hat sie Anspruch auf 14 Arbeitstage Urlaub.

Die vietnamesische Sozialversicherung erklärte: „Nach den oben genannten Bestimmungen haben männliche Arbeitnehmer, die der Sozialversicherungspflicht nachkommen und deren Frauen ein Kind zur Welt bringen, Anspruch auf Mutterschaftsgeld.“

Im Fall von Herrn Diep war er jedoch zum Zeitpunkt der Entbindung seiner Frau (Juni 2024) freiwillig sozialversichert und hatte daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.


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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/moi-mang-thai-thi-nghi-viec-dong-bhxh-tu-nguyen-co-duoc-huong-thai-san-20240522151411471.htm

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