Die Politik der Senkung der Grundrente weithin verbreiten; rechtzeitige Umsetzung von Support-Richtlinien
In Umsetzung des Beschlusses Nr. 25/2023/QD-TTg des Premierministers zur Senkung der Grundrente im Jahr 2023 hat der Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern gerade die offizielle Mitteilung Nr. 08/CD-TCT herausgegeben, in der er die lokalen Steuerbehörden anweist, Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, denen der Staat Land verpachtet, bei der Umsetzung der Steuersenkung zu unterstützen, so der Beschluss des Premierministers.
Konkret verlangt die Generaldirektion für Steuern von den Einheiten des gesamten Steuersektors, den vollständigen Inhalt der Politik zur Reduzierung der Grundrente, wie in der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg vorgeschrieben, dringend umzusetzen und weithin zu verbreiten. Dies gilt für Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die vom Staat gemäß der Pachtentscheidung oder dem Pachtvertrag oder der Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte der zuständigen staatlichen Stellen in Form einer jährlichen Grundrente direkt gepachtet werden.
Dementsprechend koordiniert die Steuerbehörde in jedem Steuerverwaltungsbereich proaktiv mit Presseagenturen, Radio- und Fernsehsendern, Zweigstellen/Vertretungen der Vietnam Federation of Commerce and Industry (VCCI) …, um Propaganda und Verbreitung des Inhalts der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg zu organisieren.
Die Steuerbehörden müssen Leitfäden zur Umsetzung der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg erstellen und diese Leitfäden auf dem Portal/der Website der Einheit veröffentlichen.
Die örtlichen Steuerbehörden senden Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalten und Einzelpersonen, die Land vom Staat pachten, Leitfäden per E-Mail.
Die Generaldirektion für Steuern verlangt, dass Informationen und Propaganda regelmäßig und kontinuierlich in vielen Formen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Steuerzahler Zugang zu der Politik zur Reduzierung der Grundrente haben und deren Umfang, Themen, Fristen, Reihenfolge, Verfahren und Vorteile bei der Umsetzung klar verstehen, damit die Steuerzahler die Unterstützungspolitik des Staates ordnungsgemäß und umgehend umsetzen und so finanzielle Schwierigkeiten für die Steuerzahler beseitigen können.
Gleichzeitig fordert der Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern, dass die Steuerbehörde auf Grundlage der vom Steuerzahler eingereichten Unterlagen zum Antrag auf Minderung der Grundrente für 2023 (wie in Artikel 4 der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg vorgeschrieben) die Höhe der zu mindernden Grundrente festlegt und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Erhebung der Grundrente eine Entscheidung zur Minderung der Grundrente erlässt.
Darüber hinaus fasst die Steuerbehörde die Situation der Grundmietminderung (gemäß Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg) in der Provinz und Stadt zusammen, aktualisiert die Informationen zur Grundmietminderung der Steuerzahler, die Höhe der im Jahr 2023 zu zahlenden Grundmiete und passt die entsprechende Gebühr für verspätete Zahlung (sofern zutreffend) im System an.
Falls kein nächster Pachtzinszeitraum vorgesehen ist, wird der zu viel gezahlte Betrag entsprechend den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze ausgeglichen oder zurückerstattet.
Der Leiter der Steuerbehörde ist dafür verantwortlich, die zuständigen Abteilungen innerhalb der Steuerbehörde mit der Aktualisierung, Abfrage, Überprüfung und Kontrolle der Aufzeichnungen zu beauftragen und auf die Umsetzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu drängen.
Falls sich herausstellt, dass der Steuerzahler keinen Anspruch auf die vorgeschriebene Reduzierung der Grundrente hat, fordert die Steuerbehörde den Steuerzahler auf, die Zahlung gemäß den geltenden Gesetzen zur Grundrente zu leisten.
Die Steuerbehörden sollen die Umsetzung der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg zusammenfassen und darüber Bericht erstatten. Bei etwaigen Problemen oder Fragen, die während des Umsetzungsprozesses auftreten, sollen die Steuerbehörden diese umgehend prüfen und der Generaldirektion für Steuern Empfehlungen zur Lösung unterbreiten.
Premierminister beschließt Senkung der Grundrente um 30 % im Jahr 2023
Zuvor hatte der stellvertretende Premierminister Le Minh Khai den Beschluss Nr. 25/2023/QD-TTg des Premierministers zur Senkung der Grundrente für das Jahr 2023 unterzeichnet.
Gegenstand des Antrags sind Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die vom Staat auf der Grundlage einer Entscheidung oder eines Vertrags oder einer Bescheinigung der zuständigen staatlichen Behörde über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte in Form einer Landpacht mit jährlicher Zahlung direkt gepachtet werden (Landpächter).
Diese Bestimmung gilt für Fälle, in denen der Grundstückspächter keinen Anspruch auf Befreiung oder Minderung der Grundpacht hat, der Zeitraum der Befreiung oder Minderung der Grundpacht abgelaufen ist und für Fälle, in denen der Grundstückspächter eine Minderung der Grundpacht gemäß den Bestimmungen des Grundstücksgesetzes (Grundstücksgesetz und Dokumente mit Einzelheiten zum Grundstücksgesetz) und anderer relevanter Gesetze erhält.
In Bezug auf die Reduzierung der Grundrente gilt für die oben genannten Landpächter eine Reduzierung der im Jahr 2023 zu zahlenden Grundrente (erzielte Einnahmen) um 30 %. Auf die ausstehenden Grundrenten der Jahre vor 2023 und etwaige Verzugsgebühren wird kein Abzug gewährt.
Die oben genannte Pachtminderung wird auf der Grundlage der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2023 zu zahlenden Pacht (erzielten Einnahmen) berechnet. Falls der Pächter des Grundstücks eine Minderung der Grundmiete gemäß den Vorschriften und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundmiete erhält, wird die Minderung der Grundmiete um 30 % auf den Betrag der (gegebenenfalls) zu zahlenden Grundmiete berechnet, nachdem diese Minderung und/oder Abzüge gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurden (mit Ausnahme des Betrags der Grundmiete, der gemäß Beschluss Nr. 01/2023/QD-TTg des Premierministers vom 31. Januar 2023 gemindert wurde).
Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg tritt am 20. November 2023 in Kraft.
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